Arzneien und Medikamente

Was sind Arzneimittel?

Arzneimittel sind Präparate, die von der zuständigen Behörde nach sorgfältiger Prüfung als solche zugelassen sind. Sie können synthetisch hergestellte Wirkstoffe oder Stoffe aus der Natur enthalten.

In Kürze
Streng überwacht
Als Arzneimittel dürfen nur Präparate bezeichnet werden, die von der zuständigen Behörde zugelassen wurden. Sie werden sorgfältig geprüft und streng kontrolliert.
Aus dem Labor oder aus der Natur
Die Wirkstoffe eines Arzneimittels können aus der Natur kommen oder chemisch-synthetisch hergestellt werden, manchmal auch mithilfe von Bakterien oder Pilzen.
Alternative Generikum
Nach Ablauf des Patentschutzes dürfen Pharmafirmen Arzneimittel nachbauen und als Generikum vermarkten. Diese Arzneien sind in der Regel preisgünstiger als das Original
Arzneimittel sind Mittel zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten oder Beschwerden.
Wozu brauchen wir Arzneimittel?
Arzneimittel sind Mittel zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten oder Beschwerden.
Arzneimittel sind Mittel, welche zur Heilung, Linderung oder zur Verhütung von Krankheiten und Beschwerden bestimmt sind. Beispiele dafür sind Antibiotika, Schmerzmittel und Impfstoffe. Auch als Ersatz fehlender körpereigener Wirkstoffe (wie Hormone) dienen Arzneimittel. So müssen sich etwa Menschen mit Typ-1-Diabetes das ihnen fehlende blutzuckersenkende Hormon Insulin regelmäßig spritzen. 
Zulassung ist erforderlich
„Arzneimittel“ ist eine geschützte Bezeichnung. Nur ein Präparat, das von der zuständigen Behörde nach sorgfältiger Prüfung als Arzneimittel zugelassen ist, darf als solches bezeichnet werden. Nach ihrer Zulassung werden Arzneimittel weiter überwacht, manche von ihnen sogar besonders streng.
Natürliche oder synthetische Herstellung
Viele Arzneimittel enthalten Wirkstoffe, die auf rein chemisch-synthetische Weise im Labor hergestellt wurden. Im Unterschied dazu bestehen pflanzliche Arzneimittel (Phytopharmaka) aus Pflanzen, Pflanzenteilen oder pflanzlichen Inhaltsstoffen, so wie etwa Baldriantropfen und Arnikasalbe. 

Eine weitere Gruppe von Arzneimitteln wird mithilfe von Bakterien und Pilzen hergestellt. Dies können u. a. Antibiotika und Insulin sein. Auch aus Tieren sowie tierischen Geweben und Organen lassen sich Arzneimittel gewinnen, darunter Lebertran, verschiedene Hormone, Enzyme und Impfstoffe.

Ausgangsstoff für Homöopathika können sowohl chemische Substanzen als auch aus der Natur stammende Grundstoffe (Pflanze, Tier, Mensch) sein. Ihre Besonderheit liegt in der Potenzierung, d. h. es gibt sie in vielen verschiedenen Verdünnungsstufen.

Wirkung ist entscheidend
Nicht apothekenpflichtige Präparate wie Vitaminpräparate sind meist keine zugelassenen Arzneimittel, sondern Nahrungsergänzungsmittel oder sogenannte Medizinprodukte. Sie dürfen außer in Apotheken auch in Drogerien und Supermärkten verkauft werden. Apothekenpflichtige Arzneimittel sind dagegen nur in Apotheken erhältlich. Man kann sie ohne Rezept kaufen. Hierzu zählen Kopfschmerztabletten, Mittel gegen Erkältungen oder gegen Reisekrankheit. 

Ebenfalls ausschließlich in der Apotheke erhält man rezeptpflichtige Arzneimittel, allerdings nur nach Vorlage eines ärztlichen Rezepts. Denn es handelt sich dabei meist um stark wirksame Präparate, deren Anwendung ärztlich überwacht werden muss. Das gilt z. B. für Antibiotika und starke Schmerzmittel.

Übrigens:
Heilpraktiker dürfen keine Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneien ausstellen.

Ernährungsplus
Bei Nahrungsergänzungsmitteln handelt es sich nicht um Arzneimittel, sondern um Lebensmittelbestandteile, welche die allgemeine Ernährung ergänzen sollen. Im Handel sind sie in verschiedenen Darreichungsformen erhältlich (Kapseln, Brausetabletten u. ä.). Über ihre Sinnhaftigkeit wird immer wieder diskutiert. Im Normalfall ist bei einer ausgewogenen Ernährung der Bedarf an Nährstoffen gedeckt, eine zusätzliche Zufuhr deshalb nicht notwendig.
Medizinisch notwendig
Für Kunden der Allianz Privaten Krankenversicherung ist wichtig: Erstattungsfähig sind alle medizinisch notwendigen Arzneimittel, die von einem Arzt verordnet und in einer Apotheke bezogen wurden. Da Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland dem Gesetz nach weder Arzneimittel noch Medizinprodukte sind und per Definition keinen therapeutischen Nutzen haben dürfen, sind sie nicht erstattungsfähig.
Original oder Generikum

Ein Medikament mit neuem Wirkstoff und neuem Indikationsgebiet auf den Markt zu bringen, kostet Pharmafirmen sehr viel Entwicklungsarbeit, Zeit und Geld. Daher lassen sich die Hersteller diese Innovationen patentieren: Sie haben dann für 20 Jahre das alleinige Nutzungsrecht an diesem neuen Wirkstoff. 

Ist der Patentschutz abgelaufen, dürfen andere Pharmafirmen das Arzneimittel „nachbauen“ und als sogenanntes Generikum auf den Markt bringen. Ein Generikum hat also den gleichen Wirkstoff wie das ursprünglich patentierte und bereits unter einem bestimmten Markennamen im Handel befindliche Arzneimittel (Original).

So sind z. B. Medikamente, die das Kürzel ASS (für Acetylsalicylsäure) im Namen tragen, Nachahmerprodukte des bekannten Schmerz- und Fiebermittels Aspirin®.

Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Generika müssen wie Originale für den Verkauf zugelassen werden. Vorher muss der Generikahersteller belegen, dass sein Generikum mit dem Original bioäquivalent ist, also die gleiche Bioverfügbarkeit besitzt. Das bedeutet: Der Wirkstoff aus dem Generikum muss mit der gleichen Geschwindigkeit und in der gleichen Menge vom Körper aufgenommen werden und am geplanten Wirkort zur Verfügung stehen wie beim Original. Nur minimale Abweichungen „nach oben und unten“ sind erlaubt. 

Während der Wirkstoff bei Generika und ihren Originalen gleich sein muss, können die Hilfsstoffe unterschiedlich sein. Basierend auf den Anwendungserfahrungen mit dem schon seit Jahren im Handel befindlichen Original wählen Generikahersteller oft andere Hilfsstoffe für das Präparat, etwa um die Verträglichkeit zu verbessern.

Preisgünstige Alternative

Bei der Entwicklung eines Generikums kann sich eine Pharmafirma auf die Forschungsdaten des Originalpräparates stützen, sodass deutlich weniger Kosten anfallen. Daher sind Generika in der Regel preisgünstiger als die Originale. Zudem stehen Generikahersteller untereinander in harter Konkurrenz: Sobald der Patentschutz für ein Markenpräparat ausläuft, bringen meist mehrere Hersteller gleichzeitig entsprechende Nachahmerpräparate auf den Markt, was den Preis ebenfalls nach unten drückt.

Original aus dem Ausland

„Re-Importe“ sind preisgünstigere Originale. Originale, die in anderen Ländern auf dem Markt sind und für den Verkauf auf dem deutschen Markt „umetikettiert“ werden. Sie können sich zwar im Aussehen vom deutschen Original unterscheiden, haben eventuell auch andere Hilfsstoffe, ihre Bioverfügbarkeit entspricht aber der des Originals. So entspricht beispielsweise ein aus Spanien re-importiertes Aspirin einem Aspirin, wie Sie es in Spanien in der Apotheke kaufen können – nur mit deutschsprachigem Etikett.

Ihr Arzt kann bei der Verordnung den Hinweis „Re-Import“ setzen. Dann darf Ihnen Ihr Apotheker ein entsprechendes Präparat geben.

Bequeme Alternative

Das Bestellen von Arzneimitteln bei einer Versandapotheke hat Vorteile: Der Kauf lässt sich bequem von zu Hause aus tätigen und die nicht verschreibungspflichtigen OTC-Medikamente sind oft günstiger als in der Apotheke vor Ort, bei meist kostenlosem Versand.

Verschreibungspflichtige Medikamente unterliegen einer Preisbindung. Auch für Versandapotheken gilt die Beratungspflicht, der sie meist per Telefon oder Chat nachkommen. Zu beachten ist, dass Sie rezeptpflichtige Arzneien erst nach Einsenden des gültigen Originalrezepts erhalten. Das macht Online- Apotheken ungeeignet für den Kauf von Medikamenten, die Sie noch am gleichen Tag benötigen (z. B. Antibiotika). Manche Arzneimittel, die vom Apotheker individuell hergestellt werden müssen, können außerdem nicht verschickt werden. 

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie sich für den Medikamentenkauf im Internet entscheiden:

  • Bestellen Sie Arzneimittel sicherheitshalber nur bei Internetapotheken aus Deutschland oder dem europäischen Ausland (EU). Diese sind europäischen Richtlinien verpflichtet und müssen die gleich hohen Maßstäbe hinsichtlich Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit erfüllen wie Apotheken vor Ort. Unser Kooperationspartner, die Shop Apotheke erfüllt dieses Kriterium. und gewährt Ihnen zudem Rabatte von 10 % auf nichtverschreibungspflichtige Medikamente. 
  • Vor einer Bestellung bei einer deutschen Internetapotheke können Sie im offiziellen Versandhandels-Register (unter: www.dimdi.de) nachsehen, ob der betreffende Anbieter auch tatsächlich behördlich zum Versandhandel zugelassen ist. 
  • Achtung bei E-Mails von unbekannten Absendern, die Arzneimittel zu Dumpingpreisen anbieten. In der Regel handelt es sich dabei um gefälschte Medikamente. Das sind Präparate mit zu wenig oder gar keinem Wirkstoff oder sogar schädlichen oder lebensgefährlichen Inhaltsstoffen. Diese Anbieter verschicken verschreibungspflichtige Arzneimittel oft auch ohne vorheriges Verlangen des Originalrezepts.
So gehen wir vor

Arzneimittel stehen an dritter Stelle bei den Ausgaben bei den Krankenversicherungen. Um die Beiträge stabil zu halten, bemüht sich die Allianz Private Krankenversicherung daher, diese Kosten zu begrenzen. 

Bevor wir die Kosten für ein Arzneimittel erstatten, prüfen wir:

  • Ist das Medikament für die Behandlung der vorliegenden Krankheit zugelassen?
  • Falls nein, gibt es trotzdem wichtige Gründe, dieses Medikament einzunehmen? 

Ist das Arzneimittel zur Behandlung medizinisch notwendig, dann erstatten wir.

Bilder: Titelbild - ©tetxu/Adobe Stock; Arzneimittelservice - ©contrastwerkstatt/Adobe Stock; Arzneimittel richtig einnehmen - Benjamin Nolte/noltemedia; Broschüre Arzneimittel - Andrey Shell/Adobe Stock