Ruhestand unter Palmen

Pflege im Ausland

Immer mehr Deutsche überlegen, ihren Lebensabend im Ausland zu verbringen. Die Allianz Gesundheitswelt erklärt Ihnen, worauf Sie bei Pflegebedürftigkeit im Ausland achten müssen.

In Kürze
Grenzenlos versichert?
Güntigere Lebenshaltungskosten, angenehmeres Klima – ein Lebensabend im Ausland erscheint attraktiv. Braucht man jedoch Pflege, gilt es einiges abzuwägen.
Reisen bei Pflegebedarf
Grundsätzlich besteht Anspruch auf Pflege auch im Urlaub. Allerdings hängen die Bedingungen für Pflegegeld oder Pflegeleistungen von Urlaubsdauer und Reiseziel ab.
Lebensabend im Ausland
Die Pflegekasse gewährt Auswanderern Leistungen entsprechend dem Pflegegrad, und zwar ausschließlich im EU-Ausland, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island.
Pflege im Ausland
Der Schritt ins Ausland muss wohl überlegt und vorbereitet sein. Als pflegebedürftige Person oder deren Angehörige sollten Sie daher einige Punkte beachten.
Fußangeln vermeiden
Immer mehr Deutsche liebäugeln damit, ihren Lebensabend im Ausland zu verbringen. Die Beweggründe sind vielfältig, etwa günstigere Le­bens­hal­tungs­kos­ten und ein angenehmeres Klima. Jedoch sehen Sie als Pflegefall bis auf wenige Ausnahmen keinen Cent von der deutschen Pflegekasse, wenn Ihre neue Wahlheimat außerhalb der EU liegt. Die Gesundheitswelt erklärt, worauf Sie sonst noch bei Pfle­ge­b­edürf­tig­keit im Ausland achten müssen.
Pflegegeld-Anspruch?

Sofern eine pflegebedürftige Person maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr im Ausland unterwegs ist, erhält sie das Pflegegeld von ihrer Pflegekasse – egal wohin die Reise führt. Beansprucht die pflegebedürftige Person eine sogenannte Pflegesachleistung, dann muss sie eine Pflegekraft begleiten, die entweder bei einem Pflegedienst angestellt ist oder bei der Pflegekasse unter Vertrag steht.

Sind pflegebedürftige Personen über sechs Wochen pro Kalenderjahr im Ausland unterwegs, so erhalten Sie für Reisen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz nur noch Pflegegeld, aber kein Geld für Sachleistungen.

Beziehen Pflegebedürftige Leis­tun­gen nach dem Bun­des­ver­sor­gungs­ge­setz von der gesetz­lichen Unfall­ver­sicherung oder aus öffentlichen Kassen, ruht der Anspruch auf Pflegegeld im In- und Ausland. Diese Vorschrift wird jedoch nur selten angewandt.

Pflegegeld oder Pflegesachleistungen

Seit dem 1. Oktober 2013 bekommen Rentner ihre Altersrente in unverminderter Höhe ausgezahlt, egal in welches Land sie ihren Wohnsitz verlegen.

Bei der Pflegeversicherung sieht das komplizierter aus. Die Pflegekasse gewährt deutschen Auswanderern entweder Pflegegeld oder Pflegesachleistungen entsprechend dem Pflegegrad, und zwar ausschließlich im EU-Ausland, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island.

Zudem gibt es weitere Hürden, um im Ausland überhaupt Leistungen bei der deutschen gesetzlichen Pflegekasse beantragen zu können:

  • Die pflegebedürftige Person muss weiterhin Mitglied in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse sein.
  • Die pflegebedürftige Person muss außerdem bei der gesetzlichen Krankenkasse in der neuen Heimat gemeldet sein.
  • Pflegesachleistungen muss der Betroffene beim Träger im Aufenthaltsstaat beantragen. Hierfür benötigt er wiederum einen Nachweis des Sachleistungsanspruchs seiner deutschen Krankenkasse.

Die in Deutschland mögliche Kom­bi­na­tion aus Pflegegeld und Pfle­ge­sach­leis­tungen ist bei Wohn­sitz im EU-Ausland und den Ver­trags­staa­ten grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen. Zah­lun­gen für Pfle­ge­sach­leis­tungen meldet der aus­län­di­sche Träger eigen­stän­dig an die deut­sche Pfle­ge­kas­se, die an­schließend das Pfle­ge­geld des Ver­si­cher­ten um den gemel­deten Betrag mindert.

Privat Krankenversicherte erhalten in der Regel im Rahmen ihrer Pflegepflichtversicherung entsprechend Ihres Pflegegrads Pflegegeld im EU-Ausland, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island. Das Pflegegeld wird allenfalls mit vergleichbaren Leistungen eines ausländischen Versicherungsträgers verrechnet.

Pflegebedürftige mit Wohnsitz außerhalb der EU, Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen haben keinen Anspruch Leistungen der deutschen Pflegekassen.

Lohnniveau und Lebensstandard

Auch wenn die deutsche Pflegekasse unter Umständen nur Pflegegeld oder gar nichts bezahlt, können die Pflegekosten für die Betroffenen und ihre Familie immer noch geringer sein als in Deutschland.

So ziehen immer mehr Pflegebedürftige aus Kostengründen in ausländische Pflegeeinrichtungen – oder werden manchmal von Angehörigen dorthin abgeschoben.

Besonders populär sind an Deutschland grenzende osteuropäische Staaten wie Polen und Tschechien. Des Weiteren genießen Pflegeheime in Thailand und auf den Philippinen einen guten Ruf.

Die Qualität der medizinischen und pflegerischen Betreuung privater Pflegeeinrichtungen im Ausland kann dabei durchaus mit Deutschland mithalten.

Gut zu wissen
Der Schritt ins Ausland muss wohl überlegt und vorbereitet sein. Als pflegebedürftige Person oder deren Angehörige sollten Sie daher folgende Punkte beachten.

Grundsätzliches

Setzen Sie frühzeitig eine Patientenverfügung auf. In dieser können Sie auch formulieren, wo Sie gepflegt werden wollen!

Reise/Kurzaufenthalt im Ausland

  • Als Pflegefall müssen Sie nicht auf Reisen verzichten. Sowohl in Deutschland als auch im Ausland gibt es spezialisierte Pflegehotels.
  • Informationen zur Kostenübernahme für Pflegesachleistungen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.
  • Schließen Sie für Kurzaufenthalte im Ausland eine Reisekrankenversicherung ab, sodass Sie im Notfall eine schnelle Rückführung abgesichert ist.

Auswahl des Landes

  • Diskutieren Sie das Thema Pflege im Ausland in der Familie. Berücksichtigen Sie die Vorlieben des zu pflegenden Angehörigen. Wer beispielsweise jahrzehntelang Urlaub in Spanien gemacht hat, ist womöglich auch nicht abgeneigt, dort seinen Lebensabend zu verbringen.
  • Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegeversicherung, in welchen Ländern welche Leistungen übernommen werden.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig, ob Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Ihrer neuen Wahlheimat benötigen, und an welche Bedingungen diese geknüpft ist.
  • Klären Sie mithilfe eines Steuerberaters, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Ihrer Wahlheimat existiert, und wie Sie Ihre Altersrente am günstigsten veranlagen.

Auswahl der Pflegeeinrichtung

  • Unverzichtbar: Sowohl Pflegekräfte als auch Ärzte sollten Deutsch verstehen und sprechen können.
  • Vermittlungsportale wie seniorpalace.eu und pflegeheime-osteuropa.de helfen bei der Suche nach Pflegeheimen im Ausland, ersetzen aber nicht die Visite vor Ort.
  • Besichtigen Sie infrage kommende Pflegeheime vor Ort. Lassen Sie sich die Einrichtung von den Verantwortlichen zeigen. Hochglanzprospekte und Websites genügen definitiv nicht als Entscheidungsgrundlage.
  • Reden Sie mit Heimbewohnern und Angehörigen.
  • Wählen Sie eine verkehrsgünstige gelegene Einrichtung, sodass Sie ihren pflegebedürftigen Angehörigen möglichst oft besuchen können.
  • Bei fortschreitenden Alter und bestimmten Grunderkrankungen wächst in der Regel auch der Pflegebedarf. Daher sollten ein ausländisches Pflegeheim idealerweise auch spezielle Pflegebedürfnisse erfüllen können wie Dialyse-, Intensiv- oder Demenz-Pflege.
Bild: Pflege im Ausland - michaeljung/Fotolia
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