- Die Erstattung richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz und erfolgt im tariflichem Umfang
- Das bedeutet zum Beispiel unter Berücksichtigung vertraglich vereinbarter Selbstbehalte (jährlich wie auch prozentual), Beihilfe etc..
Neue Wege bei der Behandlung
Seit Oktober 2020 können sogenannte "Digitale Gesundheitsanwendungen" (kurz: DiGA) von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet werden. Hier handelt es sich in der Regel um Apps, die von Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen erstattet werden können.
Möglich wurde dies durch das Inkrafttreten des Digitalen Versorgungsgesetzes.
Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Was Allianz Versicherte wissen müssen, lesen Sie weiter unten auf dieser Seite.
Was bedeutet DiGA?
Was sind Digitale Gesundheitsanwendungen?
DiGA sind CE-Medizinprodukte, die bestimmte Anforderungen an Qualität, Funktion, Datensicherheit und Datenschutz erfüllen müssen:
Wichtig zu wissen: Primärpräventive digitale Anwendungen werden nicht in das DiGA- Verzeichnis aufgenommen und sind auch nicht erstattungsfähig. Dazu zählen zum Beispiel Fitness-Apps wie Schrittezähler sowie reine Dokumentations-Apps zum Eintrag von Gewichtswerten, Blutdruckwerten ohne weitere Funktionen.
Welche Diagnosen werden durch DiGA abgedeckt?
- Bereits jetzt gibt es DiGA für eine Vielzahl an Diagnosen, unter anderem: Depressionen, Angst-/ Schlafstörungen, Migräne, Adipositas, Rückenschmerzen, Knie-Beschwerden, Hüftschmerzen etc.
- Zahlreiche Themenfelder befinden sich bereits in der Entwicklung
- DiGA haben ein enormes Potenzial im Hinblick auf die Digitalisierung des Gesundheitssystems
- Tipp: Allianz Versicherte können unabhängig von DiGA auf ein breites Angebot an Gesundheitsservices wie Apps und Coachings zu einer Vielzahl an Diagnosen zurückgreifen.
Welche DiGA sind zugelassen? Gibt es ein Verzeichnis bzw. Liste der DiGA?
- Einen Überblick über die aktuell zugelassenen Anwendungen gibt das sogenannte DiGA-Verzeichnis (externer Link).
- Das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) prüft alle Anträge der Hersteller (sog. “Fast-Track“ Verfahren).
- Wenn alle Anforderungen erfüllt wurden, wird die Anwendung in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen und kann ab diesem Zeitpunkt verordnet und erstattet werden.
- Details zum Verfahren werden in der Rechtsverordnung DiGAV des Bundesministeriums für Gesundheit geregelt.
Wer darf eine DiGA verordnen? Ist ein Rezept erforderlich?
- Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist in jedem Fall eine Verordnung (Rezept) durch einen Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten.
- Nach Ablauf der Anwendungsdauer ist ggf. eine erneute Verordnung notwendig (vorgesehene Höchstdauer der Anwendung der jeweiligen DiGA ist zu beachten)
Wie erfolgt die Abrechnung bei gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen?
DiGA bei der Allianz Private Krankenversicherung
Die Allianz Private Krankenversicherung hat das Thema DiGA in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) aufgenommen. Somit ist eine Kostenerstattung im tariflichen Umfang für Versicherte möglich.
Eine Erstattung von DiGA durch die Allianz Private Krankenversicherung
- kann nur erfolgen, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
- erfolgt immer im tariflichen Umfang (unter Berücksichtigung von zum Beispiel Selbstbehalten, Beihilfe, dem individuellen Versicherungsschutz, etc.).
- erfolgt nachträglich nach Einreichen der Rechnungen durch die Versicherten.
- wirkt sich wie jede andere Therapie bzw. Behandlung auf eine mögliche Beitragsrückerstattung der PKV sowie eventuelle Selbstbehalte aus.
So nutzen Allianz Versicherte eine DiGA und bekommen die Kosten erstattet
Fragen und Antworten zum Thema DiGA
Allianz: Werden die Kosten immer vollständig erstattet?
Allianz: Wirkt sich die Kostenübernahme auf eine mögliche Beitragsrückerstattung oder Selbstbehalte aus?
Allianz: Was mache ich, wenn ich eine App verschrieben bekomme, die sich bereits im Serviceangebot der Allianz befindet?
- Alle aktuell von der Allianz Private Krankenversicherung angebotenen Gesundheitsservices finden Sie auf gesundheitswelt.allianz.de/services
- Sollten Sie eine ärztliche oder psychotherapeutische Verordnung für eines dieser Angebote haben bitten wir Sie, die Kooperation mit der Allianz zu nutzen.
- Das bedeutet, dass Sie bitte den Allianz-Registrierungsprozess (z.B. Code anfordern etc.) nutzen. Alle Infos finden Sie auf der jeweiligen Webseite hier in der Gesundheitswelt.
- Ihre Vorteile, wenn Sie die Allianz Kooperation nutzen (abhängig vom Anbieter), zum Beispiel: keine Vorleistung bei den Kosten, vereinfachte Abrechnung, längere Nutzungsdauer, direkter Ansprechpartner vorhanden etc..
Was ist der Unterschied zwischen DiGA und anderen Apps bzw. Serviceangeboten?
- Nicht jede App aus der Kategorie Gesundheit ist auch eine DiGA.
- Die Zulassung zur DiGA erfordert bestimmte Voraussetzungen (z.B. Medizinprodukt, Nachweis eines positiven Versorgungseffekts, etc.).
- Nur DiGA können, wenn eine entsprechende Diagnose und Notwendigkeit vorliegt, vom Arzt / Psychotherapeuten verordnet werden. Dies ist Voraussetzung für eine Kostenerstattung durch Krankenversicherungen / Krankenkassen.
- Viele Apps aus der Kategorie Gesundheit gehören streng genommen in den Lifestyle-Bereich, da sie ohne Wirksamkeitsnachweis bzw. medizinische Evidenz angeboten werden.
- Aber: Nur weil eine App nicht im DiGA-Verzeichnis als DiGA gelistet ist, kann sie trotzdem nützlich und empfehlenswert sein. Insbesondere wenn Apps von Ihrer Krankenversicherung empfohlen werden, können Sie davon ausgehen, dass Anwendungen kritisch geprüft wurden.
- Alle Gesundheitsservices bzw. Kooperationen der Allianz Private Krankenversicherung haben ein intensives Prüfverfahren durchlaufen; Erfolge, Nutzen und Kundenzufriedenheit wurden intensiv untersucht.
- Wichtig zu wissen: Es gibt auch Anbieter, deren Anwendung nicht als DiGA zertifiziert werden kann, da diese z.B. aus den Bereichen Primärprävention oder Coaching stammen. Hierunter fallen insbesondere die zahlreichen Fitness-Apps.
Bekomme ich die Kosten für Geräte/Hardware erstattet (z.B. Smartphone)?
Was mache ich wenn mein Arzt mir eine App empfiehlt, die (noch) keine DiGA ist?
Was mache ich, wenn ich Fragen zu einer DiGA habe?
- Bei Fragen zu den Inhalten und Funktionen einer DiGA, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Hersteller / Anbieter.
- Kontaktdaten, Anleitungen und viele weitere Informationen finden sich im offiziellen DiGA-Verzeichnis (externer Link).
Wo finde ich weitere Informationen zu DiGA?
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/DVG/_node.html
Ausführlicher Leitfaden BfArM
Bundesgesetzblatt DiGAV
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl120s0768.pdf
Welche rechtlichen Grundlagen für DiGA gibt es?
Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)
Inkrafttreten: 19. Dezember 2019
- §33a und §139e SGB V: Definition der Anforderungen an DiGA, Verzeichnis und Verordnungsermächtigung
- Versicherten haben Anspruch auf DiGA, die
- 1. in das Verzeichnis aufgenommen wurden und
- 2. vom Arzt verordnet wurden oder von der Krankenkasse genehmigt wurden
Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV)
Veröffentlichung: 8. April 2020
- Ergänzende Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
- Details und Anforderungen an das Verfahren zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit von DiGA
- Antragsberechtigung, -inhalt
- Sicherheit, Datenschutz, Funktionstauglichkeit, Qualität
- Nachweis positiver Versorgungseffekte durch Zertifikate/ Studien
- - Antragsberechtigung, -inhalt
- - Sicherheit, Datenschutz, Funktionstauglichkeit, Qualität
- - Nachweis positiver Versorgungseffekte durch Zertifikate/ Studien
Was sind DiPA?
- DiPA bedeutet „Digitale Pflegeanwendungen“. Hierbei handelt es sich um digitale Anwendungen für Pflegebedürftige bzw. Pflegende / Angehörige etc..
- DiPA sind noch nicht verfügbar. Eine Umsetzung ist aber in Planung. Hier bedarf es noch einer Prüfung durch BfArM und der Erstellung eines neuen Verzeichnisses ähnlich den DiGA.
- DiPA sind im DVPMG (Digitale Versorgung und Pflege – Modernisierungsgesetz) berücksichtigt, welches am 15.11.2020 veröffentlich wurde.