Elektronische Patientenakte (ePA)

Für Kund:innen mit einer Vollversicherung

Smart krankenversichert 

Elektronische Patientenakte (ePA)

Ein sicherer Ort für alle Gesundheitsdokumente
Informationen zentral ablegen
Ein sicherer Ort für alle Gesundheitsdokumente

Alle wichtigen Informationen griffbereit auf dem Smartphone: für Ihre Private Krankenversicherung leistet das die Allianz Gesundheits-App. Wie aber sieht es aus mit Arzt-, Krankenhaus- oder Laborberichten, Diagnosen, etc.? Dafür gibt es die elektronische Patientenakte (ePA): alle wichtigen Gesundheitsdaten sicher hinterlegt in einer App. Was Sie in der Akte speichern und wem Sie diese Informationen zur Verfügung stellen wollen, entscheiden Sie ganz alleine. Das sorgt für maximale Transparenz und Sicherheit im Alltag.

Ziel der elektronischen Patientenakte ist es, alle Teilnehmer im Gesundheitssystem besser miteinander zu vernetzen – davon können alle Beteiligten nur profitieren.

Gut zu wissen: Als Versicherte:r der Allianz Private Krankenversicherung können Sie E-Rezepte nutzen. Alle Informationen zu E-Rezepten finden Sie auf einer gesonderten Seite.

Wichtige Information für Allianz Versicherte
Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) als „ePA für Alle“ neu aufgelegt. Demnach wird die Allianz für all Ihre Kunden mit einer Heilkostenvollversicherung und einer aktiven Krankenversichertennummer (KVNR) ab diesen Zeitpunkt automatisch eine Patientenakte anlegen.
 
Die gute Nachricht: Sie brauchen hierfür nichts weiter zu tun. Es entstehen Ihnen keine Nachteile aus der Anlage. Sie entscheiden selbst, ob Sie die angelegte ePA anschließend aktivieren und in welchem Umfang Sie das Angebot nutzen möchten. Wir informieren Sie in der Allianz Gesundheits-App darüber, sobald Ihre Akte angelegt ist. Was Sie in der Akte speichern und wem Sie diese Informationen zur Verfügung stellen wollen, entscheiden Sie ganz allein. Aktivieren und nutzen Sie Ihre Patientenakte nicht, bleibt diese „leer“ und wird nicht befüllt. Das bedeutet, dass in Ihre Patientenakte keinerlei medizinische Unterlagen/Berichte automatisch ohne Ihr Einverständnis eingestellt werden. Sie bestimmen somit, wer Ihnen medizinische Informationen in Ihre Patientenakte übertragen und darauf zugreifen darf.
 
Die Dokumente in der Akte sind stets verschlüsselt abgelegt und können nur auf den Endgeräten der berechtigten Personen und den eigenen Endgeräten entschlüsselt werden. Die Allianz und andere Dritte haben zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf personenbezogene Gesundheitsdaten in Ihrer elektronischen Patientenakte, sofern Sie diese Informationen nicht aktiv teilen.
 
Die Nutzung der ePA ist weiterhin freiwillig. Sofern Sie der Anlage einer elektronischen Patientenakte widersprechen wollen, nutzen Sie hierfür bitte Ihre Allianz Gesundheits-App.
Gesundheitsdaten im Smartphone verfügbar
Die Elektronische Patientenakte für Privatversicherte

Sie haben eine private Krankenvollversicherung bei der Allianz? Dann können Sie mit Hilfe der kostenfreien Allianz ePA-App Ihre Gesundheitsdaten sicher und übersichtlich an einem Ort ablegen und gezielt mit ausgewählten Personen, wie zum Beispiel Ärzten, teilen. So haben Sie die – bisher über verschiedene Arztpraxen oder Einrichtungen verteilten – Informationen bei jedem Arztbesuch automatisch parat.

Die elektronische Patientenakte der Allianz ist eine eigenständige App für Android und iOS Smartphones.  Die Funktionalitäten der App werden fortlaufend erweitert, so dass es sich für Sie in jedem Falle lohnt, langfristig auf die ePA zu setzen.

Unser Tipp: Nutzen Sie jetzt die Chance für einen digitalen Neuanfang und bringen Sie die auf verschiedene Arztpraxen, Kliniken oder andere Therapieeinrichtungen verteilten Gesundheitsdokumente an einem zentralen Ort zusammen. Lassen Sie die ePA künftig ein fester Bestandteil Ihrer Arztbesuche sein.
 
Nachfolgend finden Sie eine ausführliche Beschreibung, wie Sie Zugriff auf Ihre ePA erhalten. Sollten Sie Unterstützung bei der Einrichtung benötigen, ist unser Support Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr telefonisch unter 0800 4 740 139 oder per E-Mail an [email protected] erreichbar.
Die Elektronische Patientenakte für Privatversicherte
Das kann die elektronische Patienakte (ePA)
Informationen zentral ablegen
Das kann die elektronische Patienakte (ePA)

Zum Start der elektronischen Patientenakte stehen Ihnen bereits alle wichtigen Funktionen zur Verfügung.

  • Laden Sie selbst beliebige Gesundheitsdokumente wie zum Beispiel Arzt- oder Laborberichte zum Beispiel als Bild oder PDF mit Ihrem Smartphone in die Akte hoch.
  • Lassen Sie sich direkt in der Arztpraxis oder Klinik Unterlagen in Ihre Akte einspielen.
  • Entscheiden Sie für jeden Datensatz einzeln, welche Informationen Sie mit welchem Arzt oder welcher Therapeutin teilen möchten.

Durch einheitliche deutschlandweite Standards ist ein Austausch mit immer mehr Arzt- oder Zahnarztpraxen, Krankenhäusern oder anderen Therapieeinrichtungen möglich.

Fehlende Unterlagen und ein erneuter Termin gehören damit der Vergangenheit an. Ärztinnen, Therapeuten oder andere Leistungserbringer können sich außerdem schneller einen umfassenden Einblick in Ihren Gesundheitszustand verschaffen und so gezielter helfen. Auch unnötige und manchmal sogar riskante Doppeluntersuchungen können mit der ePA idealerweise vermieden werden, wenn Sie alle Informationen immer parat haben.

Anmeldung
In der ePA können sensible Gesundheitsdaten gespeichert werden. Darum möchten wir bereits bei der Anmeldung sicherstellen, dass die Datensicherheit zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die Allianz Gesundheits-App mit der digitalen Vertragsverwaltung Meine Allianz verknüpft wird.
Laden Sie die Allianz Gesundheits-App über den Apple App Store oder den Google Play Store auf Ihr Smartphone und registrieren Sie sich mit den Daten Ihrer privaten Krankenvollversicherung.
01
Schritt 1: 

Aktivieren Sie in der App den gesicherten Zugang über Meine Allianz.

Wählen Sie hierzu in der App auf dem „Home“-Bildschirm oder im Reiter „Gesundheit“ die Option „Ihre elektronische Patientenakte der Allianz“ an.

Folgen Sie den Anweisungen in der App.

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Schritt 2:

Sobald der gesicherte Zugang über Meine Allianz freigeschalten wurde, können Sie in der Gesundheits-App die sogenannte Krankenversichertennummer (KVNR) und die Anlage Ihrer elektronischen Patientenakte beantragen.

Folgen Sie den Anweisungen in der App.

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Schritt 3:

Sobald Ihre Krankenversichertennummer genehmigt und Ihre Patientenakte angelegt wurde, sehen Sie dies in der Gesundheits-App.

Laden Sie jetzt die Allianz ePA-App auf Ihr Smartphone. 

Ab sofort können Sie aus der Gesundheits-App heraus die ePA-App öffnen und diese nutzen.

In der Allianz ePA-App
Verifizieren mit der Allianz Gesundheits-App
In der Allianz ePA-App

Jetzt können Sie Ihre Patientenakte in der Allianz ePA-App aktivieren. Sie müssen der Einwilligungserklärung zustimmen und die Nutzungsbedingungen akzeptieren, eine persönliche PIN festlegen und Ihre Identität über eines in der ePA-App angebotenen Identifizierungsverfahren bestätigen.

Wichtig zu wissen:

Nur die Allianz Gesundheits-App sorgt für eine sichere Verifizierung in der Allianz ePA-App. Sie können sich deshalb nicht ohne die Gesundheits-App direkt in der ePA-App anmelden. Sie benötigen für die Nutzung der ePA also immer beide Apps gleichzeitig auf Ihrem Smartphone.

Wichtig für alle Allianz ePA-Nutzer

Seit dem 31.12.2023 haben sich die gesetzlichen Bestimmungen für das Anmeldeverfahren der elektronischen Patientenakte (ePA) geändert. Damit wurde die sogenannte „GesundheitsID“ auch bei der Allianz ePA eingeführt. Diese erhöht das Schutzniveau Ihres Benutzerkontos für Anwendungen wie die elektronische Patientenakte, Online Check-in und E-Rezept.

 

Was bedeutet das für Sie?

Die GesundheitsID muss aus aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe regelmäßig (spätestens nach zwölf Monaten) mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder per POSTIDENT bestätigt werden. Sie werden zur gegebenen Zeit in der ePA-App dazu aufgefordert. Weitere Informationen zur GesundheitsID finden Sie auf den Webseiten der Gematik (Nationale Agentur für Digitale Medizin). Mit der neuen ePA-Version ab dem 15. Januar 2025 ist die Komfortanmeldung mit der Biometrie (Gesichtserkennung/Fingerabdruck) für den Login in der ePA-App wieder möglich.

Wie funktioniert die Authentifizierung?

Für die Authentifizierung über die ePA-App haben Sie zwei Möglichkeiten:

Unsere Empfehlung: Online-Ausweisfunktion – die schnelle und bequeme Lösung

Da die GesundheitsID regelmäßig bestätigt werden muss empfiehlt sich die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises. Die App startet automatisch mit diesem Verfahren.

Tipp: Die Beantragung bzw. Freischaltung der elektronischen Ausweisfunktion Ihres deutschen Personalausweises lohnt sich auch unabhängig von der ePA: Immer mehr Behördengänge können vermieden und Anliegen online erledigt werden. Alle Informationen und Antworten auf Ihre Fragen finden Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. 

Die Alternative: POSTIDENT-Verfahren – in der Postfiliale vor Ort
Verfügt Ihr Ausweisdokument noch nicht über eine solche Funktion, können Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass jederzeit über das POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post identifizieren. Wählen Sie dafür in der ePA-App die Alternative „Anderes Verfahren“. Sie werden dann automatisch zur Deutschen Post AG weitergeleitet.

Die Dokumente in der Akte sind stets verschlüsselt abgelegt und können nur auf den Endgeräten der berechtigten Personen und den eigenen Endgeräten entschlüsselt werden. Der dazu notwendige (elektronische) Sicherheitsschlüssel ist sicher hinterlegt. Er besteht aus zwei Teilen, die an getrennten Orten aufbewahrt werden.
 

Kann die Allianz auf die Gesundheitsdaten zugreifen?

Die Allianz hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf personenbezogene Gesundheitsdaten in Ihrer elektronischen Patientenakte sofern Sie diese Informationen nicht im Rahmen des digitalen Einreichungsprozesses aktiv mit uns teilen.

Einfach digital
ePA und die Allianz Gesundheits-App

Die Gesundheits-App ist aber viel mehr als „nur“ der Türöffner für die elektronische Patientenakte. Mit der Allianz Gesundheits-App wird Ihre Krankenversicherung einfacher und digitaler. Alle Möglichkeiten haben wir auf einer gesonderten Webseite für Sie zusammengestellt. Entdecken Sie alle Möglichkeiten wie zum Beispiel

  • Digitales Postfach
  • Arztrechnungen, Rezepte und sonstige Belege einreichen
  • Bearbeitungsstand Ihrer eingereichten Dokumente verfolgen
  • Tarifübersicht mit allen im Vertrag enthaltenen Leistungen
  • Digitale Allianz Card für Privatversicherte
  • Doc on Call: Antworten auf medizinische Fragen
     
ePA und die Allianz Gesundheits-App
Weiterführende Informationen für Privatversicherte
 
Um digitale Angebote wie die ePA, den Online Check-in oder das E-Rezept nutzen zu können, benötigen Sie eine Krankenversichertennummer. Auf den Webseiten des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) finden Sie hierzu ausführliche und vertiefende Informationen.
Weitere digitale Angebote werden kontinuierlich ausgebaut. Beantragen Sie daher noch heute Ihre Krankenversichertennummer (KVNR) über die Allianz Gesundheits-App.
 
Gut zu wissen

Wer kann die elektronische Patientenakte der Allianz nutzen?

Versicherte mit einer privaten Krankenvollversicherung (Heilkostenvollversicherung) der Allianz können die elektronische Patientenakte (ePA) der Allianz nutzen.

Ist die elektronische Patientenakte mit "ePA für Alle" verpflichtend?

Nein. Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Sofern Sie der Anlage einer elektronischen Patientenakte widersprechen wollen, nutzen Sie hierfür bitte Ihre Allianz Gesundheits-App.

Wie kann ich der Anlage der elektronischen Patientenakte (ePA) widersprechen?

  • Sie können uns Ihren Widerspruch über die Allianz Gesundheits-App übermitteln. In der App unter „Mein Profil“ finden Sie den Menüpunkt „Widerspruch ePA-Anlage“.
  • Alternativ können Sie uns Ihren Widerspruch auch schriftlich zukommen lassen.

Wichtig zu wissen:

Damit der Widerspruch im ePA-Aktensystem der Telematikinfrastruktur gespeichert werden kann, benötigen Sie eine Krankenversichertennummer (KVNR). Nur so kann bei einem Krankenkassenwechsel Ihr Widerspruch an die neue Krankenkasse auch weitergegeben werden.

Sie haben noch keine gültige Krankenversichertennummer (KVNR) bei uns? Diese können Sie einfach und digital über die Allianz Gesundheits-App beantragen. Bei der KVNR-Beantragung haben Sie die Möglichkeit, der ePA-Anlage direkt zu widersprechen.

Ich nutze die ePA-App bereits. Muss ich etwas beachten, damit ich die neue ePA-Version ab dem 15.01.2025 nutzen kann?

Ihre Daten werden automatisch auf die neue ePA-Version migriert. In der ePA-App selbst erhalten Sie ein Pop-Up Fenster. Den Hinweis bitte bestätigen. Im Anschluss stehen Ihnen Ihre Daten in der neuen ePA-Version vollumfänglich zur Verfügung.

Wer bietet die ePA an und betreibt sie?

Die elektronische Patientenakte der Allianz wird von der Allianz Private Krankenversicherung für Kundinnen und Kunden mit einer privaten Krankenvollversicherung (Heilkostenvollversicherung) zur Verfügung gestellt.

Dabei arbeitet die Allianz Private Krankenversicherung mit Industriepartnern zusammen, die die entsprechenden Akten nach den technischen und nicht-technischen Anforderungen, die die Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH) festlegt, entwickeln und betreiben. Alle ePA-Anbieter müssen mit ihrem Aktensystem und den dazugehörigen Versicherten-Apps ein Zulassungsverfahren gegenüber der gematik* durchlaufen, bei dem die Einhaltung aller Anforderungen an Funktionalität, Betrieb, Sicherheit und Datenschutz nachgewiesen werden muss. Die Allianz Private Krankenversicherung arbeitet mit den Unternehmen

  • BITMARCK Technik GmbH (RZ Standorte BITMARCK Technik: Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg und Elisabeth-Flügge-Str. 8a, 22337 Hamburg)
  • BITMARCK Service GmbH (RZ Standorte BITMARCK Service GmbH: Natorpstr. 36-38, 45139 Essen und Vestische Str. 89-91, 46117 Oberhausen)
  • Research Industrial Systems Engineering (RISE) Deutschland GmbH: Invalidenstraße 113 10115 Berlin Deutschland

zusammen, um die ePA bereitstellen zu können.

*Die gematik ist die in § 310 SGB V genannte Gesellschaft für Telematik. An ihr beteiligt ist die Bundesrepublik Deutschland über das Bundesministerium für Gesundheit mit 51 % der Geschäftsanteile. Die verbleibenden Geschäftsanteile entfallen auf den GKV-Spitzenverband, den PKV-Verband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Was benötigt man für den Zugriff auf die Daten?

Für den Zugriff auf die ePA wird ein Smartphone mit folgenden Betriebssystemen benötigt:

  • Android mindestens 10.0 oder neuer
  • iOS mindestens 17.0 oder neuer

Der Zugriff auf die ePA-App erfolgt ausschließlich über die Allianz Gesundheits-App.

Wo bekomme ich Unterstützung bei der Einrichtung der elektronischen Patientenakte der Allianz?

Unser technischer Support ist Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr erreichbar:

Wer hat wie Zugriff auf meine Akte?

Auf die elektronischen Patientenakte (ePA) können in erster Linie Sie als Versicherte:r zugreifen.

Des Weiteren können Sie auch Mitarbeitenden der berechtigten Leistungserbringereinrichtungen den Zugriff erlauben, z. B. Hausärztin bzw. Hausarzt sowie deren medizinische Fachangestellte.

Die Berechtigung für den Zugriff auf Ihre ePA erteilen Sie stets den Leistungserbringereinrichtungen und nicht nur einzelnen Personen wie der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt. Bei größeren Leistungserbringereinheiten wie beispielsweise einem Medizinischen Versorgungszentrum oder einem Krankenhaus kann dies bedeuten, dass neben der behandelnden Ärztin oder Arzt eine Vielzahl weiterer Personen des medizinischen Fachpersonals der gleichen Leistungserbringereinheit rein technisch auf die Daten zugreifen können. Ein Zugriff darf jedoch nur erfolgen, soweit dies tatsächlich zu Behandlungszwecken erforderlich ist. Überdies ist jede Leistungserbringereinrichtung gesetzlich verpflichtet, zu protokollieren, wer wann, auf welche Daten der ePA zugegriffen hat.

Neben Leistungserbringereinrichtungen können Sie auch Personen, denen Sie besonders vertrauen, zum ePA-Zugriff berechtigen. Dies sind die sogenannten Vertreterinnen bzw. Vertreter. Die Vertretung hat grundsätzlich die gleichen Zugriffsmöglichkeiten wie Sie selbst, können Leistungserbringereinrichtungen Zugriffe gewähren oder entziehen und die Krankenversicherungen zur Datenbereitstellung auffordern. Die Vertretung kann die ePA jedoch weder löschen noch weitere Vertreterinnen oder Vertreter benennen bzw. Vertretungen widerrufen.

Was wird in der ePA gespeichert?

In die ePA können Nutzerinnen und Nutzer sowie die an der Behandlung beteiligten Leistungserbringer persönliche Gesundheits- und Krankheitsdaten sicher digital hochladen, speichern, dort lesen, auslesen, verwenden und selbstverständlich auch wieder löschen.

Zu den Dokumenten und Daten, die in der ePA gespeichert werden können, gehören:

  • Medizinische Daten der Behandlung, z. B. Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen.
  • Arztbriefe, die im Zuge einer (zahn-)ärztlichen Behandlung erstellt wurden.

Können Vertraulichkeitsstufen für Dokumente festgelegt werden?

Sie haben die Möglichkeit auf Sichtbarkeitseinstellungen. Das bedeutet, Sie können einzelne Dokumente oder ganze Dokumentenkategorien verbergen, sodass Leistungserbringer keine Einsicht auf diese haben.

Hatten Sie bereits Vertraulichkeitsstufen in Ihrer ePA vergeben? Die bisherigen Vertraulichkeitsstufen (Normal, Vertraulich, Privat) gibt es mit der neuen ePA-Version nicht mehr.

  • Es erfolgt keine Migration der Vertraulichkeitsstufen. Mit Start der neuen ePA-Version sind alle Dokumente sichtbar.
  • Jedoch werden Dokumente mit der Vertraulichkeit "Privat" automatisch versteckt und bleiben auch „Privat“.

Wer muss Daten in meine elektronische Patientenakte einstellen, wenn ich dies wünsche?

Die elektronische Patientenakte (ePA) lebt davon, dass in ihr möglichst viele der Gesundheitsdaten abgelegt sind – erst dann entfaltet sie für die Nutzerinnen und Nutzer sowie die behandelnden Ärztinnen und Ärzte den vollen Mehrwert. Neben den Daten, die Sie selbst einspeisen, kommt es dabei natürlich auch ganz entscheidend auf die Daten an, die im Rahmen der Behandlungen bei Ärztinnen bzw. Ärzten oder im Krankenhaus erhoben werden.

Sie haben gegenüber Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Leistungserbringern einen Anspruch darauf, dass die im Rahmen der Behandlung anfallenden Daten an die ePA übermittelt und darin gespeichert werden. Zuvor müssen Sie allerdings eine Berechtigung zum Zugriff auf die ePA erteilt haben.

Können Dokumente in der ePA oder die ganze Akte gelöscht werden?

Das Prinzip der Freiwilligkeit bedeutet natürlich auch, dass Sie jederzeit das Recht haben, die in die Akte eingestellten Dokumente selbst zu löschen oder durch von Ihnen berechtigte Leistungserbringereinrichtungen löschen zu lassen.

Der Akte selbst können Sie jederzeit widersprechen. In der Allianz ePA-App finden Sie die entsprechende Option. Bitte beachten Sie, dass bei einem Widerspruch alle Daten unwiderruflich gelöscht werden.

 

Wie kann ich feststellen, wer etwas an meiner Akte geändert hat?

Die elektronische Patientenakte der Allianz zeichnet Vorgänge, die die berechtigten Einrichtungen durchführen, in einem Protokoll auf. Dabei unterscheidet die ePA die Protokollierung von Verwaltungsvorgängen – das sogenannte Verwaltungsprotokoll – und Vorgängen, die unmittelbar im Zusammenhang mit Ihren medizinischen Daten stehen – das sogenannte Zugriffsprotokoll.

Die Inhalte beider Protokolle werden komfortabel und einheitlich in der ePA App dargestellt.

Welche Daten tauscht die Krankenversicherung mit dem Betreiber der ePA aus?

Um die ePA einrichten zu können, tauschen die Krankenversicherung und der jeweilige Industriepartner administrative personenbezogene Informationen aus. Zudem prüft die Krankenversicherung bzw. der Anbieter der ePA anhand der Krankenversichertennummer, ob bereits eine Patientenakte existiert.

Ein Austausch von personenbezogenen Gesundheitsdaten findet an dieser Stelle nicht statt.

Welche Maßnahmen müssen bei Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten für die ePA-Anwendung getroffen werden?

Bei Verdacht auf Missbrauch des Zugangs für die ePA und die ePA-Anwendung muss diese umgehend bei der Allianz Private Krankenversicherung gesperrt werden, um die Sicherheit der ePA zu gewährleisten. Sie finden in der Allianz ePA-App eine entsprechende Option im Rahmen der Geräteverwaltung. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der App.

Ich will meine Krankenversicherung wechseln. Kann ich meine in der ePA gespeicherten Daten einfach mitnehmen?

Bei einem Krankenkassenwechsel bleiben die gespeicherten Daten in der ePA erhalten. Melden Sie sich einfach bei der ePA Ihrer neuen Krankenkasse an. Die Daten werden automatisch migriert.

Wie kann die elektronische Patientenakte gelöscht werden?

Der Akte selbst können Sie jederzeit widersprechen. In der Allianz ePA-App finden Sie die entsprechende Option. Bitte beachten Sie, dass bei einem Widerspruch alle Daten unwiderruflich gelöscht werden.

Gibt es Nachteile bei der Gesundheitsversorgung, wenn die ePA nicht genutzt wird?

Es entstehen selbstverständlich hieraus keine Nachteile für die Gesundheitsversorgung.

Kann eine elektronische Patientenakte ohne die ePA App geführt werden?

Nein, das ist nicht möglich.

Welche Rechte habe ich gegenüber meiner Krankenversicherung hinsichtlich der Datenverarbeitungsvorgänge der ePA?

Die Rechte gegenüber der Allianz Private Krankenversicherung ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Im Sinne dieser Verordnung ist die Krankenversicherung „Verantwortlicher“. Sie als Versicherte bzw. Versicherter können gegenüber Ihrer Krankenversicherung die „Rechte der betroffenen Person“ nach der DS-GVO geltend machen. Hierzu zählt insbesondere, dass die Krankenversicherungen verpflichtet sind, die Versicherten über die Erhebung von personenbezogenen Daten zu informieren (Art. 13, Art. 14 DS-GVO). Ferner haben die Versicherten gemäß DS-GVO folgende Rechte:

  • das Recht auf Auskunft, ob und ggf. zu welchem Zweck bestimmte personenbezogene Daten von der Krankenversicherung bzw. ihren Auftragnehmern verarbeitet werden (Art. 15 DS-GVO)
  • das Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DS-GVO)
  • das Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DS-GVO)
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
  • das Widerspruchsrecht (Art. 21 DS-GVO)

Muss ich mich zwingend digital über die Allianz Gesundheits-App anmelden bzw. diese nutzen?

Ja, die Allianz Gesundheits-App ist zentraler Bestandteil der ePA und sorgt für eine sichere Verifizierung in der Allianz ePA-App. Sie können sich deshalb nicht ohne die Gesundheits-App direkt in der ePA-App anmelden. Sie benötigen für die Nutzung der ePA also immer beide Apps gleichzeitig auf Ihrem Smartphone.

Aus diesem Grund empfehlen wir, den gesamten Anmeldeprozess einfach und digital über die Gesundheits-App durchzuführen.

Ich möchte mein Smartphone wechseln. Was muss beachtet werden?

Bei einem Gerätewechsel können Sie die ePA-App auf Ihrem neuen Gerät herunterladen. Eine erneute Registrierung ist nicht notwendig. Sie müssen jedoch über Ihr altes Gerät die ePA für Ihr neues Gerät freischalten. Nach dem Freischalten können Sie auf Ihre elektronische Patientenakte wie gewohnt zugreifen.

Liegt Ihnen Ihr altes Gerät nicht mehr vor, müssen Sie Ihr Benutzerkonto zurücksetzen und sich erneut registrieren.

Ich habe den App-Code mehrfach falsch eingegeben. Was kann ich tun?

Schritt 1: Allianz Gesundheits-App

Bitte gehen Sie zunächst in die Allianz Gesundheits-App. Unter „Mein Profil“ können Sie Ihr Benutzerkonto für die elektronische Patientenakte (ePA) löschen (= ePA-Benutzerkonto löschen).

Schritt 2: ePA-App

Nach erfolgreicher Löschung öffnen Sie die ePA-App. Hier können Sie Ihr Benutzerkonto für die elektronische Patientenakte neu einrichten und den App-Code neu vergeben.

Jetzt können Sie wie gewohnt Ihre Patientenakte einsehen und nutzen. Die bisher gespeicherten Dokumente bleiben selbstverständlich erhalten.

Ich habe mein Gerät gesperrt. Was kann ich tun?

Bitte gehen Sie in die Allianz Gesundheits-App. Unter „Mein Profil“ können Sie Ihr Benutzerkonto für die elektronische Patientenakte (ePA) löschen (= ePA-Benutzerkonto löschen).
Bilder: gpointstudio@fotolia, Allianz, Adobe Stock