
Für Kund:innen mit einer Vollversicherung
Elektronische Patientenakte (ePA)

Ein sicherer Ort für alle Gesundheitsdokumente

Alle wichtigen Informationen griffbereit auf dem Smartphone: für Ihre Private Krankenversicherung leistet das die Allianz Gesundheits-App. Wie aber sieht es aus mit Arzt-, Krankenhaus- oder Laborberichten, Diagnosen, etc.? Dafür gibt es die elektronische Patientenakte (ePA): alle wichtigen Gesundheitsdaten sicher hinterlegt in einer App. Was Sie in der Akte speichern und wem Sie diese Informationen zur Verfügung stellen wollen, entscheiden Sie ganz alleine. Das sorgt für maximale Transparenz und Sicherheit im Alltag.
Ziel der elektronischen Patientenakte ist es, alle Teilnehmer im Gesundheitssystem besser miteinander zu vernetzen – davon können alle Beteiligten nur profitieren.
Gut zu wissen: Als Versicherte:r der Allianz Private Krankenversicherung können Sie E-Rezepte nutzen. Alle Informationen zu E-Rezepten finden Sie auf einer gesonderten Seite.
ePA für alle – das müssen Sie wissen


Das ist die elektronische Patientenakte (ePA) für Privatversicherte

Sie haben eine private Krankenvollversicherung bei der Allianz? Dann können Sie mit Hilfe der kostenfreien Allianz ePA-App Ihre Gesundheitsdaten sicher und übersichtlich an einem Ort ablegen und gezielt mit ausgewählten Personen, wie zum Beispiel Ärzten, teilen. So haben Sie die – bisher über verschiedene Arztpraxen oder Einrichtungen verteilten – Informationen bei jedem Arztbesuch automatisch parat.
Die elektronische Patientenakte der Allianz ist eine eigenständige App für Android und iOS Smartphones. Die Funktionalitäten der App werden fortlaufend erweitert, so dass es sich für Sie in jedem Falle lohnt, langfristig auf die ePA zu setzen.


Das kann die elektronische Patientenakte (ePA)

Zum Start der elektronischen Patientenakte stehen Ihnen bereits alle wichtigen Funktionen zur Verfügung.
Durch einheitliche deutschlandweite Standards ist ein Austausch mit immer mehr Arzt- oder Zahnarztpraxen, Krankenhäusern oder anderen Therapieeinrichtungen möglich.
Fehlende Unterlagen und ein erneuter Termin gehören damit der Vergangenheit an. Ärztinnen, Therapeuten oder andere Leistungserbringer können sich außerdem schneller einen umfassenden Einblick in Ihren Gesundheitszustand verschaffen und so gezielter helfen. Auch unnötige und manchmal sogar riskante Doppeluntersuchungen können mit der ePA idealerweise vermieden werden, wenn Sie alle Informationen immer parat haben.
So bekommen Sie die elektronische Patientenakte
Aktivieren Sie in der App den gesicherten Zugang über Meine Allianz.
Wählen Sie hierzu in der App auf dem „Home“-Bildschirm oder im Reiter „Gesundheit“ die Option „Ihre elektronische Patientenakte der Allianz“ an.
Folgen Sie den Anweisungen in der App.



Sobald der gesicherte Zugang über Meine Allianz freigeschalten wurde, können Sie in der Gesundheits-App die sogenannte Krankenversichertennummer (KVNR) und die Anlage Ihrer elektronischen Patientenakte beantragen.
Folgen Sie den Anweisungen in der App.

Sobald Ihre Krankenversichertennummer genehmigt und Ihre Patientenakte angelegt wurde, sehen Sie dies in der Gesundheits-App.
Laden Sie jetzt die Allianz ePA-App auf Ihr Smartphone.
Ab sofort können Sie aus der Gesundheits-App heraus die ePA-App öffnen und diese nutzen.



In der Allianz ePA-App:

Jetzt können Sie Ihre Patientenakte in der Allianz ePA-App aktivieren. Sie müssen der Einwilligungserklärung zustimmen und die Nutzungsbedingungen akzeptieren, eine persönliche PIN festlegen und Ihre Identität über eines in der ePA-App angebotenen Identifizierungsverfahren bestätigen.
Wichtig zu wissen:
Nur die Allianz Gesundheits-App sorgt für eine sichere Verifizierung in der Allianz ePA-App. Sie können sich deshalb nicht ohne die Gesundheits-App direkt in der ePA-App anmelden. Sie benötigen für die Nutzung der ePA also immer beide Apps gleichzeitig auf Ihrem Smartphone.
Mehr Sicherheit durch regelmäßige Authentifizierung

Seit dem 31.12.2023 haben sich die gesetzlichen Bestimmungen für das Anmeldeverfahren der elektronischen Patientenakte (ePA) geändert. Damit wurde die sogenannte „GesundheitsID“ auch bei der Allianz ePA eingeführt. Diese erhöht das Schutzniveau Ihres Benutzerkontos für Anwendungen wie die elektronische Patientenakte, Online Check-in und E-Rezept.
Was bedeutet das für Sie?
Die GesundheitsID muss aus aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe regelmäßig (spätestens nach zwölf Monaten) mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder per POSTIDENT bestätigt werden. Sie werden zur gegebenen Zeit in der ePA-App dazu aufgefordert. Weitere Informationen zur GesundheitsID finden Sie auf den Webseiten der Gematik (Nationale Agentur für Digitale Medizin). Mit der neuen ePA-Version ab dem 15. Januar 2025 ist die Komfortanmeldung mit der Biometrie (Gesichtserkennung/Fingerabdruck) für den Login in der ePA-App wieder möglich.
Wie funktioniert die Authentifizierung?
Für die Authentifizierung über die ePA-App haben Sie zwei Möglichkeiten:
Unsere Empfehlung: Online-Ausweisfunktion – die schnelle und bequeme Lösung
Da die GesundheitsID regelmäßig bestätigt werden muss empfiehlt sich die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises. Die App startet automatisch mit diesem Verfahren.
Tipp: Die Beantragung bzw. Freischaltung der elektronischen Ausweisfunktion Ihres deutschen Personalausweises lohnt sich auch unabhängig von der ePA: Immer mehr Behördengänge können vermieden und Anliegen online erledigt werden. Alle Informationen und Antworten auf Ihre Fragen finden Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Die Alternative: POSTIDENT-Verfahren – in der Postfiliale vor Ort
Verfügt Ihr Ausweisdokument noch nicht über eine solche Funktion, können Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass jederzeit über das POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post identifizieren. Wählen Sie dafür in der ePA-App die Alternative „Anderes Verfahren“. Sie werden dann automatisch zur Deutschen Post AG weitergeleitet.

Sind die Daten in der ePA sicher?
Die Dokumente in der Akte sind stets verschlüsselt abgelegt und können nur auf den Endgeräten der berechtigten Personen und den eigenen Endgeräten entschlüsselt werden. Der dazu notwendige (elektronische) Sicherheitsschlüssel ist sicher hinterlegt. Er besteht aus zwei Teilen, die an getrennten Orten aufbewahrt werden.
Kann die Allianz auf die Gesundheitsdaten zugreifen?
Die Allianz hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf personenbezogene Gesundheitsdaten in Ihrer elektronischen Patientenakte sofern Sie diese Informationen nicht im Rahmen des digitalen Einreichungsprozesses aktiv mit uns teilen.
ePA und die Allianz Gesundheits-App

Die Gesundheits-App ist aber viel mehr als „nur“ der Türöffner für die elektronische Patientenakte. Mit der Allianz Gesundheits-App wird Ihre Krankenversicherung einfacher und digitaler. Alle Möglichkeiten haben wir auf einer gesonderten Webseite für Sie zusammengestellt. Entdecken Sie alle Möglichkeiten wie zum Beispiel


Krankenversichertennummer (KVNR) und Online Check-in beim Arzt

Fragen und Antworten zur ePA
Wer kann die elektronische Patientenakte der Allianz nutzen?
Ist die elektronische Patientenakte mit "ePA für Alle" verpflichtend?
Wie kann ich der Anlage der elektronischen Patientenakte (ePA) widersprechen?
Wichtig zu wissen:
Damit der Widerspruch im ePA-Aktensystem der Telematikinfrastruktur gespeichert werden kann, benötigen Sie eine Krankenversichertennummer (KVNR). Nur so kann bei einem Krankenkassenwechsel Ihr Widerspruch an die neue Krankenkasse auch weitergegeben werden.
Sie haben noch keine gültige Krankenversichertennummer (KVNR) bei uns? Diese können Sie einfach und digital über die Allianz Gesundheits-App beantragen. Bei der KVNR-Beantragung haben Sie die Möglichkeit, der ePA-Anlage direkt zu widersprechen.
Ich nutze die ePA-App bereits. Muss ich etwas beachten, damit ich die neue ePA-Version ab dem 15.01.2025 nutzen kann?
Wer bietet die ePA an und betreibt sie?
Die elektronische Patientenakte der Allianz wird von der Allianz Private Krankenversicherung für Kundinnen und Kunden mit einer privaten Krankenvollversicherung (Heilkostenvollversicherung) zur Verfügung gestellt.
Dabei arbeitet die Allianz Private Krankenversicherung mit Industriepartnern zusammen, die die entsprechenden Akten nach den technischen und nicht-technischen Anforderungen, die die Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH) festlegt, entwickeln und betreiben. Alle ePA-Anbieter müssen mit ihrem Aktensystem und den dazugehörigen Versicherten-Apps ein Zulassungsverfahren gegenüber der gematik* durchlaufen, bei dem die Einhaltung aller Anforderungen an Funktionalität, Betrieb, Sicherheit und Datenschutz nachgewiesen werden muss. Die Allianz Private Krankenversicherung arbeitet mit den Unternehmen
- BITMARCK Technik GmbH (RZ Standorte BITMARCK Technik: Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg und Elisabeth-Flügge-Str. 8a, 22337 Hamburg)
- BITMARCK Service GmbH (RZ Standorte BITMARCK Service GmbH: Natorpstr. 36-38, 45139 Essen und Vestische Str. 89-91, 46117 Oberhausen)
- Research Industrial Systems Engineering (RISE) Deutschland GmbH: Invalidenstraße 113 10115 Berlin Deutschland
zusammen, um die ePA bereitstellen zu können.
*Die gematik ist die in § 310 SGB V genannte Gesellschaft für Telematik. An ihr beteiligt ist die Bundesrepublik Deutschland über das Bundesministerium für Gesundheit mit 51 % der Geschäftsanteile. Die verbleibenden Geschäftsanteile entfallen auf den GKV-Spitzenverband, den PKV-Verband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
Was benötigt man für den Zugriff auf die Daten?
Für den Zugriff auf die ePA wird ein Smartphone mit folgenden Betriebssystemen benötigt:
- Android mindestens 10.0 oder neuer
- iOS mindestens 17.0 oder neuer
Der Zugriff auf die ePA-App erfolgt ausschließlich über die Allianz Gesundheits-App.
Wo bekomme ich Unterstützung bei der Einrichtung der elektronischen Patientenakte der Allianz?
Unser technischer Support ist Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr erreichbar:
- telefonisch unter der 0800 4 740 139 oder
- per E-Mail an
Wer hat wie Zugriff auf meine Akte?
Auf die elektronischen Patientenakte (ePA) können in erster Linie Sie als Versicherte:r zugreifen.
Des Weiteren können Sie auch Mitarbeitenden der berechtigten Leistungserbringereinrichtungen den Zugriff erlauben, z. B. Hausärztin bzw. Hausarzt sowie deren medizinische Fachangestellte.
Die Berechtigung für den Zugriff auf Ihre ePA erteilen Sie stets den Leistungserbringereinrichtungen und nicht nur einzelnen Personen wie der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt. Bei größeren Leistungserbringereinheiten wie beispielsweise einem Medizinischen Versorgungszentrum oder einem Krankenhaus kann dies bedeuten, dass neben der behandelnden Ärztin oder Arzt eine Vielzahl weiterer Personen des medizinischen Fachpersonals der gleichen Leistungserbringereinheit rein technisch auf die Daten zugreifen können. Ein Zugriff darf jedoch nur erfolgen, soweit dies tatsächlich zu Behandlungszwecken erforderlich ist. Überdies ist jede Leistungserbringereinrichtung gesetzlich verpflichtet, zu protokollieren, wer wann, auf welche Daten der ePA zugegriffen hat.
Neben Leistungserbringereinrichtungen können Sie auch Personen, denen Sie besonders vertrauen, zum ePA-Zugriff berechtigen. Dies sind die sogenannten Vertreterinnen bzw. Vertreter. Die Vertretung hat grundsätzlich die gleichen Zugriffsmöglichkeiten wie Sie selbst, können Leistungserbringereinrichtungen Zugriffe gewähren oder entziehen und die Krankenversicherungen zur Datenbereitstellung auffordern. Die Vertretung kann die ePA jedoch weder löschen noch weitere Vertreterinnen oder Vertreter benennen bzw. Vertretungen widerrufen.
Was wird in der ePA gespeichert?
In die ePA können Nutzerinnen und Nutzer sowie die an der Behandlung beteiligten Leistungserbringer persönliche Gesundheits- und Krankheitsdaten sicher digital hochladen, speichern, dort lesen, auslesen, verwenden und selbstverständlich auch wieder löschen.
Zu den Dokumenten und Daten, die in der ePA gespeichert werden können, gehören:
- Medizinische Daten der Behandlung, z. B. Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen.
- Arztbriefe, die im Zuge einer (zahn-)ärztlichen Behandlung erstellt wurden.
Können Vertraulichkeitsstufen für Dokumente festgelegt werden?
Sie haben die Möglichkeit auf Sichtbarkeitseinstellungen. Das bedeutet, Sie können einzelne Dokumente oder ganze Dokumentenkategorien verbergen, sodass Leistungserbringer keine Einsicht auf diese haben.
Hatten Sie bereits Vertraulichkeitsstufen in Ihrer ePA vergeben? Die bisherigen Vertraulichkeitsstufen (Normal, Vertraulich, Privat) gibt es mit der neuen ePA-Version nicht mehr.
Wer muss Daten in meine elektronische Patientenakte einstellen, wenn ich dies wünsche?
Die elektronische Patientenakte (ePA) lebt davon, dass in ihr möglichst viele der Gesundheitsdaten abgelegt sind – erst dann entfaltet sie für die Nutzerinnen und Nutzer sowie die behandelnden Ärztinnen und Ärzte den vollen Mehrwert. Neben den Daten, die Sie selbst einspeisen, kommt es dabei natürlich auch ganz entscheidend auf die Daten an, die im Rahmen der Behandlungen bei Ärztinnen bzw. Ärzten oder im Krankenhaus erhoben werden.
Sie haben gegenüber Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Leistungserbringern einen Anspruch darauf, dass die im Rahmen der Behandlung anfallenden Daten an die ePA übermittelt und darin gespeichert werden. Zuvor müssen Sie allerdings eine Berechtigung zum Zugriff auf die ePA erteilt haben.
Können Dokumente in der ePA oder die ganze Akte gelöscht werden?
Das Prinzip der Freiwilligkeit bedeutet natürlich auch, dass Sie jederzeit das Recht haben, die in die Akte eingestellten Dokumente selbst zu löschen oder durch von Ihnen berechtigte Leistungserbringereinrichtungen löschen zu lassen.
Der Akte selbst können Sie jederzeit widersprechen. In der Allianz ePA-App finden Sie die entsprechende Option. Bitte beachten Sie, dass bei einem Widerspruch alle Daten unwiderruflich gelöscht werden.
Wie kann ich feststellen, wer etwas an meiner Akte geändert hat?
Die elektronische Patientenakte der Allianz zeichnet Vorgänge, die die berechtigten Einrichtungen durchführen, in einem Protokoll auf. Dabei unterscheidet die ePA die Protokollierung von Verwaltungsvorgängen – das sogenannte Verwaltungsprotokoll – und Vorgängen, die unmittelbar im Zusammenhang mit Ihren medizinischen Daten stehen – das sogenannte Zugriffsprotokoll.
Die Inhalte beider Protokolle werden komfortabel und einheitlich in der ePA App dargestellt.
Welche Daten tauscht die Krankenversicherung mit dem Betreiber der ePA aus?
Um die ePA einrichten zu können, tauschen die Krankenversicherung und der jeweilige Industriepartner administrative personenbezogene Informationen aus. Zudem prüft die Krankenversicherung bzw. der Anbieter der ePA anhand der Krankenversichertennummer, ob bereits eine Patientenakte existiert.
Ein Austausch von personenbezogenen Gesundheitsdaten findet an dieser Stelle nicht statt.
Welche Maßnahmen müssen bei Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten für die ePA-Anwendung getroffen werden?
Ich will meine Krankenversicherung wechseln. Kann ich meine in der ePA gespeicherten Daten einfach mitnehmen?
Wie kann die elektronische Patientenakte gelöscht werden?
Gibt es Nachteile bei der Gesundheitsversorgung, wenn die ePA nicht genutzt wird?
Kann eine elektronische Patientenakte ohne die ePA App geführt werden?
Welche Rechte habe ich gegenüber meiner Krankenversicherung hinsichtlich der Datenverarbeitungsvorgänge der ePA?
Die Rechte gegenüber der Allianz Private Krankenversicherung ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Im Sinne dieser Verordnung ist die Krankenversicherung „Verantwortlicher“. Sie als Versicherte bzw. Versicherter können gegenüber Ihrer Krankenversicherung die „Rechte der betroffenen Person“ nach der DS-GVO geltend machen. Hierzu zählt insbesondere, dass die Krankenversicherungen verpflichtet sind, die Versicherten über die Erhebung von personenbezogenen Daten zu informieren (Art. 13, Art. 14 DS-GVO). Ferner haben die Versicherten gemäß DS-GVO folgende Rechte:
- das Recht auf Auskunft, ob und ggf. zu welchem Zweck bestimmte personenbezogene Daten von der Krankenversicherung bzw. ihren Auftragnehmern verarbeitet werden (Art. 15 DS-GVO)
- das Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DS-GVO)
- das Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DS-GVO)
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
- das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
- das Widerspruchsrecht (Art. 21 DS-GVO)
Muss ich mich zwingend digital über die Allianz Gesundheits-App anmelden bzw. diese nutzen?
Ja, die Allianz Gesundheits-App ist zentraler Bestandteil der ePA und sorgt für eine sichere Verifizierung in der Allianz ePA-App. Sie können sich deshalb nicht ohne die Gesundheits-App direkt in der ePA-App anmelden. Sie benötigen für die Nutzung der ePA also immer beide Apps gleichzeitig auf Ihrem Smartphone.
Aus diesem Grund empfehlen wir, den gesamten Anmeldeprozess einfach und digital über die Gesundheits-App durchzuführen.
Ich möchte mein Smartphone wechseln. Was muss beachtet werden?
Bei einem Gerätewechsel können Sie die ePA-App auf Ihrem neuen Gerät herunterladen. Eine erneute Registrierung ist nicht notwendig. Sie müssen jedoch über Ihr altes Gerät die ePA für Ihr neues Gerät freischalten. Nach dem Freischalten können Sie auf Ihre elektronische Patientenakte wie gewohnt zugreifen.
Liegt Ihnen Ihr altes Gerät nicht mehr vor, müssen Sie Ihr Benutzerkonto zurücksetzen und sich erneut registrieren.
Ich habe den App-Code mehrfach falsch eingegeben. Was kann ich tun?
Schritt 1: Allianz Gesundheits-App
Bitte gehen Sie zunächst in die Allianz Gesundheits-App. Unter „Mein Profil“ können Sie Ihr Benutzerkonto für die elektronische Patientenakte (ePA) löschen (= ePA-Benutzerkonto löschen).
Schritt 2: ePA-App
Nach erfolgreicher Löschung öffnen Sie die ePA-App. Hier können Sie Ihr Benutzerkonto für die elektronische Patientenakte neu einrichten und den App-Code neu vergeben.
Jetzt können Sie wie gewohnt Ihre Patientenakte einsehen und nutzen. Die bisher gespeicherten Dokumente bleiben selbstverständlich erhalten.