
Ein sicherer Ort für alle Gesundheitsdokumente

Alle wichtigen Informationen griffbereit auf dem Smartphone: für Ihre Private Krankenversicherung leistet das die Allianz Gesundheits-App. Wie aber sieht es aus mit Arzt-, Krankenhaus- oder Laborberichten, Diagnosen, etc.? Dafür gibt es jetzt die elektronische Patientenakte (ePA): alle wichtigen Gesundheitsdaten sicher hinterlegt in einer App. Was Sie in der Akte speichern und wem Sie diese Informationen zur Verfügung stellen wollen, entscheiden Sie ganz alleine. Das sorgt für maximale Transparenz und Sicherheit im Alltag.
Ziel der elektronischen Patientenakte ist es, alle Teilnehmer im Gesundheitssystem besser miteinander zu vernetzen – davon können alle Beteiligten nur profitieren.
Das ist die elektronische Patientenakte (ePA) für Privatversicherte

Sie haben eine private Krankenvollversicherung bei der Allianz? Dann können Sie mit Hilfe der kostenfreien Allianz ePA-App Ihre Gesundheitsdaten sicher und übersichtlich an einem Ort ablegen und gezielt mit ausgewählten Personen, wie zum Beispiel Ärzten, teilen. So haben Sie die – bisher über verschiedene Arztpraxen oder Einrichtungen verteilten – Informationen bei jedem Arztbesuch automatisch parat.
Die elektronische Patientenakte der Allianz ist eine eigenständige App für Android und iOS Smartphones. Die Funktionalitäten der App werden fortlaufend erweitert, so dass es sich für Sie in jedem Falle lohnt, langfristig auf die ePA zu setzen.


Das kann die elektronische Patientenakte (ePA)

Zum Start der elektronischen Patientenakte stehen Ihnen bereits alle wichtigen Funktionen zur Verfügung.
Durch einheitliche deutschlandweite Standards ist ein Austausch mit immer mehr Arzt- oder Zahnarztpraxen, Krankenhäusern oder anderen Therapieeinrichtungen möglich.
Fehlende Unterlagen und ein erneuter Termin gehören damit der Vergangenheit an. Ärztinnen, Therapeuten oder andere Leistungserbringer können sich außerdem schneller einen umfassenden Einblick in Ihren Gesundheitszustand verschaffen und so gezielter helfen. Auch unnötige und manchmal sogar riskante Doppeluntersuchungen können mit der ePA idealerweise vermieden werden, wenn Sie alle Informationen immer parat haben.
So bekommen Sie die elektronische Patientenakte
Aktivieren Sie in der App den gesicherten Zugang über Meine Allianz.
Wählen Sie hierzu in der App auf dem „Home“-Bildschirm oder im Reiter „Gesundheit“ die Option „Ihre elektronische Patientenakte der Allianz“ an.
Folgen Sie den Anweisungen in der App.



Sobald der gesicherte Zugang über Meine Allianz freigeschalten wurde, können Sie in der Gesundheits-App die sogenannte Krankenversichertennummer (KVNR) für den Zugang zur elektronischen Patientenakte beantragen.
Folgen Sie den Anweisungen in der App.

Sobald Ihre Krankenversichertennummer genehmigt wurde, sehen Sie dies in der Gesundheits-App.
Laden Sie jetzt die Allianz ePA-App auf Ihr Smartphone.
Ab sofort können Sie aus der Gesundheits-App heraus die ePA-App öffnen und diese nutzen.



In der Allianz ePA-App:

Jetzt können Sie Ihre Patientenakte in der Allianz ePA-App einrichten. Sie müssen der Einwilligungserklärung zustimmen und die Nutzungsbedingungen akzeptieren, eine persönliche PIN festlegen und Ihre Identität mittels PostIdent bestätigen.
Wichtig zu wissen:
Nur die Allianz Gesundheits-App sorgt für eine sichere Verifizierung in der Allianz ePA-App. Sie können sich deshalb nicht ohne die Gesundheits-App direkt in der ePA-App anmelden. Sie benötigen für die Nutzung der ePA also immer beide Apps gleichzeitig auf Ihrem Smartphone.
Sind die Daten in der ePA sicher?
Die Dokumente in der Akte sind stets verschlüsselt abgelegt und können nur auf den Endgeräten der berechtigten Personen und den eigenen Endgeräten entschlüsselt werden. Der dazu notwendige (elektronische) Sicherheitsschlüssel ist sicher hinterlegt. Er besteht aus zwei Teilen, die an getrennten Orten aufbewahrt werden.
Kann die Allianz auf die Gesundheitsdaten zugreifen?
Die Allianz hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf personenbezogene Gesundheitsdaten in Ihrer elektronischen Patientenakte sofern Sie diese Informationen nicht im Rahmen des digitalen Einreichungsprozesses aktiv mit uns teilen.
ePA und die Allianz Gesundheits-App

Die Gesundheits-App ist aber viel mehr als „nur“ der Türöffner für die elektronische Patientenakte. Mit der Allianz Gesundheits-App wird Ihre Krankenversicherung einfacher und digitaler. Alle Möglichkeiten haben wir auf einer gesonderten Webseite für Sie zusammengestellt. Entdecken Sie alle Möglichkeiten wie zum Beispiel

Fragen und Antworten zur ePA
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Wann kommt die elektronische Patientenakte der Allianz Private Krankenversicherung?
Die elektronische Patientenakte der Allianz ist ab sofort für alle Versicherten mit einer privaten Krankenvollversicherung (Heilkostenvollversicherung) verfügbar. -
Wer kann die elektronische Patientenakte der Allianz nutzen?
Versicherte mit einer privaten Krankenvollversicherung (Heilkostenvollversicherung) der Allianz können die elektronische Patientenakte (ePA) der Allianz nutzen. -
Ist die elektronische Patientenakte verpflichtend?
Nein. Die Nutzung der ePA ist freiwillig. -
Wer bietet die ePA an und betreibt sie?
Die elektronische Patientenakte der Allianz wird von der Allianz Private Krankenversicherung für Kundinnen und Kunden mit einer privaten Krankenvollversicherung (Heilkostenvollversicherung) zur Verfügung gestellt.
Dabei arbeitet die Allianz Private Krankenversicherung mit Industriepartnern zusammen, die die entsprechenden Akten nach den technischen und nicht-technischen Anforderungen, die die Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH) festlegt, entwickeln und betreiben. Alle ePA-Anbieter müssen mit ihrem Aktensystem und den dazugehörigen Versicherten-Apps ein Zulassungsverfahren gegenüber der gematik* durchlaufen, bei dem die Einhaltung aller Anforderungen an Funktionalität, Betrieb, Sicherheit und Datenschutz nachgewiesen werden muss. Die Allianz Private Krankenversicherung arbeitet mit den Unternehmen
- BITMARCK Technik GmbH (RZ Standorte BITMARCK Technik: Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg und Elisabeth-Flügge-Str. 8a, 22337 Hamburg)
- BITMARCK Service GmbH (RZ Standorte BITMARCK Service GmbH: Natorpstr. 36-38, 45139 Essen und Vestische Str. 89-91, 46117 Oberhausen)
- Research Industrial Systems Engineering (RISE) Deutschland GmbH: Invalidenstraße 113 10115 Berlin Deutschland
zusammen, um die ePA bereitstellen zu können.
*Die gematik ist die in § 310 SGB V genannte Gesellschaft für Telematik. An ihr beteiligt ist die Bundesrepublik Deutschland über das Bundesministerium für Gesundheit mit 51 % der Geschäftsanteile. Die verbleibenden Geschäftsanteile entfallen auf den GKV-Spitzenverband, den PKV-Verband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
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Was benötigt man für den Zugriff auf die Daten?
Für den Zugriff auf die ePA wird ein Smartphone mit folgenden Betriebssystemen benötigt:
- Android mindestens 9.0 oder neuer
- iOS mindestens 15.0 oder neuer
Der Zugriff auf die ePA-App erfolgt ausschließlich über die Allianz Gesundheits-App.
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Wo bekomme ich Unterstützung bei der Einrichtung der elektronischen Patientenakte der Allianz?
Unser technischer Support ist Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr erreichbar:
- telefonisch unter der 0800 4 740 139 oder
- per E-Mail an
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Wer hat wie Zugriff auf meine Akte?
Auf die elektronischen Patientenakte (ePA) können in erster Linie Sie als Versicherte:r zugreifen.
Des Weiteren können Sie auch Mitarbeitenden der berechtigten Leistungserbringereinrichtungen den Zugriff erlauben, z. B. Hausärztin bzw. Hausarzt sowie deren medizinische Fachangestellte.
Die Berechtigung für den Zugriff auf Ihre ePA erteilen Sie stets den Leistungserbringereinrichtungen und nicht nur einzelnen Personen wie der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt. Bei größeren Leistungserbringereinheiten wie beispielsweise einem Medizinischen Versorgungszentrum oder einem Krankenhaus kann dies bedeuten, dass neben der behandelnden Ärztin oder Arzt eine Vielzahl weiterer Personen des medizinischen Fachpersonals der gleichen Leistungserbringereinheit rein technisch auf die Daten zugreifen können. Ein Zugriff darf jedoch nur erfolgen, soweit dies tatsächlich zu Behandlungszwecken erforderlich ist. Überdies ist jede Leistungserbringereinrichtung gesetzlich verpflichtet, zu protokollieren, wer wann, auf welche Daten der ePA zugegriffen hat.
Neben Leistungserbringereinrichtungen können Sie auch Personen, denen Sie besonders vertrauen, zum ePA-Zugriff berechtigen. Dies sind die sogenannten Vertreterinnen bzw. Vertreter. Die Vertretung hat grundsätzlich die gleichen Zugriffsmöglichkeiten wie Sie selbst, können Leistungserbringereinrichtungen Zugriffe gewähren oder entziehen und die Krankenversicherungen zur Datenbereitstellung auffordern. Die Vertretung kann die ePA jedoch weder löschen noch weitere Vertreterinnen oder Vertreter benennen bzw. Vertretungen widerrufen.
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Was wird in der ePA gespeichert?
In die ePA können Nutzerinnen und Nutzer sowie die an der Behandlung beteiligten Leistungserbringer persönliche Gesundheits- und Krankheitsdaten sicher digital hochladen, speichern, dort lesen, auslesen, verwenden und selbstverständlich auch wieder löschen.
Zu den Dokumenten und Daten, die in der ePA gespeichert werden können, gehören:
- Medizinische Daten der Behandlung, z. B. Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen.
- Arztbriefe, die im Zuge einer (zahn-)ärztlichen Behandlung erstellt wurden.
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Können Vertraulichkeitsstufen für Dokumente festgelegt werden?
Ja, für jedes in die ePA einstellte Dokument kann eine Vertraulichkeitsstufe festgelegt werden:
- „Normal“
Dokumente dieser Stufe geben Sie für alle Praxen und Einrichtungen frei. - „Vertraulich“
Dokumente in dieser Stufe geben Sie nur bestimmten Praxen und Einrichtungen frei, die in das Fachgebiet fallen oder berechtigtes Interesse haben. - „Privat“
Ihre privaten Dokumente enthalten sensible Informationen und Sie können diese nur für einzelne Praxen und Einrichtungen freigeben.
- „Normal“
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Wer muss Daten in meine elektronische Patientenakte einstellen, wenn ich dies wünsche?
Die elektronische Patientenakte (ePA) lebt davon, dass in ihr möglichst viele der Gesundheitsdaten abgelegt sind – erst dann entfaltet sie für die Nutzerinnen und Nutzer sowie die behandelnden Ärztinnen und Ärzte den vollen Mehrwert. Neben den Daten, die Sie selbst einspeisen, kommt es dabei natürlich auch ganz entscheidend auf die Daten an, die im Rahmen der Behandlungen bei Ärztinnen bzw. Ärzten oder im Krankenhaus erhoben werden.
Sie haben gegenüber Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Leistungserbringern einen Anspruch darauf, dass die im Rahmen der Behandlung anfallenden Daten an die ePA übermittelt und darin gespeichert werden. Zuvor müssen Sie allerdings eine Berechtigung zum Zugriff auf die ePA erteilt haben.
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Können Dokumente in der ePA oder die ganze Akte gelöscht werden?
Das Prinzip der Freiwilligkeit bedeutet natürlich auch, dass Sie jederzeit das Recht haben, die in die Akte eingestellten Dokumente selbst zu löschen oder durch von Ihnen berechtigte Leistungserbringereinrichtungen löschen zu lassen.
Die Akte selbst können Sie jederzeit kündigen. In der Allianz ePA-App finden Sie die entsprechende Option unter „Meine Patientenakte verwalten“ und „Meine Patientenakte kündigen“.
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Wie kann ich feststellen, wer etwas an meiner Akte geändert hat?
Die elektronische Patientenakte der Allianz zeichnet Vorgänge, die die berechtigten Einrichtungen durchführen, in einem Protokoll auf. Dabei unterscheidet die ePA die Protokollierung von Verwaltungsvorgängen – das sogenannte Verwaltungsprotokoll – und Vorgängen, die unmittelbar im Zusammenhang mit Ihren medizinischen Daten stehen – das sogenannte Zugriffsprotokoll.
Die Inhalte beider Protokolle werden komfortabel und einheitlich in der ePA App dargestellt.
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Welche Daten tauscht die Krankenversicherung mit dem Betreiber der ePA aus?
Um die ePA einrichten zu können, tauschen die Krankenversicherung und der jeweilige Industriepartner administrative personenbezogene Informationen aus. Zudem prüft die Krankenversicherung bzw. der Anbieter der ePA anhand der Krankenversichertennummer, ob bereits eine Patientenakte existiert.
Ein Austausch von personenbezogenen Gesundheitsdaten findet an dieser Stelle nicht statt.
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Welche Maßnahmen müssen bei Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten für die ePA-Anwendung getroffen werden?
Bei Verdacht auf Missbrauch des Zugangs für die ePA und die ePA-Anwendung muss diese umgehend bei der Allianz Private Krankenversicherung gesperrt werden, um die Sicherheit der ePA zu gewährleisten. Sie finden in der Allianz ePA-App eine entsprechende Option im Rahmen der Geräteverwaltung. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der App.
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Ich will meine Krankenversicherung wechseln. Kann ich meine in der ePA gespeicherten Daten einfach mitnehmen?
Die ePA wird von Ihrer Allianz Private Krankenversicherung angeboten. Sollten Sie die Krankenversicherung wechseln und eine ePA auch bei Ihrer neuen Krankenversicherung nutzen wollen, können Sie die maschinelle Datenübernahme beantragen. Sie müssen hierzu Ihre ePA kündigen und die Datenübernahme (Umzug) aktivieren.
In der Allianz ePA-App finden Sie die entsprechende Option unter „Meine Patientenakte verwalten“ und „Meine Patientenakte kündigen“.
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Wie kann die elektronische Patientenakte gelöscht werden?
Jede Nutzerin und jeder Nutzer hat grundsätzlich die Möglichkeit, die eigene ePA komplett zu schließen, also löschen zu lassen. Dazu muss die erteilte Einwilligung zur Nutzung der ePA widerrufen werden oder die ePA gekündigt werden. Sie finden in der Allianz ePA-App die entsprechende Option unter „Meine Patientenakte verwalten“ und „Einwilligungen widerrufen“ oder „Meine Patientenakte kündigen“.
Denken Sie daran: Wenn Sie Ihre Krankenversicherung wechseln, können Sie bei der Kündigung Ihrer ePA gleich die Datenmigration (Umzug) beantragen. So stehen Ihnen all Ihre in der ePA gespeicherten Daten inklusive Vertreter- und Berechtigungseinrichtungen bei Ihrer neuen ePA zur Verfügung.
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Gibt es Nachteile bei der Gesundheitsversorgung, wenn die ePA nicht genutzt wird?
Es entstehen selbstverständlich hieraus keine Nachteile für die Gesundheitsversorgung. -
Kann eine elektronische Patientenakte ohne die ePA App geführt werden?
Nein, das ist nicht möglich.
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Welche Rechte habe ich gegenüber meiner Krankenversicherung hinsichtlich der Datenverarbeitungsvorgänge der ePA?
Die Rechte gegenüber der Allianz Private Krankenversicherung ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Im Sinne dieser Verordnung ist die Krankenversicherung „Verantwortlicher“. Sie als Versicherte bzw. Versicherter können gegenüber Ihrer Krankenversicherung die „Rechte der betroffenen Person“ nach der DS-GVO geltend machen. Hierzu zählt insbesondere, dass die Krankenversicherungen verpflichtet sind, die Versicherten über die Erhebung von personenbezogenen Daten zu informieren (Art. 13, Art. 14 DS-GVO). Ferner haben die Versicherten gemäß DS-GVO folgende Rechte:
- das Recht auf Auskunft, ob und ggf. zu welchem Zweck bestimmte personenbezogene Daten von der Krankenversicherung bzw. ihren Auftragnehmern verarbeitet werden (Art. 15 DS-GVO)
- das Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DS-GVO)
- das Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DS-GVO)
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
- das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
- das Widerspruchsrecht (Art. 21 DS-GVO)
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Muss ich mich zwingend digital über die Allianz Gesundheits-App anmelden bzw. diese nutzen?
Ja, die Allianz Gesundheits-App ist zentraler Bestandteil der ePA und sorgt für eine sichere Verifizierung in der Allianz ePA-App. Sie können sich deshalb nicht ohne die Gesundheits-App direkt in der ePA-App anmelden. Sie benötigen für die Nutzung der ePA also immer beide Apps gleichzeitig auf Ihrem Smartphone.
Aus diesem Grund empfehlen wir, den gesamten Anmeldeprozess einfach und digital über die Gesundheits-App durchzuführen.
Sie können folgende Prozesse (alternativ zur App) auch über ein Papierformular anstoßen:
Elektronische Patientenakte beantragen
Hierfür benötigen wir zwei Dokumente von Ihnen:Formular: Bitte Häkchen setzen bei „Elektronische Patientenakte beantragen“
Sperre, Widerspruch, Kündigung
Formular: Bitte Häkchen setzen bei "Elektronische Patientenakte sperren"
Formular: Bitte Häkchen setzen bei "Elektronische Patientenakte widersprechen"
Formular: Bitte Häkchen setzen bei "Elektronische Patientenakte kündigen"
Wichtig: Auch wenn Sie die elektronische Patientenakte mit Papierformularen beantragen, müssen Sie immer über die Allianz Gesundheits-App/Allianz ePA-App gehen und sich dort bei beiden Apps registrieren/verifizieren. Ohne die Apps können Sie die ePA nicht nutzen.
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Ich möchte mein Smartphone wechseln. Was muss beachtet werden?
Bei einem Gerätewechsel können Sie die ePA-App auf Ihrem neuen Gerät herunterladen. Eine erneute Registrierung ist nicht notwendig. Sie müssen jedoch über Ihr altes Gerät die ePA für Ihr neues Gerät freischalten. Nach dem Freischalten können Sie auf Ihre elektronische Patientenakte wie gewohnt zugreifen.
Liegt Ihnen Ihr altes Gerät nicht mehr vor, müssen Sie Ihr Benutzerkonto zurücksetzen und sich erneut registrieren.
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Ich habe mein Smartphone verloren/mein Smartphone wurde mir gestohlen. Wie kann ich die ePA sperren?
Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an K-L-App@allianz.de mit der Bitte, die ePA zu sperren.
Wir werden die Sperrung unverzüglich für Sie vornehmen und Sie darüber informieren.
Die Daten in Ihrer elektronischen Patientenakte bleiben bei einer Sperrung erhalten. Für die Entsperrung Ihrer ePA ist eine neue Prüfung der Identität erforderlich.
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Ich habe den App-Code mehrfach falsch eingegeben. Was kann ich tun?
Bitte senden Sie uns eine E-Mail an K-L-App@allianz.de mit folgenden Angaben:
Ihre Krankenversicherungsnummer (AK-Nummer), Ihre Krankenversichertennummer (KVNR), Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum sowie den Hinweis, dass Sie Ihren Code 3 Mal falsch eingegeben haben.
Wir werden alles Weitere für Sie veranlassen.
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Ich habe mein Gerät gesperrt. Was kann ich tun?
Bitte laden Sie sich die ePA auf einem anderen Gerät herunter. Sie können dann Ihr Benutzerkonto zurücksetzen und sich neu identifizieren.
Haben Sie kein anderes Gerät zur Verfügung?
Bitte senden Sie uns eine E-Mail an K-L-App@allianz.de mit folgenden Angaben:
- Ihre Krankenversicherungsnummer (AK-Nummer)
- Ihre Krankenversichertennummer (KVNR)
- Ihren vollständigen Namen
- Ihr Geburtsdatum
- sowie den Hinweis, dass Sie Ihr Gerät über die ePA-App gesperrt haben.
Wir werden alles Weitere für Sie veranlassen.