Pflegen kostet Kraft

Entlastung für Angehörige

Vermeiden Sie Erkrankungen, die durch die Belastungen bei der Fürsorge von Pflegebedürftigen entstehen können.    

In Kürze
Hilfe von Angehörigen
Fast 90 % der Pflegebedürftigen in Deutschland erhalten Hilfe von Angehörigen oder aus ihrem sozialen Umfeld. Um die 2,5 Millionen Menschen in Deutschland betreuen pfle­ge­be­dürf­ti­ge Angehörige.
Risiken der Pflegenden 
Schlafstörungen, Reizbarkeit und Burn-out sind in diesem Zusammenhang häufig. Weitere Folgen sind etwa Depressionen oder Bluthochdruck.
Entlastung
Zeitweise kann ein professioneller Pflegedienst die Betreuung des Pflegebedürftigen zuhause übernehmen, die Pflegepflichtversicherung übernimmt bzw. bezuschusst die Kosten.
Wichtig: Strategien gegen Überlastung   
Schon heute betreuen rund 2,5 Millionen Menschen in Deutschland pfle­ge­be­dürf­ti­ge Angehörige. Dies bedeutet oft eine enorme psychische und körperliche Belastung, vor allem, wenn sich die Pflegenden mit der Versorgungsaufgabe allein gelassen fühlen. Wenn Sie sich um ein pflegebedürftiges Familienmitglied kümmern, ist es wichtig, individuelle Strategien gegen Überlastung zu entwickeln.
Belastungsgrenze schnell erreicht

Familienangehörige schultern einen Großteil der häuslichen Pflege: Über 90 % der Pflegebedürftigen in Deutschland erhalten Hilfe von Angehörigen oder aus ihrem sozialen Umfeld, von der Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen bis zur Behandlungspflege. Überwiegend kümmern sich dabei Ehepartner oder Kinder um die Betroffenen. Gerade wenn diese Beruf und Pflege unter einen Hut bringen müssen, erreichen sie schnell ihre Belastungsgrenze.

Einer aktuellen Studie der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) zufolge leiden knapp 60 Prozent der in Vollzeit erwerbstätigen Pflegenden unter Erschöpfungszuständen. Auch fast die Hälfte der pflegenden Angehörigen, die in Teilzeit arbeiten, fühlt sich durch die Dauerlast erschöpft. Ein weiterer Faktor ist das steigende Alter der Pflegebedürftigen: Deren Verwandte sind dann in der Regel ebenfalls schon älter. Das Durchschnittsalter der pflegenden Angehörigen liegt mittlerweile je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Mitte 50 und Mitte bis Ende 70.

Belastung für Pflegende

Pflegebedürftigkeit trifft nicht nur den Betroffenen, sondern auch sein Familie oft unverhofft. In kürzester Zeit müssen die Pflegemaßnahmen organisiert und meist das gesamte Familienleben umstrukturiert werden. Da es quasi selbstverständlich ist, dass die Familie die Pflege übernimmt, sehen sich dabei Angehörige zur Hilfe verpflichtet, selbst wenn sie sich von Anfang der Aufgabe kaum gewachsen fühlen. In anderen Fällen wird die Schwere der Aufgabe unterschätzt. In wieder anderen steigt die Belastung, weil die Erkrankung des Pflegebedürftigen weiter fortschreitet. Allen diesen Fällen gemeinsam ist, dass sich die Angehörigen ihre eigene Überlastung oft sehr spät eingestehen, wenn überhaupt.

Die Folge: Offiziell erkranken rund ein Drittel der pflegenden Angehörigen aufgrund der Pflegebelastung. Experten gehen jedoch von einer hohen Dunkelziffer nicht aufgedeckter Beschwerden aus. Permanenter Stress, Schlafmangel und immer weniger Zeit für die eigenen Bedürfnisse und Interessen erzeugen seelische ebenso wie körperliche Leiden. Schlafstörungen, Reizbarkeit und Burn-out sind in diesem Zusammenhang häufig. Weitere Folgen sind etwa Depressionen oder Bluthochdruck.

Um dieser Falle zu entgehen, sollten Sie als Pflegender bei aller Sorge um den Pflegebedürftigen auch auf sich selbst achten. Behalten Sie die Faktoren, die auf Sie einwirken, und deren Symptome im Auge. Gönnen Sie sich eine Erholungsphase nicht erst, wenn Sie vor dem Zusammenbruch stehen, sondern holen Sie sich rechtzeitig Rat und Hilfe. Und: Nutzen Sie auch andere Strategien, um die alltägliche Mehrfachbelastung kurzfristig zu durchbrechen.

Negative Auswirkungen

Psychische Belastung

  • Sorge, nicht genug oder das Falsche zu tun
  • Sorge um die Zukunft, etwa dass eine eigene Erkrankung die weitere Versorgung unmöglich macht
  • Aussichtslosigkeit der Pflegesituation
  • Wahrnehmen und „Mitleiden“ der Beschwerden des Pflegebedürftigen
  • fehlende Dankbarkeit des Pflegebedürftigen oder anderer Familienangehöriger
  • krankheitsbedingte Wesensveränderungen, Aggressivität oder Gewalttätigkeit des Betreuten
  • Scham, weil man durch die Belastungen des Pflegealltags negative Gefühle bzw. Aggressionen gegenüber dem Pflegebedürftigen hegt
  • Enttäuschung über eine zerstörte Lebensplanung

Körperliche Belastung

  • Erschöpfung durch Schlafmangel oder ständig gestörte Nachtruhe
  • Kreislaufprobleme und Stürze, aber auch Konzentrationsschwäche und erhöhte Reizbarkeit
  • Überforderung durch physische Anstrengung beim Umlagern, bei der Hilfe beim Aufstehen etc.
  • Verspannungen, Gelenkbeschwerden, Bandscheibenvorfall durch Fehlhaltungen beim Heben und anderen Pflegehandlungen

Soziale Einschränkung

  • Reduzieren der sozialen Kontakte aus Zeitmangel
  • Verzicht auf Hobbys und Freizeitaktivitäten
  • im Extremfall soziale Isolation

Finanzielle Belastung

  • Einbußen beim oder Verlust des Einkommens, weil Berufstätigkeit und Pflege nicht mehr in Einklang zu bringen sind
  • Investitionen in Umbaumaßnahmen etwa für Rollstuhltauglichkeit
  • Kosten für Hilfsmittel, die nicht übernommen werden
  • laufende Kosten für Pflegematerialien, Reinigung etc.
Tipps zur Entlastung
  • Schlafstörungen sind zugleich Folge und Ursache psychischer Belastung: Versuchen Sie, besser zu schlafen und so Körper und Geist Erholung zu gewähren.
  • Entspannungsübungen lassen sich in wenigen Minuten durchführen und helfen auch untertags, den Stress in Grenzen zu halten und Situationen unbelasteter einzuschätzen.
  • Tun Sie sich selbst etwas Gutes. Auch kleine Belohnungen tragen zur Entlastung bei.
  • Reden Sie mit anderen über Ihre Probleme, aber nicht nur darüber. Eine geteilte Last wird leichter, und Sie verringern die Gefahr sich zu isolieren.
  • Sprechen Sie über Probleme auch mit dem Pflegebedürftigen, wenn es angebracht ist.
  • Holen Sie sich Rat bei Pflegekassen bzw. im Pflegestützpunkt oder als Privatversicherter bei der COMPASS Private Pflegeberatung GmbH – sie haben ein Anrecht auf individuelle und umfassende Beratung.
  • Nutzen Sie Angebote wie die Verhinderungspflege, ehrenamtliche Hilfen oder die Unterstützung anderer Angehöriger, um sich auch eine Auszeit nehmen zu können.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Fällt ein pflegender Angehöriger etwa durch Krankheit zeitweise aus oder will er auch einmal in Urlaub fahren, lässt sich die sogenannte Verhinderungspflege bzw. Ersatzpflege nutzen. Hier übernimmt während der Abwesenheit ein professioneller Pflegedienst die Betreuung des Pflegebedürftigen zuhause, die Pflegepflichtversicherung übernimmt bzw. bezuschusst die Kosten. Auch ehrenamtliche Hilfe ist hier möglich. Während der Dauer der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu 42 Tagen im Jahr zur Hälfte weiter gezahlt. Diese Verhinderungspflege lässt sich nicht nur tage-, sondern auch stundenweise nutzen und hilft so, Freiräume zu schaffen.

Einen Spezialfall stellt die Pflege im Urlaub dar: Spezialisierte Anbieter ermöglichen gemeinsame Urlaubsreisen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. In Zeiten, in denen die Angehörigen ihr eigenes Programm absolvieren, werden die Pflegebedürftigen professionell betreut. Derartige Angebote werden u. U. als Verhinderungspflege anerkannt.

Bei der Kurzzeitpflege wird der Pflegebedürftige für einen gewissen Zeitraum – maximal 56 Tage im Jahr – stationär in einem Pflegeheim betreut. Diese Variante empfiehlt sich vor allem, wenn sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen über eine absehbare Zeit – etwa bei einer Erkrankung oder nach einer Operation – verschlechtert und so die Betreuung zuhause unmöglich macht. Das bisher bezogene Pflegegeld wird während der Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen je Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt.

Die Pflege­pflicht­ver­si­che­rung zahlt den Einsatz eines Pflegedienstes bei der Verhin­de­rungs­pfle­ge für bis zu 42 Tage im Jahr oder die Un­ter­brin­gung in einem Heim im Rahmen der Kurzzeitpflege für bis zu 56 Tage im Jahr. Sie können die Leistungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege miteinander kombinieren. Werden die Leistungen für Kurzzeitpflege im Jahr nicht oder nicht vollständig abgerufen, können bis zu 50 Prozent (entspricht 806 Euro) der Leistungen für die Verhinderungspflege verwendet werden. Die Leistungen für Verhinderungspflege lassen sich so auf maximal 2.418 Euro im Kalenderjahr erhöhen. Für darüber hinaus gehende Kosten hilft eine private Vorsorge.

Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können in den Pflegegraden 2-5 beansprucht werden.

Unterstützung von außen 

Wenn Sie sich für die häusliche Pflege Unterstützung von außen holen, muss es nicht immer ein professioneller Pflegedienst sein. Niedrigschwellige Angebote, die zum Wohlbefinden der Pflegebedürftigen beitragen, lassen sich auch durch ehrenamtliche Helfer erfüllen. Dazu zählen etwa die Begleitung bei Spaziergängen, Spiele oder andere Beschäftigungen. Ehrenamtliche Helfer können Sie so stundenweise entlasten.

Die ehrenamtliche Hilfe erfolgt zumeist über die freien Träger der Altenhilfe, Kirchen und Gemeinden. Wer welche Dienste anbietet, erfahren Sie entweder im Pflegestützpunkt bzw. bei der COMPASS Private Pflegeberatung oder bei der Gemeinde- oder Kirchenverwaltung. Anfallende Kosten lassen sich über das Pflegegeld abdecken, auch die Nutzung des Kontingents für Verhinderungspflege ist möglich.

Bild: Creatista/Shutterstock
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