FAQ

Fragen und Antworten zur Allianz Private Krankenversicherung

Von A wie Anwartschaft bis Z wie Zahnersatz - Fragen zur privaten Krankenversicherung können unterschiedlichster Natur sein. 

Wir helfen Ihnen gerne weiter und haben Ihre häufigsten Fragen und Antworten in einer Übersicht für Sie zusammengestellt. Mit einem Klick auf die Blöcke gelangen Sie zu Fragen und Antworten im jeweiligen Themenbereich. Oder Sie benutzen einfach unsere Suche und geben ein Schlagwort ein, zu dem Sie Informationen suchen.

Ist Ihre Frage nicht dabei? Kontaktieren Sie uns gerne unter allianz.de/live-chat oder telefonisch unter 0800 410 01 08.

Tipp: Hier finden Sie alle Kontaktdaten der Allianz Private Krankenversicherung wie Telefonnummern, Postadresse etc..

Wie funktioniert die Abrechnung von Behandlungen?

Der behandelnde Arzt stellt Ihnen die erbrachten Leistungen direkt in Rechnung. Bitte reichen Sie diese bei uns ein, wir empfehlen dafür die " Allianz Gesundheits-App" oder " Meine Allianz". Das spart Zeit und Porto. Selbstverständlich können Sie Rechnungen auch postalisch einreichen bei: Allianz Private Krankenversicherungs-AG, 10870 Berlin. Sie erhalten die Kostenerstattung in Ihrem tariflichem Umfang. 

Warum erstattet mir die Allianz in manchen Fällen nicht den gesamten Rechnungsbetrag?

Die Rechnung erstatten wir in Ihrem tariflichen Umfang. Sofern Sie einen Tarif mit Selbstbehalt haben, bedeutet dies, dass Sie die Kosten des vereinbarten Selbstbehaltes selbst tragen. Bitte entnehmen Sie Ihre Tarifbedigungen aus Ihrem Vertrag unter "Leistungsbeschreibung".

Wie reiche ich meine Rechnung bei der Allianz Privaten Krankenversicherung ein?

Reichen Sie Ihre Dokumente ganz einfach per "Allianz Gesundheits-App" oder über "Meine Allianz" ein.

Alternativ können Sie uns die Rechnung postalisch zukommen lassen.

Erhalte ich eine Bestätigung, dass meine Rechnung angekommen ist?

Ja, wenn Sie über die " Allianz Gesundheits-App" oder " Meine Allianz" Ihre Rechnungen und Rezepte einreichen. Nach Einreichung erhalten Sie eine Bestätigung und einen Hinweis, in welchem Zeitraum die Erstattung voraussichtlich erfolgt. Bei postalischer Einreichung erhalten Sie keine unmittelbare Bestätigung über Eingang und Bearbeitungsdauer.

Wie lange können Rechnungen eingereicht werden?

In der privaten Krankenversicherung gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren (§195 BGB).

Wie lautet die postalische Anschrift der Allianz Privaten Krankenversicherung?

Allianz Private Krankenversicherungs-AG, 10870 Berlin 

Wie kann ich herausfinden, ob sich das Einreichen einer Rechnung lohnt oder eine Beitragsrückerstattung (BRE) in Betracht kommt?

Detaillierte Informationen, ob sich das Einreichen lohnt oder Sie eher eine Beitragsrückerstattung in Betracht ziehen sollten, erhalten Sie hier.

Wann erfolgt die Auszahlung der Beitragsrückerstattung?

Wir überweisen Ihren BONUS in der zweiten Jahreshälfte des darauffolgenden Jahres automatisch auf Ihr Konto. 

Welche Informationen finde ich auf der Leistungsabrechnung?

Die Leistungsabrechnung ist ein Brief, den Sie von uns im Nachgang zu Ihrer Rechnung erhalten. Sofern wir bei der Leistungsabrechnung die Kosten zu 100% und ohne Hinweise erstatten, erhalten Sie von uns eine Kurzversion der Leistungsabrechnung. In allen anderen Fällen erhalten Sie eine detaillierte Version der Leistungsabrechnung. Für die Erläuterung der einzelnen Positionen haben wir Ihnen eine Informationsseite  zusammengestellt. 

Wo kann ich die Allianz Gesundheits-App herunterladen?

Sie können die "Allianz Gesundheits-App" auf allen gängigen Smartphones mit einem iOS (ab Version 15.0) oder Android (ab Version 7.0) Betriebssystem nutzen.  Die iOS-Version finden Sie hier, die Android-Version hier.

Welchen Mehrwert bietet die Allianz Gesundheits-App?

Mit der "Allianz Gesundheits-App" reichen Sie sicher und schnell Ihre Dokumente mittels Foto, Import, PDF oder Barcode ein. Informieren Sie sich in der Übersicht über alle per App eingereichten Rechnungen. Sie bekommen sofort einen Überblick, was Ihr Tarif leistet. Zudem können Sie von zu Hause und unterwegs medizinische Hilfe durch eine vertrauliche und unabhängige telefonische Beratung durch medizinische Experten in Anspruch nehmen.

Weitere Infos zur App finden Sie hier.

Wer kann die Allianz Gesundheits-App nutzen?

Die "Allianz Gesundheits-App" können alle Kunden der Allianz Private Krankenversicherung nutzen – egal, ob Kranken-Vollversicherung, Krankenzusatzversicherung, Reisekrankenversicherung oder betriebliche Krankenversicherung (bKV).

Mit welchen Geräten kann ich die Allianz Gesundheits-App nutzen?

Sie können die "Allianz Gesundheits-App" auf allen gängigen Smartphones mit einem iOS (ab Version 15.0) oder Android (ab Version 7.0) Betriebssystem nutzen. Die App wurde vorranging für Smartphones entwickelt, steht aber auch für Tablets zur Verfügung. Die App kann parallel auf mehreren Endgeräten installiert sein und genutzt werden.

Kann ich die Allianz Gesundheits-App auf mehreren Endgeräten verwenden?

Ja, Sie können die App auf mehreren Endgeräten verwenden.

Wie erhalte ich die Zugangsdaten für die Allianz Gesundheits-App?

Registrieren Sie sich mit Ihrem Namen, Geburtsdatum und Ihrer Krankenversicherungsnummer. Für die Nutzung der "Allianz Gesundheits-App" benötigen Sie keine gesonderten Zugangsdaten.

Möchten Sie von weiteren Vorteilen wie z.B. das digitale Postfach profitieren,  können Sie zusätzlich Ihren gesicherten Zugang über „Meine Allianz“ aktivieren.

Welche Dokumente kann ich mit der Fotofunktion der App einreichen?

Sie können nahezu alle Dokumente zur Erstattung von Krankheitskosten einreichen (z.B. Rechnungen, Rezepte, Kostenvoranschläge, Auslandsrechnungen). In einigen Fällen benötigen wir aus rechtlichen Gründen Originale (z.B. Schweigepflichtentbindungen). Diese müssen Sie uns bitte weiterhin auf dem Postweg zusenden.

Kann ich alle Services der Allianz Gesundheits-App nutzen?

Die Funktionen der App sind individuell auf Ihren Tarif zugeschnitten. Alles, was Sie in der App sehen, können Sie somit auch vollumfänglich und kostenfrei nutzen.

Was ist eine Anwartschaftversicherung?

Müssen Sie Ihre private Krankenversicherung zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit oder wegen einer Ausbildung unterbrechen, bietet die Allianz die Möglichkeit, den Vertrag auf eine Anwartschaftsversicherung umzustellen. Gegen einen geringen Betrag sichern Sie sich den Wiedereintritt in den bisherigen Tarif - zu den bisherigen Konditionen und ohne Gesundheitsprüfung oder Wartezeit. Sie haben die Wahl zwischen einer sogenannten kleinen Anwartschaft und einer großen, bei der weiterhin Altersrückstellungen bezahlt werden, um die Beiträge zur privaten Krankenversicherung auch nach Neueintritt gering zu halten. Leistungen aus der privaten Krankenversicherung können während der Anwartschaft nicht bezogen werden.

Ich werde Beamter. Kann ich mich da bei Ihnen versichern?

Ja! Als Beamter (auch Beamte mit dienstlichen Wohnsitz im Ausland oder bei Abordnung ins Ausland), Richter, Versorgungsempfänger (z.B. Ruhestandsbeamte, Witwen/er, Vollwaisen, Hinterbliebene) und Beamtenanwärter gehören Sie bei Bezug von entsprechenden Bezügen (z.B. Dienstbezüge, Anwärterbezüge, Ruhegehalt, Witwengeld, Waisengeld) zu den beihilfeberechtigten Personen und können sich somit beihilfekonform privat krankenversichern. Hierzu berät Sie gerne Ihre Allianz Versicherungsagentur.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier auf allianz.de

Wen aus meiner Familie kann ich als beihilfeberechtigte Person mit versichern?

Beihilfeberücksichtigungsfähig sind Ehegatten, Lebenspartner (bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze) und Kinder (soweit für sie der Familienzuschlag gezahlt wird) von beihilfeberechtigten Personen. Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden u.a. nur berücksichtigt, wenn sie sich in Schul-, Berufsausbildung oder im Studium befinden, ein freiwilliges soziales Jahr bzw. ein freiwilliges ökologisches Jahr leisten oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Seit dem 01.01.2007 ist eine Berücksichtigungsfähigkeit bei Ausbildung nur bis zum 25. Lebensjahr möglich. Familienangehörige können auch dann einen Beihilfeanspruch haben, wenn ein Familienmitglied Anspruch auf Heilfürsorge oder auf truppenärztliche Versorgung hat.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier auf allianz.de

Kann ich mir die private Krankenversicherung im Alter noch leisten?

Die private Krankenversicherung sorgt für das Alter vor. In jungen Jahren beinhalten die Beiträge einen Sparanteil, den die Allianz verzinslich anlegt. Die sogenannten Altersrückstellungen stabilisieren die Beiträge auch im Alter. Dabei kommt es anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht darauf an, ob Ihr Tarif für den Neuzugang offen ist oder nicht. Anders als vielfach angenommen spart in der privaten Krankenversicherung jeder Jahrgang für sich, ein Tarif kann also gar nicht "vergreisen", die PKV ist vielmehr, anders als die gesetzliche Krankenversicherung, tatsächlich demographiesicher. 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier auf allianz.de

Wenn ich privat krankenversichert versichert bin und in Rente gehe, bekomme ich dann von der Rentenversicherung einen Krankenversicherungsbeitragszuschuss und wenn ja, wie hoch wird der sein ?

Wurden Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt, haben Sie auch als privat krankenversicherter Kunde Anspruch auf einen Zuschuss zur Krankenversicherung (analog des AG-Anteils während der Beschäftigungszeit). Dieser ist abhängig von der Höhe des Rentenanspruchs. Derzeit sind es 7,3% aus der gesetzlichen Rente als Zuschuss, maximal jedoch die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags. In der Regel fällt der Zuschuss also sehr gering aus. Deshalb gibt es die Möglichkeit, jetzt bereits eine Vorsorgekomponente zur garantierten Beitragsreduzierung ab dem 65. Lebensjahr abzuschließen. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten (fortlaufende Zahlung, Einmalzahlung...). Am besten Sie lassen sich hierzu persönlich beraten, da das Thema sehr komplex ist.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier auf allianz.de

Wieso steigen meine Beiträge? Wo finde ich Informationen zum Thema Beitragsanpassung?

Die Medizin macht mit neuen, sehr wirksamen Medikamenten und Therapien bemerkenswerte Fortschritte. Viele schwere Krankheiten können erstmals geheilt oder zumindest gelindert werden. Damit steigen aber auch unsere Ausgaben. Der Gesetzgeber schreibt in solchen Fällen eine Beitragsanpassung vor. 

Medizinischer Fortschritt in der PKV

Ausführliche Informationen zum Thema Beitragsanpassung

Was ist eine "Soll"-Bescheinigung?

Die Vorsorgeaufwendungen in der "Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG" beziehen sich auf den aktuellen Vertragsstand bzw. auf die Absicherung in den einzelnen Tarifen. Diese Bescheinigung beinhaltet den Soll-Beitrag und stellt die im Beitragsjahr voraussichtlich steuerlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen dar.

Was ist eine "Ist"-Bescheinigung?

Die "Bescheinigung der übermittelten Vorsorgeaufwendungen" zeigt die tatsächlich gezahlten und erstatteten Vorsorgeaufwendungen. Diese müssen Sie in den jeweiligen Steuerformularen zu Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Durch Tarifänderungen, Vertragsänderungen, Beitragsanpassungen, Rückzahlungen, o.ä. kann sich der Vorsorgeaufwand aus der "Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG" geändert haben.

Melden Sie meine Beiträge/Vorsorgeaufwendungen auch ohne Steuer ID direkt an die richtige Stelle?

Die gesetzliche Grundlage für die steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit von Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträgen ist § 10 EStG. Früher musste uns eine Einwilligung zur Datenübermittlung vorliegen, um die gezahlten und erstatteten Vorsorgeaufwendungen für die private Krankenversicherung (KV) und die Pflegepflichtversicherung (PPV) an die zentrale Stelle (→ Deutsche Rentenversicherung Bund) übermittelt zu können. Ab dem Meldejahr 2019 ist keine Einwilligung zur Datenübermittlung mehr erforderlich. Durch Anpassungen im Einkommensteuergesetz ist beim Sonderausgabenabzug ab dem Veranlagungszeitraum 2019 keine Einwilligung des Steuerpflichtigen zur Datenübermittlung sowie zur Abfrage der SteuerID mehr erforderlich. Stattdessen wurden gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen eingeführt. 

Welche Apps kann ich neben der Allianz Gesundheits-App nutzen?

Neben der Allianz Gesundheits-App können Sie unser Kundenportal "Meine Allianz" (als App- und als Browser-Version verfügbar) kostenfrei nutzen. Beide Anwendungen sind sowohl für iOS als auch Android verfügbar.  

Meine Allianz für iOS gibt es hier, für Android hier.

Wo finde ich Informationen zu Meine Allianz?

Infos zu Meine Allianz finden Sie hier. Hier werden auch die häufigsten Fragen zum Thema beantwortet.  

Welche Gesundheitsservices bietet die Allianz an?

Die Allianz Private Krankenversicherungs-AG bietet aktuell über 30 Services für Privatversicherte an. Von "smart versichert" über "rundum versorgt" bis zu "täglich begeistert":  Alle Angebote für Voll- und Zusatzversicherte finden Sie auf unserer Übersichtswebseite aller Allianz Gesundheitsservices.

Welche Gesundheitsservices sind frei (auch ohne Krankenversicherung bei der Allianz) nutzbar?

Das Onlineportal Allianz Gesundheitswelt ist eine gute Anlaufstelle für hochwertige Informationen rund um das Thema Gesundheit. Sie steht allen Interessierten zur Verfügung. Ebenso frei nutzbar ist unsere Arzt- und Kliniksuche online (inkl. Terminvereinbarung) sowie unsere Infothek.

Sind die Gesundheitsservices kostenfrei?

Die Gesundheitsservices sind für Vollversicherte und Zusatzversicherte in der Regel kostenfrei und werden in Ihrem tariflichen Umfang erstattet. Bitte beachten Sie mögliche Auswirkungen auf Ihre Beitragsrückerstattung und Ihren Selbstbehalt.

Werden meine Kundendaten bei der Inanspruchnahme eines Gesundheitsservices weitergegeben?

Ihre Daten sind sicher und werden mit entsprechenden Kooperationspartnern nur geteilt, wenn Sie einverstanden sind. Detaillierte Informationen finden Sie auf den jeweiligen Detailseiten der einzelnen Services.

Was sind Heilmittel?

Heilmittel sind alle ärztlich verordneten Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern.

Medizinisch notwendig sind Heilmittel, um eine Erkrankung zu heilen, eine Verschlimmerung zu verhindern, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder ggf. die Pflegebedürftigkeit zu vermeiden bzw. zu mindern. Zu den Heilmitteln gehören die Physiotherapie, die Ergotherapie (Beschäftigungs- und Arbeitstherapie), die Logopädie (Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie), die Podologie (Medizinische Fußpflege) und die Ernährungstherapie. Diese Behandlungen werden durch entsprechend ausgebildete Personen durchgeführt.

Werden Heilmittel in vollem Umfang von der Allianz erstattet?

Heilmittel werden stets im tariflichen Umfang erstattet, das heißt: Abhängig von Ihrem gewählten Versicherungstarif werden die Kosten entweder komplett, teilweise oder gar nicht erstattet.

Was sind Hilfsmittel?

Hilfsmittel sind technische Mittel bzw. Produkte, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen, z.B.  orthopädische Einlagen, Hörgeräte, Gehstützen, Rollstühle bis hin zu Sauerstoffgeräten.

Detaillierte Informationen zu Hilfsmitteln finden Sie auch hier.

Woher bekomme ich Hilfsmittel, wenn ich sie brauche?

Setzen Sie sich vor dem Kauf mit uns in Verbindung und reichen Sie das Rezept bei uns ein.

Wo informiere ich mich, wenn ich ein Hörgerät benötige?

Die Allianz arbeitet mit audibene zusammen. Hier erhalten Sie wertvolle Tipps rund um das Hörgerät.

Wie viel bekomme ich von meinem Hörgerät erstattet?

Sie erhalten die medizinisch notwendige Ausführung für Ihr Hörgerät im Rahmen der tariflich vereinbarten Leistung. D.h.  wir prüfen, ob die gewählten Hörgeräte die Anforderung zum Ausgleich des Hörverlustes erfüllen. Ausstattungen, die nicht zum Ausgleich des Hörverlustes benötigt werden, sind keine Tarifleistung.

Die Regelung gilt nicht in den Tarifen MeinGesundheitsschutz, AktiMed- (Unisex), Standard- und Basistarife. Bei diesen Tarifen ist jeweils ein Höchstbetrag festgelegt.

Erhalte ich eine Erstattung für meine Sehhilfe?

Ja. Sofern Ihr Tarif Sehhilfen beinhaltet, erhalten Sie den tariflich vereinbarten Betrag erstattet.

Wen kontaktiere ich bei Fragen zu meinem Tarif, zu meiner Leistungsabrechnung oder zu allgemeinen Fragen?

Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice unter der Rufnummer 0800 410 01 08 (Montag bis Freitag: 8 - 20 Uhr). Alle Kontaktmöglichkeiten mit der Allianz.

Wen kontaktiere ich bei Fragen zu den Gesundheitsservices?

Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice unter der Rufnummer: 0800 410 01 03 (Montag bis Freitag: 8 - 20 Uhr). Alle Kontaktmöglichkeiten mit der Allianz. 

Wie lautet die E-Mail-Adresse der Allianz Private Krankenversicherung?

Was ist die Mindestbemessungsgrenze?

Die Mindestbemessungsgrenze gilt für hauptberuflich Selbstständige, Freiberufler und Existenzgründer, die freiwillig in der GKV versichert sind. Der Mindestbeitrag orientiert sich an dem Mindestbemessungswert (auch Mindestgrenze genannt) und wird jedes Jahr angepasst an die aktuellen Sozialversicherungsrechnungsgrößen. Er ist die Grundlage zur Berechnung der Krankenkassenbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge in der GKV. 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier auf allianz.de

Wie kann ich eine private Krankenversicherung abschließen?

Sie können Ihre PKV online abschließen oder über einen Vermittler.

Wie finde ich eine passende Agentur?

Eine Agentur in Ihrer Nähe finden Sie unter: https://www.allianz.de/agentursuche/

Wie kann ich eine private Krankenversicherung online abschließen?

1. Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, wieviel eine PKV kostet. Der Beitrag richtet sich nach aktuellem Alter, aktuellem Gesundheitszustand und dem gewähltem Leistungsniveau des Tarifs.

2. Füllen Sie die Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß und sorgfältig aus.

3. Selbstständige oder Arbeitnehmer können den Antrag online abschicken. Dieser wird von der Allianz schnellstmöglich geprüft. Wenn die Risikoprüfung erfolgreich war und es keine Nachfragen gibt, erhalten Sie die PKV-Annahmebestätigung in wenigen Tagen per Post. Beamte & Ärzte wenden sich bitte an den Allianz Ansprechpartner vor Ort. 

4. Warten Sie auf alle Fälle auf die PKV-Annahmebestätigung, bevor Sie Ihre bisherige Krankenversicherung kündigen. Bitte beachten Sie, dass die Kündigungsfrist bei der GKV zwei Monate zum Monatsende beträgt. Die Kündigungsfrist in der PKV beträgt meist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Wählen Sie den Vertragsbeginn entsprechend aus. 

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Bei jedem Kunden, der erstmalig oder erneut eine Heilkostenvollversicherung bei der Allianz Private Krankenversicherung abschließt, ist eine Bonitätsprüfung durchzuführen.

Ich bin nicht bei Ihnen versichert. Kann ich mein Kind trotzdem bei Ihnen privat krankenversichern?

Es kommt darauf an. Unsere Richtlinien sehen bei Alleinversicherung von Kindern in der Heilkostenvollversicherung ein Aufnahmemindestalter ab vollendetem 2. Lebensjahr vor. Wenn Ihr Kind also älter ist, kann die Aufnahme geprüft werden. Setzen Sie sich hierzu bitte mit einem Allianz Fachmann oder mit unseren Kundenservicecenter in Verbindung. Für die Krankenzusatzversicherung ist kein Aufnahmemindestalter vorgesehen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier auf allianz.de

Mein minderjähriges Kind soll versichert werden. Kann es selbst Versicherungsnehmer werden?

Personen können erst ab 18 Jahren die Eigenschaft als Versicherungsnehmer selbst übernehmen. Sollen Minderjährige versichert werden, ist die Versicherungsnehmer-Eigenschaft von einem gesetzlichen Vertreter zu übernehmen, d.h. dieser muss den Antrag für den Minderjährigen stellen und unterschreiben. Zu versichernde Personen ab 16 Jahren müssen allerdings auf dem Antrag zusätzlich selbst unterschreiben, da man davon ausgeht, dass sie ab diesem Alter den Sinn und Zweck des Vertragsabschlusses erkennen und beurteilen können. Die Unterschrift dient insbesondere für die Schweigepflichtentbindung.

Kann ich mein neu geborenes Kind mitversichern?

Die bedingungsgemäße Kindernachversicherung (KNV) ist gesetzlich geregelt im § 198 VVG. Zudem ist die bedingungsgemäße Kindernachversicherung vertraglich auch in den jeweiligen AVB geregelt. Neugeborene Kinder werden im Regelfall bei einem privat versicherten Elternteil mitversichert. Unter Einhaltung bestimmter Bestimmungen erfolgt die Versicherung ohne Gesundheitsprüfung. Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten unmittelbar nach der Geburt und schließt auch Geburtsschäden sowie angeborene Krankheiten und Gebrechen mit ein.

Hierzu berät Sie gerne Ihr Versicherungsfachmann oder unser Kundenservicecenter.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier auf allianz.de

Kann ich bei Ihnen mein Adoptiv-/ Pflegekind versichern?

Die bedingungsgemäße Kindernachversicherung (KNV) ist gesetzlich geregelt im § 198 VVG. Zudem ist die bedingungsgemäße Kindernachversicherung vertraglich auch in den jeweiligen AVB geregelt. Für Adoptivkinder gelten dieselben Regelungen zur KNV und Kinderalleinversicherung, allerdings mit folgenden Einschränkungen:                                                                                                                                                                                                                                                                       1. Höchstalter für KNV bis max. 18 Jahre.                                                                                                                                                         2. Es ist ein Antrag mit Gesundheitsangaben einzureichen.                                                                                                                         3. Risikozuschlag bis 100 % bei bedingungsgemäßer KNV möglich (§ 198 Abs.2 VVG).

Pflegekinder sind weder leiblichen Kindern noch Adoptivkindern gleichgestellt. Es ist zur Prüfung immer ein Antrag mit vollständig ausgefüllten Gesundheitsangaben einzureichen. Die Unterschrift der Pflegeeltern auf dem Antrag ist ausreichend, wenn diese berechtigt sind die Angelegenheiten des täglichen Lebens für das Kind zu regeln. Eine entsprechende Vollmacht ist einzureichen.                                                                                                                                                  Haben Sie weitere Fragen hierzu? Dann berät Sie gerne Ihr Versicherungsfachmann oder unser Kundenservicecenter.  

Kann ich den Pflege Bahr mit einer weiteren Pflegezusatzversicherung kombinieren?

Neben einem Pflege Bahr können Sie sich jederzeit mit einer weiteren Pflegezusatzversicherung absichern. Allerdings dürfen Sie nicht zwei staatlich geförderte Versicherungen parallel abschließen. Sie können aber eine andere private Vorsorge nutzen, etwa eine ungeförderte Pflegezusatzversicherung oder eine Pflegerentenversicherung.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier auf allianz.de

Muss ich beim Abschluss des Pflege Bahrs Gesundheitsfragen beantworten?

Nein, Sie müssen für den Abschluss des Pflege Bahrs dazu keinerlei Angaben machen. Versicherungsunternehmen machen bei dieser Basisversicherung keine Einschränkungen in Bezug auf Vorerkrankungen. 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier auf allianz.de

Kann ich den Allianz Pflege Bahr kündigen?

Sie können Ihre Versicherung zum Ende eines Jahres kündigen. Dabei müssen Sie eine Frist von drei Monaten einhalten. Bei einer Beitragserhöhung haben Sie zudem ein Sonderkündigungsrecht. Wenn Sie kündigen, erhalten Sie im Pflegefall allerdings auch keine Leistungen aus der Versicherung. Der Vertrag kann alternativ auch bis zu drei Jahre ruhen, sofern Sie Grundsicherung bzw. Sozialhilfe empfangen. 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier auf allianz.de

Ist eine Pflegezusatzversicherung steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich lassen sich die Beiträge von der Steuer absetzen – allerdings mit Einschränkungen: Es gelten individuelle Höchsbeträöge für Beamte, Angestellter bzw. Selbständige. Wenn aber alleine die Krankenversicherung den jeweils gültigen Höchstbetrag übertrifft, können Sie für die Pflege nichts mehr absetzen. 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier auf allianz.de

Wann bin ich pflegebedürftig und wie wird das festgestellt?

Von Pflegebedürftigkeit spricht man, wenn Sie sich im Alltag nicht mehr alleine versorgen können und deshalb Hilfe bei alltäglichen Aufgaben benötigen, etwa beim Duschen oder Essen. Dabei ist es unwichtig, ob diese Hilfsbedürftigkeit durch körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen entsteht. Sie erhalten einen Pflegegrad, wenn Sie mindestens sechs Monate lang entsprechende Hilfe brauchen. Für die dann benötigten Versicherungsleistungen stellen Sie einen Antrag bei der gesetzlichen Pflegekasse oder der privaten Pflegepflichtversicherung. 

Nun werden Ihre Selbstständigkeit und Hilfsbedürftigkeit in sechs Bereichen geprüft. Der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) übernimmt dies für die gesetzlichen Krankenkassen, die Gesellschaft „MEDICPROOF“ für privat Versicherte. Bewertet werden:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Auf Grundlage der Einschätzung der genannten Punkte durch den medizinischen Dienst werden Sie in einen von fünf Pflegegraden eingestuft. Innerhalb eines Pflegegrads erhalten alle Versicherten gleiche Leistungen – abhängig von der Art der Versorgung (ambulant oder stationär).

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier auf allianz.de

Welche Auswirkungen hat das Pflegestärkungsgesetz (PSG) II?

Mit dem PSG II sind aus drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geworden. Dadurch sollen mehr Menschen Leistungen aus der Pflegekasse erhalten. 

Trotz gewisser Fortschritte bleibt die Pflegepflichtversicherung nur ein Basisschutz. Eine Zusatzversicherung sorgt dafür, dass Sie auch im Pflegefall autonom weiterleben können und Ihre Angehörigen nicht finanziell belasten.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier auf allianz.de

Gibt es eine Pflegezusatzversicherung ohne Wartezeit?

Ja, beim Allianz PflegetagegeldBest gibt es keine Wartezeit. Sie genießen ab dem ersten Tag vollen Versicherungsschutz. 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier auf allianz.de

Kann ich Kranken- und Pflegeversicherung bei unterschiedlichen Anbietern abschließen?

Es ist nicht vorgeschrieben, dass Sie die private Pflegepflichtversicherung beim gleichen Anbieter abschließen wie die private Krankenversicherung (PKV). Da aber die Kranken- und Pflegeversicherung eng verzahnt sind, empfiehlt es sich, dass Sie beides kombinieren. Wollen Sie dennoch verschiedene Anbieter wählen, müssen Sie sich innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der PKV für einen anderen Anbieter entscheiden. Ansonsten sind Sie automatisch in Ihrer PKV pflegeversichert. 

Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) können sich entscheiden, ob sie sich in einer privaten Pflegepflichtversicherung oder in der GKV versichern wollen. Auch hier gilt die Frist von sechs Monaten.

Was hat sich durch das Pflegestärkungsgesetz (PSG) II geändert?

Durch das PSG II gibt es seit Anfang 2017 neue Regeln, wie Pflegebedürftigkeit festgestellt und eingestuft wird. Aus den bisherigen drei Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade. Dadurch sollen mehr Betroffene im Pflegefall staatliche Leistungen erhalten. Wer bei Einführung der Pflegegrade schon pflegebedürftig war, erhält dieselben oder sogar höhere Leistungen. Dennoch ist eine zusätzliche private Vorsorge zu empfehlen. 

Kann ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen?

Nein. Die Versicherung ist verpflichtend für gesetzlich wie auch privat Versicherte, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Wer gesetzlich krankenversichert ist, zahlt automatisch in die Pflegeversicherung. Privatversicherte müssen sich grundsätzlich selbst um den Versicherungsschutz kümmern. Eine Befreiung ist aber auch hier nicht möglich. 

Was sollte ich tun, wenn ich auf der Reise krank werde oder einen Unfall habe?

Auf unserer Webseite zum Auslandnotruf finden Sie die aktuellen Notrufnummern.

Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit unserer Notrufzentrale auf. Die Spezialisten nennen Ihnen Krankenhäuser oder Ärzte in Ihrer Nähe, organisieren bei Bedarf eine Kostenübernahme oder einen Krankenrücktransport. Unser Experten-Team ist jeden Tag rund um die Uhr für Sie erreichbar. In unserem Leitfaden  für den Notfall haben wir Ihnen die 10 wichtigsten Punkte, an die Sie im Notfall denken sollten, zusammengefasst. Am besten drucken Sie den Leitfaden aus und legen Sie ihn zu Ihrem Urlaubsgepäck.

Wie lange und bis zu welcher Versicherungssumme bin ich geschützt?

Bei unseren Auslandsreisekrankenversicherungen ist die sogenannte Nachhaftung gedeckt. Das heißt, die Kosten werden über das Ende der Reise hinaus bis zum Tag der Transportfähigkeit erstattet. Die Versicherungssumme ist bei unseren Auslandskrankenversicherungen unbegrenzt und Sie zahlen keine Selbstbeteiligung. 

Was bedeutet „medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport“?

Alle Auslandskrankenversicherungen von Allianz Travel übernehmen die Kosten eines medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransportes in das dem Wohnort nächstgelegene und geeignete Krankenhaus oder an Ihren Wohnsitz. Wir organisieren auch die Rückreise von mitreisenden Kindern unter 18 Jahren und übernehmen die zusätzlich entstandenen Kosten der Rückreise. Medizinisch sinnvoll ist ein Rücktransport nicht nur, wenn die Behandlung im Reiseland nicht möglich ist, sondern auch, wenn aus ärztlicher Sicht die Weiterbehandlung im Heimatland für die Genesung förderlich ist. Diese Entscheidung wird von den Ärzten unserer hauseigenen Notrufzentrale in Absprache mit den Ärzten vor Ort getroffen. 

Im Gegensatz dazu ist bei vielen Versicherungsgesellschaften nur der „medizinisch notwendige Krankenrücktransport“ abgedeckt. Medizinisch notwendig ist ein Rücktransport ins Heimatland aber nur dann, wenn die Krankheit vor Ort nicht behandelt werden könnte oder eine medizinische Unterversorgung bestehen würde. Das kommt jedoch nur in wenigen Teilen der Welt vor.

In welchen Ländern gilt meine Reisekrankenversicherung?

Sie gilt ausnahmslos in allen Ländern der Welt.

Was sind "Ausbildungstarife"?

Ausbildungstarife sind spezielle Tarife für Studenten, die auch nach dem 21. Lebensjahr keine Alterungsrückstellungen aufbauen. Zudem können auch Assistenzärzte sowie Ärzte in der Facharztausbildung entsprechende Tarife abschließen.

Was ist der sogenannte "Basistarif"?

Wir unterscheiden zwischen Basistarif und Basis-Absicherung in der Krankenversicherung:                                                         

Der Basistarif ist ein Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV). Die Leistungen des Basistarifes entsprechen den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und sind bei jedem Versicherungsunternehmen gleich. Er wurde 2009 mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführt und wird brancheneinheitlich von den Unternehmen der privaten Krankenversicherung angeboten. Das Absicherungsniveau ist mit dem der GKV vergleichbar, der Beitrag ist auf den GKV-Höchstsatz begrenzt. Der Basistarif enthält gleichzeitig einen Krankentagegeldtarif für Arbeitnehmer und Selbstständige mit einer Karenzzeit von 6 Wochen. Er steht allen Berechtigten offen, ohne dass versicherungsmedizinische Erschwernisse verlangt werden dürfen (Kontrahierungszwang). Beim Basistarif gibt es keine Wartezeiten.                                                   

Die Basis-Krankenversicherung (entspricht sozialhilfegleichem Versorgungsniveau) ist im Sinne des EStG kein spezieller Tarif. Es beinhaltet die Absicherung der Leistungen auf dem Niveau der GKV (Leistungen zur Verhütung von Krankheiten, Leistungen bei Krankheit), die auch in jedem anderen Tarif als dem Basistarif enthalten sein können. Die für die Absicherung solcher Leistungen gezahlten Beitragsanteile können steuerlich geltend gemacht werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier auf allianz.de

Wo finde ich Informationen zum Thema Tarifwechsel

Alle Informationen zum Thema Tarifwechsel finden Sie hier.

Was genau versteht man unter einem Unfall?

Ein Unfall ist eine Gesundheitsschädigung, die man unfreiwillig dadurch erleiden, dass ein plötzliches Ereignis von außen auf den Körper einwirkt. Dazu zählen z.B. Verrenkungen von Gelenken sowie Risse und Zerrungen an Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln, die durch eine erhöhte Kraftanstrengung verursacht worden sind.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier in der Gesundheitswelt

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier auf allianz.de

Was ist eine Heilkostenvollversicherung (HKV)?

Wer sich nicht gesetzlich versichern will oder darf, für den ist die private Heilkostenvollversicherung eine Alternative. Es ist quasi das Pendant zur gesetzlichen Krankenversicherung, um im Krankheitsfall abgesichert zu sein. Der Leistungsumfang in der privaten Krankenversicherung variiert je nach abgeschlossenem Tarif, in der Regel ist er jedoch umfangreicher als in der Gesetzlichen. 

Bevor eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden kann, ist vorab eine Gesundheitsprüfung erforderlich.

Wer kann eine Heilkostenvollversicherung abschließen?

  • In Deutschland können Sie eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen, wenn Sie selbstständig sind oder für Sie ein Anspruch auf Beihilfe besteht. 
  • Als Angestellter muss Ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.
  • Die Allianz bietet Tarife mit hoher Beitragsstabilität für Angestellte & Selbstständige, Ärzte und Beamte.

Welche Tarife für eine Heilkostenvollversicherung bietet die Allianz?

Wir bieten unterschiedliche Tarife mit unterschiedlichen Leistungen und Selbstbehalten für unterschiedliche Berufsgruppen. Eine Übersicht finden Sie hier.

Was sind Vorsorgeaufwendungen?

Allgemeine Vorsorgeaufwendungen sind:   

  • Krankenversicherungsbeiträge inkl. Mehrleistungen und Beitragsanteile, die über die Basisabsicherung hinausgehen,
  • PPV,                                                                                                                                                                                              
  • Berufs-/ Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, 
  • Unfallversicherungen,
  • Arbeitslosenversicherungen,
  • Haftpflichtversicherungen,
  • Lebensversicherungen und Unfallversicherungen mit garantierter Beitragsrückzahlung, sofern sie vor 2005 in begünstigter Form abgeschlossen wurden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier auf allianz.de

Wie kann ich meine Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzen?

Angestellte können seit dem 01.01.2010 die Beiträge zur Heilkostenvollversicherung (HKV) und Pflegepflichtversicherung (PPV), soweit sie der Basisabsicherung bzw. einem sozialhilfegleichem Versorgungsniveau entsprechen, entweder bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren oder in der Einkommensteuererklärung steuerlich geltend machen.                                                                                                                                                                                                        Selbständige oder Rentner können die ab dem 01.01.2010 gezahlten Beiträge zur Heilkostenvollversicherung und zur Pflegepflichtversicherung, soweit sie der Basis-Krankenversicherung bzw. einem sozialhilfegleichem Versorgungsniveau entsprechen, bei der Einkommensteuererklärung steuerlich geltend machen.

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Hat meine Beitragsrückerstattung Einfluss auf meine steuerlich absetzbaren Krankenversicherungsbeiträge?

Ja, denn Beitragsrückerstattungen und steuerfreie Zuschüsse vermindern die abziehbaren Beiträge im Jahr des Zuflusses. Maßgeblich sind somit gezahlte Beiträge.

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Welche Krankenversicherungsbeiträge sind steuerlich berücksichtigungsfähig?

Steuerlich berücksichtigungsfähig sind Beiträge im Umfang der gesetzlichen Absicherung für folgenden Versicherungsschutz, wenn der bestehende Versicherungsschutz dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht: (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG):                                                                                                       

  • Heilkostenvollversicherung,
  • Pflegepflichtversicherung,     
  • Auslandskrankenversicherungen (R65 / RKEXP), nicht R 77 / LGR /…),     
  • Beihilfeversicherung,
  • Kurkostenversicherung (im Rahmen einer HKV)     
  • Anwartschaftsversicherung (AwV), (unabhängig davon, welche AwV besteht),   
  • Zahnzusatz bei Grenzgänger Schweiz * (soweit Zahnleistungen betroffen sind, die nicht von der Schweizer       Versicherung abgedeckt sind),                   
  • Versicherungsschutz von Personen, die bei der APKV keinen Versicherungsschutz für allgemeine Krankenhausleistungen haben (Bsp.: ambulant und/ oder Zahn bei APKV, stationäre Absicherung bei anderer PKV).

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Gelten Wartezeiten bei privaten Krankenversicherungen?

Die Allianz Private Krankenversicherung verzichtet in der Vollversicherung zugunsten ihrer Kunden auf Wartezeiten.

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Kann eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit abgeschlossen werden?

Nein, das ist leider nicht möglich. Es gibt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten, bis Sie die Leistungen der stationären Zusatzversicherung in Anspruch nehmen können. Des weiteren gibt es eine besondere Wartezeit von acht Monate, die für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie gilt. Die Wartezeiten entfallen bei Unfall bzw. nach Vorlage eines ärztlichen Attests innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluss. Beim Tarif Krankenhaus bei Unfall gibt es keine Wartezeit. 

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Wie funktioniert die Zahnzusatzversicherung?

Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung haben, bekommen Sie direkt von Ihrem Zahnarzt oder Kieferorthopäden Ihre Rechnung. Auf der Rechnung sehen Sie die Gesamtkosten der Behandlung aufgelistet – abzüglich des Anteils, den Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt. 

Unser Tipp: Fordern Sie vor Ihrer Behandlung den sogenannten Heil- und Kostenplan an. Wenn Sie diesen einreichen, erhalten Sie eine transparente Übersicht, welche Kosten von der gesetzlichen und welche Kosten im tariflichen Umfang von der privaten Zusatzversicherung übernommen werden. Bei der Allianz reichen Sie die Rechnung ein und wir erstatten Ihnen dann Ihre Kosten im tariflichen Rahmen.

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Kann ich bei der Allianz Zahnzusatzversicherung von einem Tarif in den anderen wechseln?

Das ist grundsätzlich möglich. Beim Wechsel in einen höheren Tarif ist jedoch eine Gesundheitsprüfung erforderlich. 

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Gelten die Tarife auch im Ausland?

Ja, in allen europäischen Ländern besteht Versicherungsschutz, solange eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse im Sinne des Sozialgesetzbuchs besteht und der Tarif nicht gekündigt ist.

Im außereuropäischen Ausland besteht Versicherungsschutz für kurzfristige Aufenthalte von bis zu zwei Monaten. Eine Verlängerung ist durch Vereinbarung möglich. Unabhängig davon besteht Versicherungsschutz, solange eine Rückreise die Gesundheit gefährden würde.

Es werden die ortsübliche Kosten erstattet bis zu dem Betrag, der bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wäre. Die eingereichten Belege werden in Euro umgerechnet. Entscheidend ist der Kurs desjenigen Tages, an dem die Belege bei uns eingehen.

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Wann kann ich den Vertrag kündigen?

Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre. Zum Ende dieser Mindestlaufzeit ist eine Kündigung möglich - mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. 

Was bedeutet "Verdopplung Festzuschuss"?

Immer häufiger fällt im Rahmen einer Zahnzusatzversicherung der Begriff „Verdoppelung Festzuschuss“.

Versicherungen, die den Festzuschuss der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verdoppeln, zahlen Ihnen genau den Betrag noch einmal aus, den Sie von der GKV erhalten haben.

Gerade bei Zahnersatzbehandlungen erstattet die GKV nur einen Bruchteil der entstandenen Kosten. Selbst wenn Sie von Ihrer Zusatzversicherung den gleichen Betrag noch einmal erhalten, bleiben Sie auf dem Großteil der Rechnung sitzen.

Mit den Dental-Tarifen der Allianz sind Sie auf der sicheren Seite, da wir Ihnen inklusive der GKV-Leistung bei DentalBest 90 Prozent bzw. bei DentalPlus 75 Prozent des Rechnungsbetrags erstatten.

Welche Kranken-Zusatzversicherungen bietet die Allianz?

Eine ganze Menge: zum Beispiel Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Krankenhaus stationär und ambulante Krankenzusatzversicherung, Pflege-, Zahnzusatz- und Reisekrankenversicherungen. 

Ausführliche Informationen zu unseren Krankenzusatzversicherungen finden sie hier.

Wie funktioniert die private Krankenzusatzversicherung?

Wenn Sie eine private Krankenzusatzversicherung haben, bekommen Sie von Ihrem Arzt, Krankenhaus oder Zahnarzt Ihre Rechnungen direkt. Auf der Rechnung sehen Sie die Gesamtkosten abzüglich des Anteils, den die gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Sie senden uns diese Rechnung, und wir erstatten Ihnen den Betrag, den Sie über Ihren Tarif bei uns abgesichert haben – bis hin zum kompletten Eigenanteil. 

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Für wen lohnt sich die Krankenzusatzversicherung?

Eine private Krankenzusatzversicherung ist für jeden interessant, der auf eine sehr gute medizinische Versorgung über den Leistungsrahmen der gesetzlichen Krankenkasse hinaus Wert legt. Mit geringen Beiträgen wird der Basisschutz der gesetzlichen Krankenkasse zu einem umfassenden Gesundheitsschutz aufgewertet. 

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Lohnt sich eine Zusatzversicherung für ambulante Operationen überhaupt?

Viele Eingriffe können heute ambulant durchgeführt werden und ersparen dem Patienten einen Krankenhausaufenthalt. Mit dem Allianz Zusatzbaustein für ambulante Operationen können Sie auch für ambulante Operationen einen Spezialisten wählen. Wir erstatten Ihnen 100 Prozent der Kosten für alle Operationen, die im gemeinsamen Katalog der deutschen Krankenkassen, Krankenhausträger und kassenärztlichen Bundesvereinigungen aufgeführt sind.

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Ist eine Krankenhauszusatzversicherung steuerlich absetzbar?

Die Beiträge zur Krankenhauszusatzversicherung können Sie bis zum Erreichen des aktuell gültigen Höchstbetrags in der Steuererklärung als sogenannte Vorsorgeaufwendung eintragen. Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

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Kann eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden?

Nein, die Krankenhauszusatzversicherung kann nicht ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Hierfür müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden.

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Sichern Sie mir die Leistungen aus der privaten Krankenversicherung zu?

Sie haben mit uns einen Versicherungsvertrag geschlossen. Die darin vereinbarten Leistungen sichern wir Ihnen ein Leben lang zu. Sie profitieren somit vom medizinischen Fortschritt und hochwertigen Behandlungsmethoden. Wir unternehmen im Leistungs- und Gesundheitsmanagement viel, um die steigenden Kosten abzumildern und so Beitragssteigerungen auch in Zukunft einzudämmen. Einige Beispiele hierfür sind: unsere Klinikpartnerschaften, der Allianz Arzneimittelservice, die Geltendmachung von gesetzlichen Herstellerrabatten (AMNOG), unser Patientenbegleiter-Programm bei schwerwiegenden Erkrankungen sowie viele weitere Maßnahmen und Services.

Kann mein 16-jähriges Kind einen eigenen Krankenversicherungsvertrag abschließen?

Personen können erst ab 18 Jahren die Eigenschaft als Versicherungsnehmer selbst übernehmen. Sollen Minderjährige versichert werden, ist die Versicherungsnehmer-Eigenschaft von einem gesetzlichen Vertreter zu übernehmen, d.h. dieser muss den Antrag für den Minderjährigen stellen und unterschreiben.
Bild: Allianz Bilddatenbank