So nehmen Sie Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch

Gesetzliche Unfallversicherung

  • Arbeitnehmer und Personen, die sich in der beruflichen Ausbildung befinden, sowie Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen, Schüler und Studenten.
  • Unentgeltlich Tätige bei der Ausübung diverser Ehrenämter, Nothelfer, Blut- und Organspender, Pflegepersonen sowie eine Reihe weiterer Personen, die sich für die Allgemeinheit engagieren.
  • Personen, die ohne Dienstvertrag wie ein Beschäftigter für jemand Anderen tätig werden.
Als Faustformel gilt, dass gesetzlicher Unfallversicherungsschutz auch ohne eigene Beitragsleistung für denjenigen in Betracht kommt, der nicht im eigenen, sondern im fremden Interesse handelt.

Gegen Beitragszahlung können auch

  • selbständige Unternehmer sowie
  • freiberuflich Tätige

durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sein.  

Nähere Informationen zum Kreis der Versicherten erteilen diverse Publikationen der Bundesregierung und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die im Internet kostenlos zur Verfügung stehen.

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