In Kürze
Auf Augenhöhe
Wir möchten Ihnen helfen, Ihren Heil- und Kostenplan zu verstehen und Sie in die Lage versetzen, ein Gespräch auf Augenhöhe mit Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin zu führen.
Anleitung und Checkliste
Lernen Sie an unserem HKP-Modell, Ihren eigenen Heil- und Kostenplan zu verstehen: Wir erklären alle Positionen des Formulars.
Der Heil- und Kostenplan ist auf den ersten Blick schwer verständlich. Wir helfen Ihnen beim Entschlüsseln.
Auf Augenhöhe

Verstehen bedeutet Sicherheit

Der Heil- und Kostenplan ist auf den ersten Blick schwer verständlich. Wir helfen Ihnen beim Entschlüsseln.
Den eigenen Heil- und Kostenplan zu verstehen bedeutet Sicherheit für Patienten. Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist auf den ersten Blick ein unübersichtliches Formular. Das muss es aber nicht bleiben. Wir möchten Ihnen helfen, Ihren Heil- und Kostenplan zu verstehen und Sie in die Lage versetzen, ein Gespräch auf Augenhöhe mit Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin zu führen, um eventuelle offene Fragen zu klären.
Anleitung und Checkliste

Der Heil- und Kostenplan ist ein Schriftstück, das auf dem zwischen Ihnen und Ihrem Zahnarzt erfolgten Gespräch basiert. Er erfüllt, wie der Name schon sagt, eine Doppelfunktion: zum einen legt er die Therapie zur Behebung Ihrer Beschwerden und zur Wiederherstellung Ihrer Mundgesundheit fest, zum anderen stellt er die voraussichtlichen Kosten detailliert dar.

Lernen Sie an unserem HKP-Modell, Ihren eigenen Heil- und Kostenplan zu verstehen.

So lesen Sie den Heil- und Kostenplan: Seite 1
Abbildung von Seite 1 eines Heil- und Kostenplans. Die einzelnen Positionen sind mit Zahlen versehen, die im Nachgang im Text erklärt werden.
 
So lesen Sie den Heil- und Kostenplan: Seite 2
Abbildung von Seite 2 eines Heil- und Kostenplans. Die einzelnen Positionen sind mit Zahlen versehen, die im Nachgang im Text erklärt werden.
Alles aufgeschlüsselt

1. Leistungserbringer

Ihr Zahnarzt

2. Rechnungsempfänger

Der Versicherungsnehmer

3. Leistungsempfänger

Sie oder Ihr versichertes Familienmitglied

4. Datum

Im Unterschied zu einer Rechnung, wo das Datum der erbrachten Leistung eingetragen sein muss, ist beim Heil- und Kostenplan noch kein Datum eingetragen. Es handelt sich um einen Kostenvoranschlag für Leistungen, die erst noch erbracht werden müssen.

5. Region

Dies beschreibt die Region, in der gearbeitet werden soll: Jeder Zahn hat seine eigene Bezeichnung. Der Mund gliedert sich in 4 Quadranten:

  • Oberkiefer rechts (1. Quadrant),
  • Oberkiefer links (2. Quadrant),
  • Unterkiefer links (3. Quadrant),
  • Unterkiefer rechts (4. Quadrant).

Es wird jeweils oben und unten von der Mitte nach hinten durchgezählt: 1–8. Somit wäre der 3. Zahn (Eckzahn) links oben namentlich 23 (sprich: zwei-drei, nicht dreiundzwanzig).

Darstellung der Regionen im Formular

Oberkiefer rechts 1                        Oberkiefer links 2
18 17 16 15 14 13 12 11 | 21 22 23 24 25 26 27 28
R ----------------------------------------------------------- L
48 47 46 45 44 43 42 41 | 31 32 33 34 35 36 37 38
Unterkiefer rechts 4                        Unterkiefer links 3

6. Nr./GOZ-Nr.

Die GOZ-Nummer ist die Nummer aus dem Verzeichnis der Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie ist in der Regel vierstellig und stellt ein numerisches Kürzel für die dahinter stehende Leistungsbeschreibung dar.

Die GOZ-Nummern und die dazugehörigen Leistungsbeschreibungen können hier nachgelesen werden:

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) – Anlage 1 Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen

Sollte ein kleines a hinter der GOZ-Nummer stehen, handelt es sich um eine Analogberechnung. Dies ist eine Leistung, die so in der Gebührenordnung nicht vorgesehen ist.

Die genaue Regelung ist hier unter § 6 zu finden:

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) – § 6 Gebühren für andere Leistungen

Für Leistungen, welche aus der Gebührenordnung für Ärzte entnommen werden, steht das Kürzel GOÄ. Ihr Zahnarzt kann auf Teile der GOÄ zugreifen. Der Nummer steht in der Regel ein Ä vor (z. B. Ä1519). Hier können Sie die komplette GOÄ einsehen:

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – Anlage Gebührenverzeichnis für ärztliche Leistungen

7. Leistungsbeschreibung/Auslagen

Dies ist der Text, der zur zuvor beschriebenen GOZ-Nummer gehört. Hier steht ausformuliert, was sich hinter der GOZ-Nummer verbirgt.

Es kann auch ein Material genannt sein, das zum Einsatz gekommen ist oder kommen wird und separat in Rechnung gestellt werden darf.

8. Begründung

Dieses Feld wird benötigt, sollte der Faktor (Punkt 9) das 2,3-fache überschreiten. Der 2,3-fache Faktor ist der Regelhöchstsatz, ist also die Regel. Bei schwierigen Fällen darf dieser bis auf das 3,5-fache gesteigert werden.

Hierfür wird eine individuelle Begründung benötigt. Die Begründung legt dar, warum mit einem erhöhten Schwierigkeitsgrad für diese spezielle Leistung gerechnet werden darf. Wird in der Rechnung in der Spalte Begründung eine Nummer angegeben, so bezieht sich diese auf eine Begründung am Ende der Rechnung. Die Begründung kann jedoch auch direkt zu jeder einzelnen Leistungsposition erfolgen.

9. Faktor

Der Faktor, mit dem eine Leistung berechnet wird, sagt etwas über den Schwierigkeitsgrad der Behandlung aus.

Dabei gilt zu beachten, dass der 2,3-fache Faktor (Regelhöchstsatz) als durchschnittlicher Schwierigkeitsgrad angesehen wird. Der Regelhöchstsatz ergibt sich nicht aus einer Multiplikation der entsprechenden Leistung für gesetzlich Versicherte. Der Steigerungsfaktor kann, sollte er einmal in Rechnung gestellt worden sein, nicht mehr nachträglich verändert werden.

10. Anzahl

Häufigkeit der erbrachten Leistung

11. EUR

Gesamtkosten der Leistung

12. Zusammenfassung der Kosten

Hier werden nochmal alle Positionen zusammengefasst. In der Regel setzt sich eine Rechnung aus dem Honorar des Zahnarztes, Materialkosten, Fremdlaborkosten und Eigenlaborkosten zusammen.

Idealerweise liegt dem Kostenvoranschlag auch der detaillierte Kostenvoranschlag des Fremdlabors (des Zahntechnikers) bei. Die Eigenlaborkosten beschreiben Kosten, welche durch den Zahnarztes oder seine Mitarbeiter entstehen (zum Beispiel Abdrücke ausgießen) und nicht direkt mit der Arbeit am Patienten durch das Honorar abgedeckt sind.

13. Begründung

Sofern der Platz für die Begründung in der Übersicht (s. Punkt 8) nicht ausreicht, sind hier die Begründungen mit Zuordung zu den entsprechenden Leistungen aufgeführt.

14. Bankverbindung des Zahnarztes

Soweit nichts anderes besprochen ist, soll über diese Bankverbindung die Rechnung beglichen werden.
So geht‘s

Sie wollen Ihren Heil- und Kostenplan einreichen? Wenn Sie Kunde der Allianz Private Krankenversicherung sind, stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:

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Bild: YanLev/Shutterstock