Verstehen bedeutet Sicherheit
So lesen Sie den Heil- und Kostenplan
Der Heil- und Kostenplan ist ein Schriftstück, das auf dem zwischen Ihnen und Ihrem Zahnarzt erfolgten Gespräch basiert. Er erfüllt, wie der Name schon sagt, eine Doppelfunktion: zum einen legt er die Therapie zur Behebung Ihrer Beschwerden und zur Wiederherstellung Ihrer Mundgesundheit fest, zum anderen stellt er die voraussichtlichen Kosten detailliert dar.
Lernen Sie an unserem HKP-Modell, Ihren eigenen Heil- und Kostenplan zu verstehen.
Heil und Kostenplan, Seite 1
Heil und Kostenplan, Seite 2
Das sind die Positionen des Heil- und Kostenplans
1. Leistungserbringer
2. Rechnungsempfänger
3. Leistungsempfänger
4. Datum
5. Region
Dies beschreibt die Region, in der gearbeitet werden soll: Jeder Zahn hat seine eigene Bezeichnung. Der Mund gliedert sich in 4 Quadranten:
- Oberkiefer rechts (1. Quadrant),
- Oberkiefer links (2. Quadrant),
- Unterkiefer links (3. Quadrant),
- Unterkiefer rechts (4. Quadrant).
Es wird jeweils oben und unten von der Mitte nach hinten durchgezählt: 1–8. Somit wäre der 3. Zahn (Eckzahn) links oben namentlich 23 (sprich: zwei-drei, nicht dreiundzwanzig).
Darstellung der Regionen im Formular
Oberkiefer rechts 1 Oberkiefer links 2
18 17 16 15 14 13 12 11 | 21 22 23 24 25 26 27 28
R ----------------------------------------------------------- L
48 47 46 45 44 43 42 41 | 31 32 33 34 35 36 37 38
Unterkiefer rechts 4 Unterkiefer links 3
6. Nr./GOZ-Nr.
Die GOZ-Nummer ist die Nummer aus dem Verzeichnis der Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie ist in der Regel vierstellig und stellt ein numerisches Kürzel für die dahinter stehende Leistungsbeschreibung dar.
Die GOZ-Nummern und die dazugehörigen Leistungsbeschreibungen können hier nachgelesen werden:
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) – Anlage 1 Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen
Sollte ein kleines a hinter der GOZ-Nummer stehen, handelt es sich um eine Analogberechnung. Dies ist eine Leistung, die so in der Gebührenordnung nicht vorgesehen ist.
Die genaue Regelung ist hier unter § 6 zu finden:
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) – § 6 Gebühren für andere Leistungen
Für Leistungen, welche aus der Gebührenordnung für Ärzte entnommen werden, steht das Kürzel GOÄ. Ihr Zahnarzt kann auf Teile der GOÄ zugreifen. Der Nummer steht in der Regel ein Ä vor (z. B. Ä1519). Hier können Sie die komplette GOÄ einsehen:
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – Anlage Gebührenverzeichnis für ärztliche Leistungen
7. Leistungsbeschreibung/Auslagen
Dies ist der Text, der zur zuvor beschriebenen GOZ-Nummer gehört. Hier steht ausformuliert, was sich hinter der GOZ-Nummer verbirgt.
Es kann auch ein Material genannt sein, das zum Einsatz gekommen ist oder kommen wird und separat in Rechnung gestellt werden darf.
8. Begründung
Dieses Feld wird benötigt, sollte der Faktor (Punkt 9) das 2,3-fache überschreiten. Der 2,3-fache Faktor ist der Regelhöchstsatz, ist also die Regel. Bei schwierigen Fällen darf dieser bis auf das 3,5-fache gesteigert werden.
Hierfür wird eine individuelle Begründung benötigt. Die Begründung legt dar, warum mit einem erhöhten Schwierigkeitsgrad für diese spezielle Leistung gerechnet werden darf. Wird in der Rechnung in der Spalte Begründung eine Nummer angegeben, so bezieht sich diese auf eine Begründung am Ende der Rechnung. Die Begründung kann jedoch auch direkt zu jeder einzelnen Leistungsposition erfolgen.
9. Faktor
Der Faktor, mit dem eine Leistung berechnet wird, sagt etwas über den Schwierigkeitsgrad der Behandlung aus.
Dabei gilt zu beachten, dass der 2,3-fache Faktor (Regelhöchstsatz) als durchschnittlicher Schwierigkeitsgrad angesehen wird. Der Regelhöchstsatz ergibt sich nicht aus einer Multiplikation der entsprechenden Leistung für gesetzlich Versicherte. Der Steigerungsfaktor kann, sollte er einmal in Rechnung gestellt worden sein, nicht mehr nachträglich verändert werden.
10. Anzahl
11. EUR
12. Zusammenfassung der Kosten
Hier werden nochmal alle Positionen zusammengefasst. In der Regel setzt sich eine Rechnung aus dem Honorar des Zahnarztes, Materialkosten, Fremdlaborkosten und Eigenlaborkosten zusammen.
Idealerweise liegt dem Kostenvoranschlag auch der detaillierte Kostenvoranschlag des Fremdlabors (des Zahntechnikers) bei. Die Eigenlaborkosten beschreiben Kosten, welche durch den Zahnarztes oder seine Mitarbeiter entstehen (zum Beispiel Abdrücke ausgießen) und nicht direkt mit der Arbeit am Patienten durch das Honorar abgedeckt sind.
13. Begründung
14. Bankverbindung des Zahnarztes
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