Was ist eine Videosprechstunde?
Immer mehr Arztpraxen bieten mittlerweile eine sogenannte „Videosprechstunde“ an. Sie stellt unter bestimmten Voraussetzungen eine Alternative zum persönlichen Arztbesuch vor Ort in der Praxis dar. Der Patient kommuniziert dabei mit seinem Arzt via Computer über eine gesicherte und verschlüsselte Datenverbindung. Alles was benötigt wird, ist ein Computer mit Kamera und Mikrophon, eine spezielle Software sowie natürlich eine Verbindung zum Internet.
Der große Vorteil im Vergleich zu einem gewöhnlichen Telefongespräch: der Arzt kann seine Patienten nicht nur hören, sondern auch sehen und sich somit ein besseres Gesamtbild machen.
Natürlich kann nicht jeder Arztbesuch durch eine Videosprechstunde ersetzt werden. Gut geeignet sind vor allem Folge-/Beobachtungstermine, nachdem der Arzt den Patienten schon einmal persönlich in der Praxis untersucht hat. Durch die Bildübertragung kann im Nachgang via Videosprechstunde der Heilungsprozess neben dem obligatorischen Gespräch auch visuell überwacht werden; zum Beispiel bei Wunden. Gerade in ländlichen Gegenden, wo die Wege weit sind, kann die telemedizinische Betreuung punkten.
Was muss ich als Privatversicherter zum Thema Videosprechstunde wissen?
Ihr Arzt ist alleiniger Ansprechpartner für die eigentliche Videosprechstunde. Er trägt die Verantwortung dafür, dass die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Dienstleistung gegeben sind. Dafür nutzt er im Regelfall das technische Knowhow von einem spezialisierten Anbieter, dessen Technik bzw. technische Infrastruktur er nutzt.
Die Krankenversicherung kommt dann ins Spiel, wenn es um das Thema Kosten geht. Für die Allianz Private Krankenversicherung spielt es keine Rolle, ob die ärztliche Beratungsleistung persönlich, telefonisch oder eben per Videosprechstunde erbracht wird. Finden Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt die für Sie geeignete Lösung.
Die zugehörige Arztrechnung muss die erbrachten Leistungen auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ausweisen und wird wie gewohnt im tariflich versicherten Umfang erstattet.