Ideale Absicherung

Schutz fürs Fahrrad

Welche Versicherungen sind für Radbesitzer notwendig und sinnvoll? Wir erläutern, worauf Besitzer von E-Bikes und wertvollen Rennern achten müssen.

In Kürze
Sinnvolle Vorsorge
Hohe Anschaffungskosten und Diebstahlsrisiko sind nicht die einzigen Aspekte: Auch Haftungs- und Unfallrisiken sollten entsprechend abgesichert sein.
Haftpflicht und mehr
Mit einer Privat-Haftpflichtversicherung ist man auch als Radfahrer abgesichert. Für leistungsstarke E-Bikes und S-Pedelecs besteht zusätzlich Versicherungspflicht.
Unfallrisiken absichern
Radfahrer haben ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko. Deshalb ist es empfehlenswert, sich gegen kurz- und langfristige Unfalfolgen bis zur Berufsunfähigkeit abzusichern.
Diebstahlsschutz
Eine Hausratversicherung schließt nur herkömmliche Fahrräder ein – und oft mit Begrenzungen. Bei E-Bikes und S-Pedelecs ersetzt eine Teilkasko-Versicherung bei Diebstahl den Zeitwert.
Bei einem teuren Rad hält auch ein teures Schloss Diebe nicht immer ab.
Sinnvolle Vorsorge
Bei einem teuren Rad hält auch ein teures Schloss Diebe nicht immer ab.
Wer ein superleichtes Rennrad oder ein hochwertiges Elektrofahrrad erwirbt, investiert schnell deutlich über 2.000 Euro. Doch hohe Anschaffungskosten und Diebstahlsrisiko sind nicht die einzigen Aspekte, wenn es um die Frage geht: Welche Versicherungen sind für Radbesitzer notwendig und sinnvoll? Wir erläutern, worauf Besitzer von E-Bikes und wertvollen Rennern achten müssen.
Haftpflicht ist ein Muss

Eine Privat-Haftpflichtversicherung sollten Sie grundsätzlich haben, sobald Sie nicht mehr bei Ihren Eltern mitversichert sind: Also frühestens bei Heirat oder Volljährigkeit und spätestens nach Abschluss der ersten Berufsausbildung oder Beendigung des Studienabschlusses. Ansonsten haften Sie nach dem Gesetz unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen, sobald Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen – und das bis zur Pfändungsgrenze.

Bei Fahrrädern sind Sie damit auf der sicheren Seite. Wer sich auf ein Elektrofahrrad schwingt, das maximal 25 Stundenkilometer fährt und maximal 250 Watt Leistung auf die Straße bringt, ist mit der Privat-Haftpflichtversicherung der Allianz definitiv abgesichert. Es kann jedoch bei alten Verträgen anderer Versicherungen vorkommen, dass Pedelecs oder Pedelecs mit Anfahrhilfe in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.

Prüfen Sie deshalb Ihre Police und fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Vertreter nach.

Leistungsstarke E-Bikes und S-Pedelecs sind rechtlich Kleinkrafträdern gleichgestellt. Dabei gelten E-Bikes bereits ab 20 Stundenkilometer Höchstgeschwindigkeit als Kleinkrafträder, sofern der Akku mehr als 250 Watt leistet. Dementsprechend besteht eine Kennzeichen- und Versicherungspflicht: Ohne Mofa-Haftpflichtversicherung erhalten Sie gar kein Versicherungskennzeichen und können somit nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, ohne sich strafbar zu machen.

Hohes Verletzungsrisiko

Das Verletzungsrisiko bei Zweiradunfällen ist mangels Knautschzone und Schutzkleidung generell hoch. Von der einfachen Hautabschürfung bis zu schwersten Verletzungen ist alles möglich – abhängig vom Unfallgeschehen.

Als Arbeitnehmer haben Sie zumindest auf dem direkten Arbeitsweg einen gesetzlichen Unfallschutz. Darüber hinaus müssen Sie etwaige Invaliditätsfolgen eines Rad- oder E-Bike-Unfalls selbst tragen – sofern dieser nicht von jemand anderem verschuldet wurde. Falls Sie bereits über eine private Unfall- und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen, sind Sie finanziell auf der sicheren Seite.

Nicht immer Pflicht, aber immer sinnvoll
Bei Elektrofahrrädern besteht Helmpflicht, sobald diese schneller als 25 Stundenkilometer fahren oder der Akku mehr als 250 Watt leistet. Aber Vorsicht, Sie benötigen einen sogenannten Halbschalen-oder Jethelm, der der gesetzlichen Norm ECE 22-05 genügt und Stirn, Ohren und Nacken schützt. Zugelassene Helme tragen ein entsprechendes Prüfzeichen. Für das Fahrrad gibt es zwar keine Helmpflicht, aber ein Fahrradhelm verringert zumindest das Risiko von Kopfverletzungen bei Stürzen und Kollisionen.
Für teure Räder und E-Bikes
  • Fahrräder sind über die Hausratversicherung abgesichert, wenn der entsprechende Baustein vereinbart ist. 
  • Je nach Vereinbarung gibt es verschiedene Begrenzungen: von 1 % bis „unbegrenzt“, also maximal die Versicherungssumme der Hausratversicherung.
  • Wer bei der Allianz den Baustein „Fahrrad“ in Hausrat SicherheitPlus vereinbart hat, ist auf der sicheren Seite. Hier besteht Versicherungsschutz weltweit rund um die Uhr, also ohne Nachtzeitklausel, bis zur Versicherungssumme der Hausratversicherung – vorausgesetzt, das Fahrrad ist abgeschlossen.
  • Wichtig: Bewahren Sie alle Belege zu Ihren Fahrrädern auf. Nur so können Sie den Anschaffungswert nachweisen und belegen, dass Sie Eigentümer eines gestohlenen Fahrrads waren.
  • E-Bikes und S-Pedelecs lassen sich grundsätzlich nicht mit dem Hausrat absichern. Hier empfiehlt sich, im Paket mit der Mofa-Haftpflicht gleichzeitig eine Teilkasko abschließen. Nachträglich lässt sich eine Teilkasko nur abschließen, wenn Sie sich ein neues Kennzeichen besorgen.
  • Eine Teilkasko-Versicherung ersetzt bei Diebstahl nur den Zeitwert des E-Bikes oder S-Pedelecs. Dafür deckt sie auch Raub, Glasbruch, Schäden durch Kollisionen mit Wild sowie Feuer-, Sturm-, Hagel-, Blitz- und Kurzschluss-Schäden an der Verkabelung.
Schutzbrief für Radfahrer

Es gibt speziell auf Radwanderer abgestimmte Schutzbriefe, die auch im Ausland gelten. Diese sichern unter anderem ab gegen Diebstahl, Teildiebstahl, Vandalismus, Totalschaden, Unfallschaden, Pannenschaden, Sturzschaden und Handhabungsfehler – inklusive Fahrradersatz und Abholservice bei Unfall oder Panne. Bei entsprechenden Tarifen für E-Bikes sind zudem Akku-Defekte und Elektroschäden abgesichert.

Derartige Schutzbriefe schlagen mit 15 bis 30 Euro im Monat zu Buche – abhängig vom Wert des Rads oder E-Bikes.

Bild: Schutz fürs Rad - Dan Race/Fotolia; Helm schützt - Picture Factory/Fotolia