In den vergangenen Jahrzehnten konnten Umweltchemiker und Mediziner nachweisen, dass viele der eingesetzten Chemikalien im Endprodukt enthalten sind und durch typischen kindlichen Gebrauch wie Einspeicheln freigesetzt werden. Hierbei entdecken Verbraucherschützer bei Produktstichproben immer wieder Spielzeug und Bedarfsartikel für Kinder, deren Schadstoffgehalte vorgeschriebene Grenzwerte überschreiten.

Sicher genug?

Schadstoffe
-
Hintergrund
Die Spielzeugindustrie verwendet zahlreiche Chemikalien, um ihre Produkte möglichst wirtschaftlich herzustellen und ihnen gewünschte Eigenschaften wie Farbe, Härte etc. zu verleihen. -
Azofarbstoffe
Im menschlichen Körper können viele Azofarbstoffe zu krebserregenden Stoffen abgebaut werden. Die kritischen Vertreter dieser Stoffgruppe sind daher in Gebrauchsgegenständen EU-weit verboten – somit auch in Kinderspielzeug und Textilien. Dennoch gelangen immer wieder belastetes Spielzeug und Kindertextilien aus Asien nach Europa. -
Bisphenol-A
Bisphenol-A ist ein wichtiger Grundstoff, um durchsichtige Polycarbonat-Kunststoffe herzustellen. Die Chemikalie kann unter anderem die Sexualentwicklung stören. Mögliche Bisphenol-A-Quellen sind Baby- und Trinkflaschen sowie Spielzeugteile (z. B. Kinderschwimmbrillen) aus Polycarbonat. -
Duftstoffe
Noch immer wird Spielzeug produziert, das mit Duftstoffen versetzt ist. Diese Duftstoffe verursachen sehr häufig Kontaktallergien. Die neue EU-Spielzeugrichtlinie nennt 55 „verbotene“ Duftstoffe, für die ein Grenzwert von 100 mg je kg Spielzeug existiert. Elf weitere allergene Duftstoffe sind nicht verboten, müssen aber auf der Verpackung genannt werden, wenn sie den Grenzwert überschreiten. -
Formaldehyd
Diese Chemikalie wird unter anderem in bestimmten Kunstharzen und Klebstoffen eingesetzt. Formaldehyd entweicht als stechend riechendes Gas und reizt die Schleimhäute. Dementsprechend kann es Beschwerden wie Augenreizungen, Husten und Kopfschmerzen verursachen. Zwar reichert es sich nicht im Körper an, kann aber bei hoher Belastung eine Krebserkrankung im Nasenrachenraum auslösen.
Formaldehyd kann in Spielzeug aus Sperrholz und geleimtem Holz vorkommen.
-
N-Nitrosamine, nitrosierbare Amine
Die sogenannten N-Nitrosamine gelten als stark krebserregend. Sie kommen in Tabakrauch vor und bilden sich, wenn gepökelte Lebensmittel zu stark erhitzt werden. Außerdem entstehen N-Nitrosamine und nitrosierbare Amine bei der Herstellung von Natur- und Synthesekautschuk. Betroffene Spielzeuge und Babyartikel sind typischerweise Schnuller, Flaschensauger, Luftballons und Gummistiefel. Die N-Nitrosamine gelangen über die Haut, die Lunge oder mit dem Speichel in den Körper. Denselben Weg nehmen nitrosierbare Amine, die im Magen zu N-Nitrosaminen umgewandelt werden können.
-
Phtalate
Phtalate werden in zahlreichen Kunststoffprodukten als Weichmacher eingesetzt. Studien der Universität Uppsala weisen darauf hin, dass bestimmte Phtalate die Insulinbildung hemmen und somit die Entstehung von Diabetes Typ 2 begünstigen könnten. Außerdem stehen Phthalate in Verdacht, Männer unfruchtbar zu machen und Fehlbildungen der Sexualorgane bei Kindern zu verursachen.Für Babys und Kleinkinder bestimmtes Spielzeug darf in der EU daher überhaupt keine Phthalate enthalten. Dasselbe gilt für Lebensmittelverpackungen und Kosmetika. Dennoch entdecken Produkttester immer wieder belastete Billigprodukte, die in der Regel außerhalb Europas gefertigt wurden.
Phthalate sind aber weiterhin in vielen Produkten aus Weich-PVC erlaubt. Typische Beispiele sind Plastikspielzeug für ältere Kinder, Kabel, Folien, Fußbodenbeläge, Sport- und Freizeitartikel.
-
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
PAK kommen natürlich in Kohle und Erdöl vor. Sie entstehen zudem bei unvollständiger Verbrennung organischer Materialien – also auch beim Grillen und Räuchern. Einige PAK gelten als krebserregend und erbgutschädigend. Ihr häufigster und giftigster Vertreter ist Benzo(a)pyren. Der TÜV-Rheinland fand im Jahr 2009 sehr hohe PAK-Werte in Gummiprodukten wie Puzzlematten, Fahrradlenkergriffen, Badesandalen, Hammerstielen und Armbanduhren.
Prinzipiell können alle Spielzeuge aus Gummi oder Kunststoff PAK enthalten. Vernünftige PAK-Grenzwerte für Bedarfsgegenstände und Kinderspielzeug traten erst seit Dezember 2015 in Kraft.
-
Schwermetalle
Auch Schwermetalle können auf unterschiedliche Wege auf oder ins Spielzeug gelangen – beispielsweise als Katalysatoren oder Farbpigmente. Kauen kleine Kinder auf Spielzeug herum, schlucken sie auch Lacksplitter und Farbreste herunter. Der menschliche Körper reichert Schwermetalle in Leber, Nieren, Hirn, Knochen oder anderen Organen an, die dabei auf Dauer Schaden erleiden. Hier einige Beispiele:
- Blei und Quecksilber schaden unter anderem der Hirnentwicklung.
- Barium begünstigt Bluthochdruck und schadet den Nieren.
- Antimon und Arsen gelten als kanzerogen.
- Nickel kann eine Nickel-Kontaktallergie verursachen.
-
Zinnorganische Verbindungen
Diese Gruppe von Chemikalien gilt als hochgiftig und wird unter anderem in der Schädlingsbekämpfung eingesetzt. Da zinnorganische Verbindungen auch als Stabilisatoren bei der PVC-Herstellung dienen, finden Verbraucherschützer diese hochgiftige Schadstoffgruppe immer wieder in erhöhten Mengen in Kinderspielzeug.
Der menschliche Körper kann zinnorganische Verbindungen über die Haut und mit dem Speichel aufnehmen. Mögliche Folgen sind Störungen des Hormonsystems und Nervenschäden.