Grenzenlos geschützt

Auslandskrankenversicherung

Für gesetzlich Krankenversicherte unverzichtbar, für privat Krankenversicherte eine sinnvolle Zusatzleistung: die Allianz Auslandskrankenversicherung. Wir erklären Ihnen, was eine Reise­kran­ken­ver­si­che­rung leistet und in welchen Fällen Sie zusätzlichen Schutz benötigen.

In Kürze
Transport kann teuer werden
Wer mit einem Ambulanzflugzeug aus der Karibik heimgeflogen werden muss, zahlt ohne Versicherungsschutz schnell 60.000 bis 80.000 Euro.
Wo unverzichtbar?
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist in Ländern außerhalb der EU  und in Ländern mit mangelnder medizinischer Versorgung unverzichtbar. Dies betrifft insbesondere Schwellenländer.
Leistungen
In der Regel deckt eine Auslandskrankenversicherung alle ambulanten und stationären Akutbehandlungen, den Rücktransport und im Idealfall die Organisation des Rücktransports ab.
Reisekrankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung fühlt sich selten für Versicherte verantwortlich, die auf Fernreisen akut erkranken. Eine Reise­kran­ken­ver­si­che­rung ist daher unverzichtbar. Wir erklären Ihnen, was eine Reise­kran­ken­ver­si­che­rung leistet und in welchen Fällen Sie zusätzlichen Schutz benötigen.
Unterschiede
  • Als gesetzlich Krankenversicherter mit europäischer Krankenversichertenkarte haben Sie nur in EU-Mitgliedsstaaten und in Ländern mit bestehendem Sozialabkommen in akuten Fällen Anspruch auf eine medizinisch notwendige Behandlung. Jedoch kann es auch im EU-Ausland passieren, dass eine Klinik oder ein Arzt auf eine Privatabrechnung besteht. Die Rechnungen für Behandlungskosten und Medikamente können gesetzlich Krankenversicherte bei ihrer Krankenkasse einreichen, diese erstattet die Kosten abzüglich der in Deutschland üblichen Eigenbeteiligung. Gesetzliche Krankenversicherungen leisten zudem keinen Krankenrücktransport.
  • Als privat Krankenversicherter können Sie dagegen zu jedem Arzt gehen, wenn Sie im Ausland akut medizinische Hilfe benötigen. Bei neuen Tarifen ist der Krankenrücktransport in der Regel enthalten. Prüfen Sie aber auf jeden Fall, ob Ihr Tarif diesen explizit einschließt.
Kosten variieren je nach Entfernung
Die Kosten variieren hier je nach Entfernung, Verkehrsmittel und der medizinisch notwendigen Versorgung während des Transports. Ein einfacher Krankenrücktransport aus Österreich kostet zum Beispiel nur 2.000 Euro. Aber wer mit einem Ambulanzflugzeug aus der Karibik heimgeflogen werden muss, zahlt ohne Versicherungsschutz schnell 60.000 bis 80.000 Euro.
Dramatische Fälle absichern
Eine Wanderung in den Bergen oder ein Skiausflug sind beliebte Freizeitaktivität – die aber auch Gefahren mit sich bringen. Wichtig ist dabei zu wissen, dass bei einer Helikopter-Rettung aus unwegsamen Gelände je nach Einsatzdauer Kosten zwischen 3.000 und 8.000 Euro entstehen können.
 
In der Regel beteiligt sich die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland nur mit einem Anteil an diesen Kosten. Wenn es sich um eine lebensbedrohlich- oder medizinisch ähnlich dramatische Lage handelt, zahlt die Reisekrankenversicherung.
 
Solch kritische Fälle sind damit abgedeckt. Minderschwere Fälle allerdings nicht.
Versicherungslücken schließen

Privat Krankenversicherte benötigen diese nur, wenn sie ihre Beitragsrückerstattung nicht gefährden wollen. Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung belasten medizinische Kosten im Reiseland nicht den Vollversichertentarif.

Falls Ihr Vollversichertentarif keinen Krankenrücktransport einschließt, sollten Sie diese Versicherungslücke vor Ihrer nächsten Auslandsreise schließen.

Wo eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll ist

Gesetzlich Krankenversicherte sollten sich auf jeden Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung gönnen, sobald sie in Länder außerhalb der EU verreisen bzw. sobald sie in Länder mit mangelnder medizinischer Versorgung reisen. Dies betrifft insbesondere Schwellenländer.

Die Hotline einer Reisekrankenversicherung hilft Ihnen dabei, in der Nähe ihres Reiseziels eine gute Arztpraxis oder Klinik zu finden. Notfalls werden Sie dazu auch in ein Nachbarland transportiert.

Eine Auslandskrankenversicherung schützt vor hohen Behandlungskosten in Hochpreisländern wie den Vereinigten Staaten. Dort sind die beispielsweise Krankenhauskosten um ein Vielfaches höher als in Deutschland.

Was sollte geleistet werden?

In der Regel decken Auslandsreisekrankenversicherungen alle ambulanten und stationären Akutbehandlungen sowie den Rücktransport ab. Auch die Organisation des Rücktransports sollte der Versicherer leisten. Der Organisationsaufwand für einen Krankentransport ist nämlich enorm: Muss im Flugzeug nur eine Sitzreihe ausgebaut werden, damit der Patient ausgestreckt liegen kann? Ist ein Ambulanzflugzeug notwendig? Welche medizinische Ausrüstung und welches Fachpersonal müssen an Bord sein? Und so weiter.

Achten Sie zudem auf die wichtigen Formulierungen „medizinisch notwendig“ und „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ in Bezug auf den Rücktransport.

Beispiel: Falls Sie sich im Urlaub einen Beinbruch zuziehen, dann ist ein Krankenrücktransport nicht „medizinisch notwendig“, falls Sie vor Ort ausreichend medizinisch versorgt werden und nicht länger als zwei Wochen im Krankenhaus liegen müssen. Der Krankenrücktransport kann aber „medizinisch sinnvoll“ sein, wenn Sie allein im Urlaubsland zurückbleiben müssten und dadurch psychisch belastet wären.

Ausland-Notrufservice
Als vollversicherter Kunde der Allianz Private Krankenversicherung sowie als Kunde der Allianz Auslandsreisekrankenversicherung steht Ihnen der Ausland-Notrufservice zur Verfügung. Dieser hilft Ihnen rund um die Uhr dabei, im Krankheitsfall Sprachbarrieren im Ausland zu überwinden. Die Mitarbeiter vermitteln Ihnen deutschkundige Ärzte oder dolmetschen gegebenenfalls per Telefon.
Nicht im Paket

Grundsätzlich greift der Schutz einer Auslandsreisekrankenversicherung nicht, wenn Sie entgegen der Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes in ein Kriegsgebiet reisen und durch ein vorhersehbares Kriegsereignis verletzt werden.

Sie dürfen außerdem keine bestehende Erkrankung im Ausland behandeln lassen, zumindest nicht ohne sich mit Ihrer Krankenversicherung abzustimmen. Das bedeutet jedoch nicht, dass chronisch Kranke nicht abgesichert wären. Erleidet beispielsweise ein Hypertoniker eine Bluthochdruck-Krise im Ausland, wird die notwendige Behandlung erstattet – vorausgesetzt der Patient war medikamentös eingestellt und der Notfall damit nicht vorhersehbar.

Ebenfalls nicht im Paket sind Gesundheitschecks in ausländischen Kliniken sowie künstliche Befruchtungen oder Schwangerschaftsvorsorge. Falls Sie im Ausland einen Zahn verlieren, bekommen Sie kein Implantat, sondern nur ein Provisorium erstattet. Die zahnärztliche Behandlung müssen Sie dann in Deutschland fortsetzen.

 
Versicherungsschutz bei Reisen

Die typischen Jahrespolicen bei Auslandsreisekrankenversicherungen sichern Sie maximal für 56 Tage am Stück ab. Für länger laufende Reisen können Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung mit exakter Laufzeit abschließen.

 
Optionale Absicherung

Was Ihre Gesundheit und den Schutz vor hohen Kosten durch Behandlungen oder Rücktransport angeht, so ist eine Auslandsreisekrankenversicherung ausreichend. Wer teure Elektronik im Gepäck hat, sollte eine Reisegepäckversicherung erwägen. Zudem empfehlen sich die Reiserücktritt- und die Reiseabbruchversicherung.

 
Bild: contrastwerkstatt/Fotolia