Ab dem 1. Januar 2025 ändern sich die Leistungsbeträge Ihrer Privaten Pflegepflichtversicherung aufgrund der gesetzlichen Dynamisierungsregelung in § 30 SGB XI.
Es gelten damit die folgenden maximalen Leistungsbeträge. In der Tarifstufe PVB werden die Zuschüsse und Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Eine Anpassung Ihrer Versicherungsbedingungen wird im Verlauf des Jahres 2025 erfolgen.