Richtiges Planen spart Kosten

Barrierefrei wohnen

Wohnen ohne Barrieren erleichtert den Alltag von körperlich eingeschränkten Menschen.  

In Kürze
Sinnvoll planen
Da Umbauten in der Regel sehr kostspielig sind, lohnt es sich für Bauherren und Käufer, von Beginn an auf Barrierefreiheit zu setzen.
Kosten sparen
Im Vergleich zum nachträglichen Umbau versursacht der Neubau einer barrierefreien Immobilie vergleichsweise geringe Mehrkosten.
Gesetzliche Norm
Bauherrn und Käufer können sich auf die gesetzliche Norm DIN 18040-2 berufen, die genau vorschreibt, wie barrierefreie Wohnungen und Gebäude aussehen müssen.  
Barrierefrei bauen lohnt sich   

Unfall, Krankheit, fortgeschrittenes Alter – irgendwann benötigt jeder Mensch Un­ter­stützung oder Pflege. Ob Sie in solch einem Fall weiter in Ihrer vertrauten Umgebung wohnen können, hängt dann nicht nur vom Grad der Einschränkung oder Pflege­be­dürf­tig­keit ab, sondern auch von vorhandenen Barrieren in der Wohnung.

Da Umbauten in der Regel sehr kostspielig sind, lohnt es sich für Bauherren und Käufer, von Beginn an auf Barrierefreiheit zu setzen. Lesen Sie hier, welche Kosten die private Unfallversicherung bei einem barrierefreien Umbau übernimmt.

Kritische Stellen in der Wohnung

Wer jung und gesund ist, hat in der Regel keine Probleme mit den zahlreichen Barrieren in Wohnungen oder Wohnhäusern alter Bauart. Spätestens wenn sich Nachwuchs einstellt, stören jedoch enge Türdurchgänge, durch die kein Kinderwagen passt.

Sobald gebrechliche Personen eine nicht-barrierefreie Wohnung betreten, werden die ersten Probleme offenbar. Beispielsweise erweisen sich Türschwellen, Teppichfalten und Beistelltische als Stolperfallen.

Benötigt ein Familienmitglied eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl, wird es kritisch: Plötzlich sind Türdurchgänge zu schmal. Türen öffnen sich in die falsche Richtung. Bad und Küche sind zu klein, Treppen mangels Lift oder Rampe unüberwindbar. Dann stehen die Betroffenen vor der Wahl: das liebgewonnene Wohneigentum umbauen oder umziehen.

 

Gesetzliche Norm hilft

Der Bau einer barrierefreien Immobilie verursacht vergleichsweise geringe Mehrkosten. Doch es lohnt sich in zweifacher Hinsicht: Erstens kostet es nicht selten zehntausende Euro mehr, um bauliche Barrieren nachträglich zu beseitigen. Zweitens wächst mit dem Durchschnittsalter in Deutschland auch die Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum.

Als Bauherr und Käufer können Sie sich auf die gesetzliche Norm DIN 18040-2 berufen. Diese schreibt genau vor, wie barrierefreie Wohnungen und Gebäude mit solchen Wohnungen geplant, ausgeführt und ausgestattet sein müssen. Die Norm berücksichtigt hierbei unter anderem die Bedürfnisse von Menschen

  • mit motorischen Einschränkungen (z. B. fehlende Gliedmaßen, Cerebralparese),
  • die Gehhilfen und Rollstühle benötigen,
  • die groß- oder kleinwüchsig sind,
  • mit Seh- oder Hörbehinderung,
  • mit kognitiven Einschränkungen sowie
  • mit altersbedingten Einschränkungen.

Ziele der DIN 18040-2: ;„(…) Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grund­sätz­lich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

Förderdarlehen nutzen

Das Kreditprogramm 159 „Altersgerecht umbauen“ der KfW-Bankengruppe finanziert notwendige Umbaumaßnahmen mit einem Förderdarlehen von maximal 50.000 Euro. Die Anforderungen an die Qualität der Umbauten richten sich dabei nach der DIN 18040.

Das Kreditprogramm berücksichtigt, dass sich Bestandsimmobilien oftmals nicht im geforderten Maße barrierefrei gestalten lassen, und sieht dementsprechend verschiedene Förderbausteine vor.

Für Umbaumaßnahmen erhalten Pflegebedürftige aus der Pflegepflichtversicherung bis zu 4.000 EUR als Zuschuß pro Maßnahme.

 

Was ist beim Bau oder Umbau zu beachten?

Bewegungsflächen

Um mit einem Rollstuhl ungehindert rangieren zu können, benötigen die Betroffenen ausreichend Platz. Die DIN 18040-2 sieht daher in jedem Raum – auch im Flur – mindestens eine Bewegungsfläche von 1,5 × 1,5 Meter vor – und zwar unabhängig von Bewegungsflächen für Türen und anderen Objekte. Dies gilt vor Haustüren, Treppenantritten und Einrichtungsgegenständen wie Waschtisch oder Herd. Die Bewegungsflächen in den einzelnen Räumen dürfen sich dabei überlappen.

Für Personen mit Gehhilfen (Rollator, Armstützen) gelten Bewegungsflächen von 1,2 × 1,2 Meter als Minimum.

1,8 x 1,8 Meter für Begegnungen zweier Rollstuhlfahrer

Türen

Eine barrierefreie Tür muss stufenlos erreichbar sein, gegebenenfalls über eine Rampe oder einen Aufzug. Türanschläge und Schwellen sind nicht zulässig. Falls sie technisch nicht vermeidbar sind, dürfen Sie nicht höher als 2 cm sein.

Damit Rollstuhlnutzer durch eine Tür kommen, muss diese ein lichtes Öffnungsmaß von mindestens 90 cm besitzen. Personen mit Gehhilfen benötigen mindestens 80 cm breite Türdurchgänge.

Zudem existieren weitere bauliche Anforderungen, beispielsweise zur lichten Höhe des Durchgangs, zur Bedienhöhe und Beschaffenheit von Türgriffen sowie für automatische Türsysteme.

Badezimmer

Ein barrierefreies Badezimmer verfügt idealerweise über eine stufenlos begeh- und befahrbare Dusche, da diese am leichtesten von Menschen mit Gehbehinderung nutzbar ist. Da im Pflegefall auch eine Badewanne für therapeutische Zwecke notwendig sein kann, sollte zumindest Platz für eine spätere Nachrüstung vorhanden sein.

Die Wandkonstruktion sollte massiv genug sein, um Stütz- und Haltegriffe sicher verankern zu können.

Decken- und Wandkonstruktion

Decken und Wände sollten die sichere Installation von Liftsystemen erlauben. Zudem lohnt es sich, Leerschächte für zusätzliche Hauselektrik vorzusehen. So lassen sich bei Bedarf elektrische Tür-, Fenster- und Rollladen-Antriebe installieren, ohne Wände aufzuschlitzen.

Lichtschalter etc.

Die Mitte von Lichtschalten, Griffen und sonstigen Bedienelementen sollte sich 85 cm über dem Fußboden befinden.

Böden

Hier ist Sturzprävention das A und O – insbesondere bei alten Menschen sowie bei Personen mit Seh- oder Gehbehinderung. Glatte Böden benötigen daher einen rutschhemmenden Belag, Teppiche dürfen keine Falten werfen. Schlappen, Läufer, Badvorleger, Türschwellen, im Weg liegende Stromkabel etc. gelten als Stolperfallen.

Einrichtung

Je nach Behinderung gibt es zahlreiche weitere Details bei der Einrichtung zu beachten. Hier einige Beispiele:

  • Rollstuhlnutzer benötigen unterfahrbare Waschtische im Bad sowie unterfahrbare und höhenverstellbare Arbeitsflächen in der Küche.
  • Personen mit Sehbehinderung sind auf kontrastreiche Ausstattungselemente angewiesen, um beispielsweise Armaturen im Bad leichter zu erkennen. Dementsprechend müssen auch die Wohnräume gut ausgeleuchtet sein, dass die Betroffenen Kontraste und Hindernisse wahrnehmen können.
  • Hörbehinderte wiederum benötigen eine angepasste Hauselektrik, beispielsweise Lichtsignale für Türklingel, Telefon oder Küchengeräte.
Bild: RioPatuca Images/Fotolia
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