Um mit einem Rollstuhl ungehindert rangieren zu können, benötigen die Betroffenen ausreichend Platz. Die DIN 18040-2 sieht daher in jedem Raum – auch im Flur – mindestens eine Bewegungsfläche von 1,5 × 1,5 Meter vor – und zwar unabhängig von Bewegungsflächen für Türen und anderen Objekte. Dies gilt vor Haustüren, Treppenantritten und Einrichtungsgegenständen wie Waschtisch oder Herd. Die Bewegungsflächen in den einzelnen Räumen dürfen sich dabei überlappen.
Für Personen mit Gehhilfen (Rollator, Armstützen) gelten Bewegungsflächen von 1,2 × 1,2 Meter als Minimum.