Barrierefrei wohnen
- Sinnvoll planen: Da Umbauten in der Regel sehr kostspielig sind, lohnt es sich für Bauherren und Käufer, von Beginn an auf Barrierefreiheit zu setzen.
- Kosten sparen. Im Vergleich zum nachträglichen Umbau versursacht der Neubau einer barrierefreien Immobilie vergleichsweise geringe Mehrkosten.
- Gesetzliche Norm: Bauherrn und Käufer können sich auf die gesetzliche Norm DIN 18040-2 berufen, die genau vorschreibt, wie barrierefreie Wohnungen und Gebäude aussehen müssen.
Vorsorgen ist besser als umbauen
Unfall, Krankheit, fortgeschrittenes Alter – irgendwann benötigt jeder Mensch Unterstützung oder Pflege. Ob Sie in solch einem Fall weiter in Ihrer vertrauten Umgebung wohnen können, hängt dann nicht nur vom Grad der Einschränkung oder Pflegebedürftigkeit ab, sondern auch von vorhandenen Barrieren in der Wohnung.
Da Umbauten in der Regel sehr kostspielig sind, lohnt es sich für Bauherren und Käufer, von Beginn an auf Barrierefreiheit zu setzen. Lesen Sie hier, welche Kosten die private Unfallversicherung bei einem barrierefreien Umbau übernimmt.
Plötzlich Barrieren
Wer jung und gesund ist, hat in der Regel keine Probleme mit den zahlreichen Barrieren in Wohnungen oder Wohnhäusern alter Bauart. Spätestens wenn sich Nachwuchs einstellt, stören jedoch enge Türdurchgänge, durch die kein Kinderwagen passt.
Sobald gebrechliche Personen eine nicht-barrierefreie Wohnung betreten, werden die ersten Probleme offenbar. Beispielsweise erweisen sich Türschwellen, Teppichfalten und Beistelltische als Stolperfallen.
Benötigt ein Familienmitglied eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl, wird es kritisch: Plötzlich sind Türdurchgänge zu schmal. Türen öffnen sich in die falsche Richtung. Bad und Küche sind zu klein, Treppen mangels Lift oder Rampe unüberwindbar. Dann stehen die Betroffenen vor der Wahl: das liebgewonnene Wohneigentum umbauen oder umziehen.
Richtig planen
Der Bau einer barrierefreien Immobilie verursacht vergleichsweise geringe Mehrkosten. Doch es lohnt sich in zweifacher Hinsicht: Erstens kostet es nicht selten zehntausende Euro mehr, um bauliche Barrieren nachträglich zu beseitigen. Zweitens wächst mit dem Durchschnittsalter in Deutschland auch die Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum.
Als Bauherr und Käufer können Sie sich auf die gesetzliche Norm DIN 18040-2 berufen. Diese schreibt genau vor, wie barrierefreie Wohnungen und Gebäude mit solchen Wohnungen geplant, ausgeführt und ausgestattet sein müssen. Die Norm berücksichtigt hierbei unter anderem die Bedürfnisse von Menschen
Ziele der DIN 18040-2: ;„(…) Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“
Geförderter Umbau
Das Kreditprogramm 159 „Altersgerecht umbauen“ der KfW-Bankengruppe finanziert notwendige Umbaumaßnahmen mit einem Förderdarlehen von maximal 50.000 Euro. Die Anforderungen an die Qualität der Umbauten richten sich dabei nach der DIN 18040.
Das Kreditprogramm berücksichtigt, dass sich Bestandsimmobilien oftmals nicht im geforderten Maße barrierefrei gestalten lassen, und sieht dementsprechend verschiedene Förderbausteine vor.
Für Umbaumaßnahmen erhalten Pflegebedürftige aus der Pflegepflichtversicherung bis zu 4.180 EUR als Zuschuß pro Maßnahme.
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Wichtige Anforderungen an barrierefreies Wohnen
Bewegungsflächen
Um mit einem Rollstuhl ungehindert rangieren zu können, benötigen die Betroffenen ausreichend Platz. Die DIN 18040-2 sieht daher in jedem Raum – auch im Flur – mindestens eine Bewegungsfläche von 1,5 × 1,5 Meter vor – und zwar unabhängig von Bewegungsflächen für Türen und anderen Objekte. Dies gilt vor Haustüren, Treppenantritten und Einrichtungsgegenständen wie Waschtisch oder Herd. Die Bewegungsflächen in den einzelnen Räumen dürfen sich dabei überlappen.
Für Personen mit Gehhilfen (Rollator, Armstützen) gelten Bewegungsflächen von 1,2 × 1,2 Meter als Minimum.
Türen
Eine barrierefreie Tür muss stufenlos erreichbar sein, gegebenenfalls über eine Rampe oder einen Aufzug. Türanschläge und Schwellen sind nicht zulässig. Falls sie technisch nicht vermeidbar sind, dürfen Sie nicht höher als 2 cm sein.
Damit Rollstuhlnutzer durch eine Tür kommen, muss diese ein lichtes Öffnungsmaß von mindestens 90 cm besitzen. Personen mit Gehhilfen benötigen mindestens 80 cm breite Türdurchgänge.
Zudem existieren weitere bauliche Anforderungen, beispielsweise zur lichten Höhe des Durchgangs, zur Bedienhöhe und Beschaffenheit von Türgriffen sowie für automatische Türsysteme.
Badezimmer
Ein barrierefreies Badezimmer verfügt idealerweise über eine stufenlos begeh- und befahrbare Dusche, da diese am leichtesten von Menschen mit Gehbehinderung nutzbar ist. Da im Pflegefall auch eine Badewanne für therapeutische Zwecke notwendig sein kann, sollte zumindest Platz für eine spätere Nachrüstung vorhanden sein.
Die Wandkonstruktion sollte massiv genug sein, um Stütz- und Haltegriffe sicher verankern zu können.
Decken- und Wandkonstruktion
Lichtschalter etc.
Böden
Einrichtung
Je nach Behinderung gibt es zahlreiche weitere Details bei der Einrichtung zu beachten. Hier einige Beispiele: