Coronavirus 2020
Kompakt und verständlich

Das Coronavirus SARS-CoV-2

+++ Service für betroffene Kunden mit einer privaten Kranken-Vollversicherung: Meine CovidCoach bei Long Covid und Post Covid +++

Tipp: Ihr digitales Impfzertifikat können Sie in der Allianz Gesundheits-App hinterlegen. So haben Sie Ihren Impfnachweis immer dabei.

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Gut zu wissen: Lesen Sie auf unserer Sonderseite alles zum Thema Versicherungsschutz und Corona.

VERSICHERUNGSSCHUTZ UND CORONA

Lese-Tipp: Flyer vom RKI: Wie können wir uns vor Erkrankungen wie COVID-19 und Grippe schützen?

SO KOMMEN SIE GESUND DURCH HERBST UND WINTER

Coronaviren kennen wir bereits seit Mitte der 60er Jahre. Seit Anfang 2020 dominieren Nachrichten über ein neuartiges Coronavirus (SARS-CoV-2) und die weltweit rasch angestiegene Anzahl Betroffener. Die Erkrankung, die SARS-CoV-2 hervorruft, wird Covid-19 genannt. 

Das Robert Koch-Institut (RKI) informiert zur aktuellen Situation in Deutschland.

Das RKI schätzt regelmäßig das Risiko für die Bevölkerung ein.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Themenkomplexen

  • Virus und Epidemiologie
  • Virusvarianten, z.B. Omicron
  • Fallzahlen und Meldungen
  • Klinische Aspekte (auch bei Kindern, Jugendlichen und Schwangeren)
  • Infektionsschutzmaßnahmen
  • Kontaktpersonen und Quarantäne
  • Diagnostik
  • Gesundheitlichen Langzeitfolgen (Long Covid)

beantwortet das RKI auf dieser Webseite:

RKI: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Für die Senkung der Neuinfektionen, den Schutz der Risikogruppen und die Minimierung von schweren Erkrankungen durch die Deltavariante aber auch für den Schutz vor der inzwischen dominierenden infektiöseren Omikron-Variante ist die Impfung der Bevölkerung (Schließen von Impflücken und Auffrisch-/Boosterimpfungen) von zentraler Bedeutung.

Die Bundesregierung informiert auf ihrer Webseite tagesaktuell über die derzeit gültigen Verhaltensregeln im Umgang mit dem Coronavirus.
Corona Impfung

Aktuelle Antworten auf Fragen rund um die Impfung finden Sie hier:

 Das Robert Koch-Institut (RKI) zum Thema Corona-Impfung.

Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bereitet die Informationen zur Impfung allgemeinverständlich auf:

Die BZgA zur Corona-Impfung.

Hier finden sich auch Informationen zu rechtlichen Fragen bei Impfschäden und zu Impfmythen.

Corona-Schutzimpfungen sind für alle Versicherten kostenfrei. In der Impfverordnung des Bundes ist geregelt, dass Corona-Schutzimpfungen einschließlich der Auffrischimpfungen eine staatliche Leistung sind und vom Bund finanziert werden. Die Bürger müssen für die Corona-Impfungen beim Arzt also nicht bezahlen, egal ob sie gesetzlich oder privat versichert sind. Das bedeutet für die Arztpraxen, dass sie auch bei Privatpatienten auf dem Weg über die Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen, die dann wiederum die Kosten vom Bund erstattet bekommen. Abrechnungen nach der privatärztlichen Gebührenordnung GOÄ oder auf sonstiger Grundlage sind damit ausgeschlossen. Dies ist in der Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums ausdrücklich so geregelt.

Corona Impfung
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im sog. „ Steckbrief zu Covid-19“ (externer Link), siehe hier Kapitel 9 („Manifestationen, Komplikationen und Langzeitfolgen“). Wer besonders gefährdet ist, einen schweren Verlauf zu erleiden, erfahren Sie dort in Kapitel 15. Kapitel 17 widmet sich den aktuellen Erkenntnissen zum Verlauf bei Kindern und Jugendlichen.
 
Hinweis Allianz: Sollten Sie selbst zu einer der Risikogruppen gehören oder in Kontakt mit Personen stehen, die unter einer das Risiko erhöhenden Erkrankung leiden und noch nicht geimpft bzw. geboostert sein, so sprechen Sie bitte unbedingt mit Ihrem behandelnden Arzt über Ihre Bedenken. Viele Vorbehalte lassen sich in einem vertraulichen Vieraugengespräch klären und Impfmythen aus dem Weg räumen. Ihr Arzt / Ihre Ärztin kann Sie auch beraten, welcher Impfstoff für Sie den besten Schutz bietet. Er kann Sie auch über verbleibende Restrisiken, die es bei jedem dieser Impfstoffe hinsichtlich einer Infektion gibt, aufklären.
 
Empfehlenswert ist auch, sich bei Organisationen und Verbänden zu informieren, die Informationen für Patienten mit der jeweiligen Vorerkrankung zusammenstellen. Halten Sie sich auf dem Laufenden zu Symptomen der Viruserkrankung, damit sie diese frühzeitig erkennen. Dies gilt auch, wenn Sie schon vollständig geimpft bzw. geboostert sind. Eine Infektion ist, je nach Immunantwort, zeitlichem Abstand zur Impfung und kursierenden neuen Varianten des Virus (z.B. Omicron), nie ausgeschlossen! Bei Verdacht auf virusbedingte Symptome sollten Sie Ihre Grunderkrankung erwähnen und auch darauf aufmerksam machen, wenn Sie in den letzten 2 Wochen Kontakt zu bestätigten Fälle in Ihrem beruflichen oder privaten Umfeld hatten.
 
Hinweis Allianz: Neu aufgetretene Atemnot ist ein Warnzeichen für einen schweren Verlauf der Viruserkrankung oder aber ein Hinweis auf eine akute Verschlechterung einer vorbestehenden Herz- oder Lungenkrankheit!  Weitere Warnzeichen für einen schweren Verlauf können neben Kurzatmigkeit z.B. auch anhaltendes Fieber und ein schneller Puls sein. In diesen Fällen sollten Sie rasch handeln und Ihren Arzt kontaktieren. Nötigenfalls wählen Sie den Notruf 112.

Im September 2021 erschien die erste Ausgabe einer Patienten-Leitlinie “Long-/Post-COVID-Syndrom" für Betroffene, Angehörige, nahestehende und pflegende Personen. Sie stützt sich auf eine ärztliche Leitlinie  („S1-Leitlinie Long-/Post-COVID“ der AWMF; Registernummer 020 - 027). Im  Onlineportal awmf.org (externer Link) können Sie die Informationen als PDF herunterladen.

Zu möglichen Komplikationen und Langzeitfolgen (Post-Covid-Syndrom, engl. Long Covid) informiert das Robert-Koch-Institut hier auf seiner Webseite (externer Link).

Unterschiedliche Studien kommen zu sehr unterschiedlichen Schätzungen für den Anteil der COVID-19 Erkrankten, die an langfristigen Auswirkungen der Krankheit leiden. Der tatsächliche Anteil kann noch nicht verlässlich geschätzt werden.

Auch Kinder können von gesundheitlichen Langzeitfolgen von COVID-19 betroffen sein. Wie ausgeprägt und wie häufig sie betroffen sind, ist allerdings noch unklar.

Corona-Selbsthilfegruppen finden Sie unter folgendem externen Link:

NAKOS Übersicht: Corona-Selbsthilfegruppen in Deutschland 

Auf einem neuen digitalen Portal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung werden Informationen zu Long Covid bereitgestellt. Das Informationsportal Longcovid-info.de wurde von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsministerium erstellt. Hier finden Betroffene und Angehörige, Arbeitnehmende und Arbeitgebende sowie alle Interessierten verlässliche Informationen rund um die Langzeitfolgen einer Ansteckung mit dem Coronavirus Sars-CoV-2.

Online Portal Longcovid-Info.de

 

Auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts bzw. des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie unter anderem die aktuell geltende Einstufung einzelner Länder sowie die damit einhergehenden Regelungen für eine Wiedereinreise nach Deutschland:

Auswärtiges Amt:

FAQ COVID-19-bedingte Reisewarnungen

Pandemiebedingte Regelungen bei Einreise in ein anderes Land

Aktuelle Regelungen bei Rückreise aus dem Ausland / Einreise nach Deutschland

Bundesgesundheitsministerium:

Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV)

Bitte wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt bzw. Kinderarzt. Das Bundesministerium für Gesundheit und die BZgA weisen darauf hin, dass auch der Ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 Hilfestellungen zum weiteren Vorgehen gibt. Bitte achten Sie auch auf regionale Angebote zur Beratung (Hotlines).
 
Um sich besser auf dieses Telefonat vorzubereiten, können Sie den  Online-Corona-Symptomchecker des renommierten medizinischen Fachverlags Thieme nutzen.
 
In Notfällen (z.B. Atemnot) wenden Sie sich an den Notruf 112 oder eine Rettungsstelle.

Die Hausärzte werden gemäß der Orientierungshilfen des Robert-Koch-Instituts (RKI) ggf. eine Testung durchführen/veranlassen und sich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen. Möglicherweise wird bei Ihnen dann eine häusliche Quarantäne angeordnet, während der Sie Ihren Gesundheitszustand sorgfältig protokollieren und Hinweise bekommen, wie Sie sich verhalten sollen, wenn Ihr Zustand sich verschlechtert.

Ihr Hausarzt kann aber auch entscheiden, dass es erforderlich ist, Sie rasch stationär aufzunehmen.

Die Bundesregierung informiert auf ihrer Webseite tagesaktuell über die derzeit gültigen Verhaltensregeln im Umgang mit dem Coronavirus.

Das RKI schreibt am 02.03.2021 (Auszug): 

Die Feststellung einer akuten Infektion mit dem SARS-CoV-2 erfolgt mittels direktem Erregernachweis (z.B. Genomnachweis mittels PCR, Antigennachweise, Virusisolierung):

PCR-Test: Das Virusgenom wird über hoch-sensitive, molekulare Testsysteme nachgewiesen. Die reine Testzeit beträgt etwa 4 bis 5 Stunden. Die Zeit zwischen Probenentnahme und Ergebnismitteilung kann ein bis zwei Tage betragen, je nach Probenaufkommen kann die Ergebnismitteilung länger dauern.

In der frühen Phase sind Abstriche aus den oberen Atemwegen als Probenmaterial besonders geeignet (Rachenabstriche bzw. Nasopharyngealabstriche). In späteren Phasen können außerdem Sekrete aus den unteren Atemwegen (z.B. Sputumproben) zur Untersuchung genutzt werden.

Antigen-Test: Antigen-Tests basieren auf dem Nachweis von viralem Protein (Eiweiß) in respiratorischen (aus dem Atemtrakt stammenden) Probenmaterialien. Kommerziell verfügbare Antigen-Tests sind je nach Aufbau für den Einsatz vor Ort (Antigen-Schnelltest, sogenannter point of care test (POCT), Einzeltest) oder als Labortest für die Untersuchung größerer Probenmengen geeignet. Antigentests können bei Erfüllung definierter Anforderungen dort eine sinnvolle Ergänzung der (PCR-) Testkapazitäten darstellen, wo in der frühen Phase der Infektion schnell (vor Ort, POCT) eine erste (Vor-)Entscheidung über das mögliche Vorliegen einer übertragungsrelevanten Infektion bei einer Person gefällt werden soll. Aufgrund der geringeren Sensitivität (d.h. Wahrscheinlichkeit, mit der ein Infizierter erkannt wird) und Spezifität (Wahrscheinlichkeit, mit der ein Nicht-Infizierter auch als solcher korrekt erkannt wird) von Antigen-Tests ist der Einsatz dieser Tests nur unter bestimmten Voraussetzungen eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Maßnahmen (siehe dazu die Nationale Teststrategie (externer Link)). Alle zurzeit auf dem Markt befindlichen Antigen-Schnelltests müssen von geschultem Personal durchgeführt werden, und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen müssen dabei berücksichtigt werden.

Indirekte Nachweise erfassen die Reaktion des Körpers auf die Infektion (Immunsystem, z.B. Bildung von Antikörpern, Entzündungsreaktionen):

Antikörper-Test: Ein Test auf SARS-CoV-2-spezifische Antikörper im Blut/Serum ist derzeit insbesondere für epidemiologische Fragestellungen zur Klärung der Verbreitung des Virus sinnvoll. Zwischen Beginn der Symptomatik und der Nachweisbarkeit spezifischer Antikörper vergehen ca. ein bis zwei Wochen (in Einzelfällen auch mehr). SARS-CoV-2 spezifische Antikörper können sowohl während der akuten Infektionsphase als auch nach Abklingen von Symptomen bzw. Eliminierung des Virus aus dem Körper nachgewiesen werden. Antikörperteste sind daher zur Feststellung einer aktuellen Infektion nicht geeignet, können aber die Diagnostik ergänzen, insbesondere, wenn zwei aufeinanderfolgende Blutproben untersucht werden und Antikörperverläufe (IgM, IgA, IgG) analysiert werden. Die vorliegenden Validierungsdaten von Antikörpernachweisen reichen noch nicht aus, um einen einmaligen IgM-Nachweis zur Feststellung einer aktuellen Infektion als ausreichend betrachten zu können. Bei negativer PCR und fortbestehendem klinischem Verdacht kann der Nachweis einer Serokonversion für die Feststellung einer stattgefundenen Infektion hilfreich sein.

Selbsttests: Zu Fragen rund um die jetzt im Handel verfügbaren Selbsttests gibt das Bundesministerium für Gesundheit Antworten unter (externer Link): 
https://www.zusammengegencorona.de/informieren/testen/selbsttests/

Hier finden Sie auch Auskünfte, was einen seriösen Selbsttest von einem unseriösen unterscheidet.

Kostenübernahme – ein wichtiges Thema für Allianz Kunden mit einer privaten Krankenvollversicherung: Arztbesuche bei Erkrankungen mit Grippesymptomen bzw. Virenerkrankungen werden wie gewohnt im tariflichen Umfang erstattet. Dies gilt selbstverständlich auch im Zusammenhang mit dem Coronavirus.

Wenn Sie Fragen zur Kostenübernahme haben, zum Beispiel beim Thema Krankentagegeld oder der Reisekrankenversicherung, rufen Sie uns gerne an. Kostenfrei von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr unter 08 00.4 10 01 08.

Fragen und Antworten zu Vertragsfragen, wie zum Beispiel ob ein Coronatest erstattet wird, lesen Sie auch auf dieser Sonderseite.

Neben Impfung, Hygiene und sozialer Distanzierung ist vor allem wichtig, in der jetzigen Phase die eigene körperliche Leistungsfähigkeit zu steigern. Dadurch tragen Sie – falls Sie sich trotz aller Maßnahmen infizieren sollten – dazu bei, dass Ihr Körper die Infektion besser verarbeitet. 
 

  • Körperliches Training bzw. Sport hat einen stabilisierenden Effekt auf das Immunsystem
  • Eine überschießende Aktivierung des Immunsystems (die den Körper bei schweren Erkrankungen zum Versagen bringt) kann durch Training beeinflusst werden
  • Auch Ungeübte sollten jetzt beginnen: Schon kurze Trainingseinheiten (10 Minuten Dauer), die über die Zeit langsam gesteigert werden, sind für den Start ausreichend
  • Trainierte sollten die bisherigen Programme beibehalten und wie bisher durchführen
  • Durch tägliche Atemübungen mit tiefem Ein- und Ausatmen wird die Belüftung der Lunge gefördert
  • Bei vorliegenden Krankheitssymptomen sollte keine zusätzliche körperliche Aktivität erfolgen

Anleitungen zur gesunden Bewegung finden Sie auch hier in der Gesundheitswelt. Wir empfehlen Ihnen insbesondere die Rubriken Fitness, Laufen und Radfahren.

Und außerhalb der Allianz Gesundheitswelt? Weitere Informationen zum Thema „In Bewegung bleiben“ finden Sie auf den Seiten der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin (externer Link). Kurze Übungen speziell für Senioren finden Sie bei der Technischen Universität München (PDF, externer Link). Sie möchten die Hintergründe genauer verstehen? Den Fach-Artikel „Sport in Zeiten von Corona“ können Sie in der Zeitschrift für Sportmedizin nachlesen (externer Link).

Bild: Pete Linforth/Pixabay