Zahnbehandlung bei Privatpatienten

So setzt sich eine Zahnarztrechnung für Privatversicherte zusammen

So funktioniert die Abrechnung bei Zahnbehandlungen.

In Kürze
Anleitung und Checkliste
Erfahren Sie, aus we Sie Ihre Zahnarztrechnung korrekt interpretieren, welche Unterlagen Sie als Privatversicherter für die Abrechnung einreichen müssen und was Sie im Vorfeld beachten müssen.
Behandlungsgrundlage

Versicherte einer privaten Krankenversicherung (PKV) sollten einen Heil- und Kostenplan (HKP) bei ihrem privaten Krankenversicherer einreichen, bevor sie eine teure Zahnbehandlung beginnen. Gelegentlich weisen Tarife eine Klausel auf, welche das Einreichen des Heil- und Kostenplans als Voraussetzung für eine Erstattung vorsieht. Ist dies in Ihrem Vertrag so vorgesehen (bitte beachten Sie hierzu Ihre Tarifbedingungen), kann im schlimmsten Fall die Erstattung aufgrund eines Verstoßes gegen die Vertragsinhalte größtenteils oder vollständig abgelehnt werden. So können rasch hohe Kosten entstehen, die bei entsprechender zuvor erfolgter Einreichung von Ihrer PKV erstattet worden wären.

Auch wenn dies in Ihrem Tarif nicht der Fall sein sollte, beachten Sie bitte unseren Tipp:

Verschaffen Sie sich im Vorfeld die Sicherheit, die Sie brauchen: Was wird erstattet und welcher Betrag bleibt für Sie aus eigener Tasche zu zahlen?

Der klassische HKP für privat krankenversicherte Patient:innen gliedert sich in mehrere Dokumente:

  • der eigentliche (meist mehrseitige) Heil- und Kostenplan
  • sowie die separat zu unterschreibende Honorarvereinbarung
  • und die Kostenvoranschläge für Laborleistungen
Bei höherem Gebührensatz

Eine Honorarvereinbarung wird benötigt, wenn aufgrund eines überdurchschnittlich hohen Schwierigkeitsgrades bei Ihrer Behandlung der Gebührensatz von 3,5 überschritten wird. Dies kann für vereinzelte Rechnungspositionen vorkommen, bedarf aber Ihrer separaten Unterschrift, einer ausführlichen und individuell auf Sie zugeschnittenen Begründung seitens des behandelnden Arztes bzw. Ärztin sowie den Hinweis, dass dies gegebenenfalls nicht von Ihrer Versicherung erstattet wird. Diese Honorarvereinbarung muss vor Behandlungsbeginn von Ihnen und Ihrem Zahnarzt / Ihrer Zahnärztin unterzeichnet werden, da sie andernfalls ungültig ist.

Bitte prüfen Sie im Vorfeld Ihre Tarifbedingungen: gelegentlich sind Gebührensätze über dem Faktor 3,5 explizit aus dem Versicherungsschutz ausgenommen.

Sollte dies der Fall sein, müssen Sie damit rechnen, die Kosten für diese Gebühren selbst zu bezahlen. Eine weitere Möglichkeit ist, mit Ihrem Zahnarzt das Gespräch zu suchen und auf den Umstand der Nichterstattung aufmerksam zu machen.

Honorarvereinbarung

Honorarvereinbarung
So lesen Sie die Honorarvereinbarung
Honorarvereinbarung
Alles aufgeschlüsselt

1. Leistungserbringer

Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin.

2. Rechnungsempfänger

Name des Versicherungsnehmers.

3. Leistungsempfänger

Sie oder Ihr versichertes Familienmitglied.

4. Region

Dies beschreibt die Region, in der gearbeitet werden soll, üblicherweise wird hier die Bezeichnung des zu behandelnden Zahnes eingetragen.

5. Nr./GOZ-Nr.

Die GOZ-Nummer ist die Nummer aus dem Verzeichnis der Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie ist in der Regel vierstellig und stellt ein numerisches Kürzel für die dahinter stehende Leistungsbeschreibung dar.

6. Leistungsbeschreibung/Auslagen

Dies ist der Text, der zur zuvor beschriebenen GOZ-Nummer gehört. Hier steht ausformuliert, was sich hinter der GOZ-Nummer verbirgt.

Die GOZ-Nummern und die dazugehörigen Leistungsbeschreibungen können in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) – Anlage 1 Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen nachgelesen werden

Sollte ein kleines a hinter der GOZ-Nummer stehen, handelt es sich um eine Analogberechnung. Dies ist eine Leistung, die so in der Gebührenordnung nicht vorgesehen ist. Die genaue Regelung ist in der GOZ zu finden unter Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) – § 6 Gebühren für andere Leistungen.

Für Leistungen, welche aus der Gebührenordnung für Ärzte entnommen werden, steht das Kürzel GOÄ. Ihr Zahnarzt / Zahnärztin kann auf Teile der GOÄ zugreifen. Der Nummer steht in der Regel ein Ä vor (z. B. Ä1519). Hier können Sie die komplette GOÄ einsehen: Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – Anlage Gebührenverzeichnis für ärztliche Leistungen

7. Faktor

Der Faktor, mit dem eine Leistung berechnet wird, sagt etwas über den Schwierigkeitsgrad der Behandlung aus. Dabei gilt zu beachten, dass der 2,3-fache Faktor (Regelhöchstsatz) als durchschnittlicher Schwierigkeitsgrad angesehen wird. Der Regelhöchstsatz ergibt sich nicht aus einer Multiplikation der entsprechenden Leistung für gesetzlich Versicherte. Der Steigerungsfaktor kann, sollte er einmal in Rechnung gestellt worden sein, nicht mehr nachträglich verändert werden.

8. Anzahl

Häufigkeit der erbrachten Leistung

9. EUR

Gesamtkosten der Leistung

10. Unterschrift

Ihre Unterschrift und die Unterschrift Ihres Zahnarztes / Ihrer Zahnärztin, jeweils versehen mit Datum. Gemäß § 2 Abs. 2 GOZ muss eine Honorarvereinbarung vor Behandlungsbeginn schriftlich geschlossen werden, sonst ist die Honorarvereinbarung nicht wirksam zustande gekommen.
Zusatzleistungen

Das Eigenlabor beschreibt alle Vorgänge, welche innerhalb der Zahnarztpraxis vorgenommen werden. Ein häufiges Beispiel ist das Herstellen eines Gipsmodells nach der Abformung Ihres Ober- oder Unterkiefers mit dem Werkstoff Alginat.

Die Fremdlaborrechnung wird von einem externen Labor gestellt, welches von Ihrer Zahnarztpraxis beauftragt wurde, Ihren Zahnersatz (Krone, Brücke, Inlay, Prothese etc.) herzustellen.

Sowohl die Fremd- als auch die Eigenlaborrechnung gliedern sich in die Kosten für die Dienstleistung und das Material.

Sämtliche Laborarbeiten sind in der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) festgehalten. Dies ist ein umfassendes Verzeichnis, welches eine einheitliche, transparente Leistungsdokumentation und Abrechnung zahntechnischer Leistungen bei zahntechnischen Privatleistungen ermöglicht.

So geht‘s

Sie wollen Ihren Heil- und Kostenplan einreichen? Wenn Sie bei der Allianz Private Krankenversicherung versichert sind, stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:

Bild: YanLev/Shutterstock