Honorarvereinbarung
1. Leistungserbringer
2. Rechnungsempfänger
3. Leistungsempfänger
4. Region
5. Nr./GOZ-Nr.
6. Leistungsbeschreibung/Auslagen
Dies ist der Text, der zur zuvor beschriebenen GOZ-Nummer gehört. Hier steht ausformuliert, was sich hinter der GOZ-Nummer verbirgt.
Die GOZ-Nummern und die dazugehörigen Leistungsbeschreibungen können in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) – Anlage 1 Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen nachgelesen werden
Sollte ein kleines a hinter der GOZ-Nummer stehen, handelt es sich um eine Analogberechnung. Dies ist eine Leistung, die so in der Gebührenordnung nicht vorgesehen ist. Die genaue Regelung ist in der GOZ zu finden unter Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) – § 6 Gebühren für andere Leistungen.
Für Leistungen, welche aus der Gebührenordnung für Ärzte entnommen werden, steht das Kürzel GOÄ. Ihr Zahnarzt / Zahnärztin kann auf Teile der GOÄ zugreifen. Der Nummer steht in der Regel ein Ä vor (z. B. Ä1519). Hier können Sie die komplette GOÄ einsehen: Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – Anlage Gebührenverzeichnis für ärztliche Leistungen