Pflege-FAQ

Unterstützung im Alltag (Entlastungsleistungen)

Was sind Entlastungsleistungen?

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 können einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat beanspruchen. Ziel des Entlastungsbetrages ist es, den Alltag des Betroffenen zu erleichtern. Aus diesem Grund ist das Geld zweckgebunden: Sie können Ihren Entlastungsbetrag nutzen, um beispielsweise einen Teil Ihrer Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege zu finanzieren. Oder Sie verwenden diesen für nach dem Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Gerne können Sie sich bei Fragen bei der Compass privaten Pflegeberatung melden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich Entlastungsleistungen erhalte?

Die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag sind folgende:

  • ein anerkannter Pflegegrad
  • die Pflege findet in häuslicher Umgebung statt
  • der Entlastungsbetrag wird zur Entlastung eines Angehörigen oder zur Förderung der Selbstständigkeit des  Pflegebedürftigen genutzt
  • gesetzlich anerkannte Entlastungs- und Betreuungsleistungen
  • anerkannte Nachbarschaftshilfe

Die Compass private Pflegeberatung hilft Ihnen gerne weiter.

Gibt es einen Antrag auf Entlastungsleistungen?

Ein Antrag ist nicht notwendig. Bitte reichen Sie uns Ihre Rechnungen ein. 

Gerne können Sie sich bei Fragen bei der Compass privaten Pflegeberatung melden.

Wer darf Entlastungsleistungen durchführen?

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden für nachgewiesene Aufwendungen einzusetzen. Diese entstehen bei der Inanspruchnahme von Leistungen

  • der teilstationären Pflege
  • der Kurzzeitpflege
  • zugelassener Pflegedienste in den Pflegegraden 2 bis 5 (jedoch nicht bei Leistungen im Bereich der Selbstversorgung),
  • nach Landesrecht anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Die Kosten für die Einzelfallbetreuung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe sind bundesweit als Angebot zur Unterstützung im Alltag erstattungsfähig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Privatpersonen müssen die Durchführung eines Pflegekurses nachweisen (für Pflegefachkräfte gilt dies nicht),
  • der Nachbarschaftshelfer ist nicht mit dem Anspruchsberechtigtem bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert und lebt mit ihm nicht in häuslicher Gemeinschaft und
  • es soll ein persönlicher Bezug zum Anspruchsberechtigten vorhanden sein, d. h. mehr als zwei Menschen werden nicht betreut.

Wie hoch ist mein offenes Budget?

Sie haben Fragen zu Ihrem offenen Budget? Kontaktieren Sie uns gerne online im Live-Chat.

Unter welchen Bedingungen können Nachbarschaftshelfer:innen tätig werden?

Nachbarschaftshelfer:innen werden ehrenamtlich im Rahmen bürgerschaftlichen Engagements tätig.

Die Kosten für die Einzelfallbetreuung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe sind als Angebot zur Unterstützung im Alltag erstattungsfähig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Privatpersonen müssen die Durchführung eines Pflegekurses nachweisen (für Pflegefachkräfte gilt dies nicht),
  • die Nachbarschaftshelfer:innen sind nicht mit der anspruchsberechtigten Person bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert und leben mit der Person nicht in häuslicher Gemeinschaft und
  • es soll ein persönlicher Bezug zur anspruchsberechtigten Person vorhanden sein, d. h. mehr als zwei Menschen sollen nicht betreut werden.

Was ist ein Umwandlungsbetrag?

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben einen Umwandlungsanspruch auf maximal 40 % des Höchstsatzes der Kostenerstattung zur Erstattung von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag.

Voraussetzung ist, dass im Monat der Leistungserbringung noch ein entsprechender Anspruch auf Kostenerstattung besteht.

Der aus der Kostenerstattung in Anspruch genommene Umwandlungsbetrag wird auf den Höchstbetrag der Kostenerstattung angerechnet und ist somit bei der Berechnung des anteiligen Pflegegeldanspruchs zu berücksichtigen. 

Die Compass private Pflegeberatung hilft Ihnen gerne weiter.

Bild: Allianz Bilddatenbank
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