Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 können einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat beanspruchen. Ziel des Entlastungsbetrages ist es, den Alltag des Betroffenen zu erleichtern. Aus diesem Grund ist das Geld zweckgebunden: Sie können Ihren Entlastungsbetrag nutzen, um beispielsweise einen Teil Ihrer Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege zu finanzieren. Oder Sie verwenden diesen für nach dem Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Gerne können Sie sich bei Fragen bei der Compass privaten Pflegeberatung melden.