Als teilstationäre Versorgung wird die zeitweise Betreuung in einer Pflegeeinrichtung bezeichnet. Teilstationäre Pflege kann als Tages- oder Nachtpflege in Anspruch genommen werden. Die Tagespflege wird in der Regel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind.
Die Höhe des Anspruchs ist vom Pflegegrad abhängig.
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