Pflege-FAQ

Kurzzeitpflege

Was ist Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege ist stationäre Pflege für einen begrenzten Zeitraum. Es gibt Situationen, in denen Pflegebedürftige zu Hause vorübergehend nicht ausreichend versorgt werden können. Entweder weil die pflegende Person verhindert ist, zeitweise ungewöhnlich intensive Pflege notwendig ist oder die Pflegebedürftigkeit sehr plötzlich eingetreten ist. Genau für diese Fälle gibt es die Möglichkeit, eine Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen.

Hier finden Sie mehr Informationen der Allianz zum Thema Kurzzeitpflege.

Gibt es einen Antrag auf Kurzzeitpflege?

Ein Antrag ist nicht notwendig. Senden Sie uns einfach die Rechnung der Pflegeeinrichtung zu.

Gerne können Sie die Compass private Pflegeberatung nutzen.

Wie finde ich eine passende Einrichtung?

Sie haben noch keine passende Einrichtung gefunden? Gerne kann Ihnen die Compass private Pflegeberatung helfen.

Wie hoch sind die Leistungen für Kurzzeitpflege?

Die Leistungen der Kurzzeitpflege umfassen:

  • Grundpflege in einer vollstationären Einrichtung
  • medizinische Behandlungspflege
  • Teilnahme an hausinternen Angeboten der Einrichtung
  • Betreuung

Die Pflegepflichtversicherung erstattet bei den Pflegegraden 2-5 für pflegebedingte Aufwendungen bestimmte Beträge je Kalenderjahr für maximal acht Wochen (56 Tage). Details finden Sie hier in unserer Tabelle. Zusätzlich kann die Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. Außerdem können Sie die angesparten Entlastungsleistungen für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung einsetzen.

Gerne können Sie die Compass private Pflegeberatung nutzen.

Ich bleibe nach der Kurzzeitpflege im Pflegeheim. Muss ich etwas beachten?

Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich über die neue Adresse sowie das konkrete Einzugsdatum.

Kontaktieren Sie uns gerne online über unseren Live-Chat.

Bild: Allianz Bilddatenbank
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