Pflege-FAQ

Pflegehilfsmittel und Wohnumbaumaßnahmen

Was sind Pflegehilfsmittel und Wohnumbaumaßnahmen?

Pflegehilfsmittel:
Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege bzw. zur Linderung der Beschwerden der Pflegebedürftigen beitragen oder den Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Darunter fallen zum Beispiel Badehilfen, Toilettenhilfen und Pflegebetten. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Pflegehilfsmittel.

Wohnumbaumaßnahmen:

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sollen pflegebedürftigen Personen das weitere eigenständige Leben in ihrem Zuhause ermöglichen und erleichtern. Umbaumaßnahmen können z. B. die Installation eines Treppenlifts oder das Verlegen von rutschfesten Bodenbelägen sein. Werden aufgrund einer geänderten Pflegesituation weitere Maßnahmen erforderlich, handelt es sich in der Regel um einen eine neue Maßnahme, für die ggf. ein weiterer Zuschuss gezahlt werden kann.

Wie kann ich Pflegehilfsmittel und Umbaumaßnahmen in Anspruch nehmen?

Besprechen Sie mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin oder Ihrem Pflegedienst die voraussichtliche Nutzung eines Pflegehilfsmittels oder einer Umbaumaßnahme.

Die ärztliche Verordnung sollte nicht herstellerbezogen ausgestellt sein.

Wenden Sie sich anschließend am besten an einen Kooperationspartner der Allianz: 

Speziell für Inkontinenz- und Pflegeverbrauchsartikel:

Speziell für Hausnotrufgeräte: 

Alternativ können Sie sich auch an einen Hausnotrufanbieter der GVK wenden: 

Unser Hilfsmittelservice unterstützt Sie bei der Beschaffung der benötigten Pflegehilfsmittel. Bei einer Umbaumaßnahme haben Sie die freie Wahl eines Anbieters.

Bitte informieren Sie uns vor Bezug eines Pflegehilfsmittels oder einer Umbaumaßnahme. Falls Sie diese eigenmächtig beschaffen, riskieren Sie, dass Sie die Kosten nicht oder nur teilweise erstattet bekommen.

Gibt es einen Antrag für Pflegehilfsmittel und Umbaumaßnahmen?

Einen Antrag für Pflegehilfsmittel gibt es nicht. Ausschlaggebend ist immer die pflegerische Notwendigkeit, die von der Compass privaten Pflegeberatung oder von ihrem Arzt/Ihrer Ärztin festgestellt wird.

Bei bestimmten Pflegehilfsmitteln oder Umbaumaßnahmen kann es notwendig sein, dass diese durch den medizinischen Dienst geprüft werden. Diese können hier online beantragt werden. 

Gerne können Sie sich über einen unserer Kooperationspartner einen Kostenvoranschlag für Pflegehilfsmittel erstellen lassen. Der Kostenvoranschlag wird von unseren Kooperationspartnern direkt an uns geschickt.

Hier finden Sie unsere Kooperationspartner:

Speziell für Inkontinenz- und Pflegeverbrauchsartikel:

Speziell für Hausnotrufgeräte: 

Alternativ können Sie sich auch an einen Hausnotrufanbieter der GVK wenden: 

Bei einer Umbaumaßnahme haben Sie die freie Wahl eines Anbieters.

Bitte informieren Sie uns vor Bezug eines Pflegehilfsmittels oder einer Umbaumaßnahme. Falls Sie diese eigenmächtig beschaffen, riskieren Sie, dass Sie die Kosten nicht oder nur teilweise erstattet bekommen.

Bild: Allianz Bilddatenbank
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