- Kaufen Sie nur in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper. Sie erkennen sie an der BAM-Nummer, die vom Bundesamt für Materialforschung und -prüfung vergeben wird. Ausländische Produkte sind zwar unter Umständen lauter, dafür aber auch gefährlicher. Außerdem: Wenn Sie nicht zugelassenes Feuerwerk im Ausland kaufen und bei der Heimkehr erwischt werden, riskieren Sie eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.
- Die Prüfnummer enthält nach dem Kürzel BAM die Kennung für die Feuerwerksklasse. Klasse I (BAM-F1) darf von Personen ab zwölf Jahren das ganze Jahr über verschossen werden. Klasse-II-Kracher (BAM-F2) sind Erwachsenen ab 18 Jahren vorbehalten, wobei Sie damit nur an Silvester und Neujahr und nur außerhalb geschlossener Räume böllern dürfen.