Richtiges Verhalten im Notfall

Verbrennungen versorgen

Erfahren Sie, wie Sie Verbrennungen und Verbrühungen akut behandeln, wann Sie zum Arzt sollten – und wie lange die Heilung dauert.

In Kürze
Nicht immer ein Notfall
Kleinere und nicht zu tiefe Verbrennungen können Sie in der Regel selbst behandeln. Mehr Vorsicht sollten Sie walten lassen, wenn ein Kind sich verbrannt oder verbrüht hat.
Stufen-Skala
Die Schwere von Verbrennungen wird in vier Grade eingeteilt – mit entsprechend unterschiedlicher Belastung, Behandlung und Heilungsdauer.
Wann zum Arzt?
Ob eine Brandverletzung ärztlich behandelt werden muss, hängt sowohl von der Schwere der Verbrennung bzw. Verbrühung als auch vom Alter des Betroffenen ab.
Kleine Verletzungen können Sie selbst versorgen.
Gefahren im Alltag
Kleine Verletzungen können Sie selbst versorgen.
Ein Adventskranz und brennende Kerzen am Weihnachtsbaum sorgen bei Kindern für leuch­ten­de Augen. Die Fas­zi­na­tion offe­ner Flam­men kann aller­dings schmerz­haft wer­den, wenn der Nach­wuchs es nicht beim An­sehen belässt, sondern damit spielt. Doch auch jenseits davon bieten sich über Weih­nach­ten und an Silvester vielfältige Anlässe, sich bei Unachtsamkeit zu ver­bren­nen. Für den Fall der Fälle haben wir hier Tipps zusammengestellt, um Ver­bren­nun­gen und Verbrühungen zu versorgen.
Tipps zur Ersten Hilfe

Solange nur eine kleine Hautfläche betroffen ist und die Verletzung nicht tief geht, können Sie diese in der Regel selbst behandeln.

  • Kleinere Verbrennungen sollten Sie innerhalb der ersten 30 Minuten mit lauwarmem Leitungswasser (nicht kälter als 15 °C) für maximal 10 bis 20 Minuten kühlen. Brechen Sie vorher ab, falls es dem Betroffenen zu unangenehm wird oder dieser vor Kälte zittert.
  • Bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und generell bei großflächigen Hitzeverletzungen (über 15 Prozent Körperoberfläche) darf nicht gekühlt werden. Hier besteht die Gefahr einer lebensbedrohlichen Unterkühlung (Hypothermie).
  • Verbrennungen und Verbrühungen 1. Grades müssen Sie nicht verbinden. Sie sollten Sie aber möglichst schonen, um sich unnötige Schmerzen zu ersparen.
  • Akute Verletzungen ab 3. Grades bedecken Sie mit einer sterilen Wundauflage, den Rest übernimmt der Arzt oder Notarzt.
  • Für Notfallsituationen rund um Verbrennungen und Verbrühungen prägen Sie sich am besten die Empfehlungen des Deutschen Roten Kreuzes ein.
Schmerzhafte Skala
  • Verbrennung 1. Grades
    Haut gerötet und geschwollen, Schmerzen. Hier ist nur die Oberhaut (Epidermis) betroffen, die Verletzung verheilt daher ohne Narben, z. B. bei einem normalen Sonnenbrand.
  • Verbrennung 2. Grades
    Blasenbildung und starke Schmerzen. Die Hitze hat auch die Lederhaut (Dermis) verletzt, je nach Tiefe können Pigmentstörungen oder eine Narbe zurückbleiben.
  • Verbrennung 3. Grades
    Wundgrund weißlich bis ledrig-braun, kein Schmerzempfinden. In diesem Fall ist die Unterhaut (Subcutis) zerstört, unter anderem sind auch die Schmerzrezeptoren betroffen. Jedoch verursachen die Wundränder mit Verbrennungen 2. Grades starke Schmerzen.
  • Verbrennung 4. Grades
    Schwarzer Wundgrund, Verbrennungen können auch Weichteile (Muskeln, Sehnen) oder sogar Knochen betreffen.
Kein Kinderkram

Ob eine Brandverletzung ärztlich behandelt werden muss, hängt sowohl von der Schwere der Verbrennung bzw. Verbrühung als auch vom Alter des Betroffenen ab.

In folgenden Fällen sollten Sie einen Arzt aufsuchen:

  • Augen betroffen (Notfall!)
  • Schockanzeichen wie Blässe, Zittern und kalter Schweiß (Notfall!)
  • Verbrennungen 2. bis 4. Grades, die bei Erwachsenen 10 Prozent, bei Kindern 5 Prozent der Körperoberfläche betreffen (Notfall!)
  • Verbrennungen 3./4. Grades
  • Verbrennungen bzw. Verbrühungen bei Säuglingen und Kleinkindern
  • Verbrennungen ab 2. Grades der Gelenke, des Gesichts, der Genitalien
  • Großflächige, schmerzhafte Hitzeverletzungen
  • Schlecht heilende oder entzündete Brandwunden
  • Wundsekret in den Brandblasen nimmt grüne bis braune Farbe an (Infektion!)
Faustregel: Feucht halten

Brandverletzungen heilen am besten, wenn die Wunde feucht gehalten wird. Schneiden Sie daher niemals die Haut über einer Blase weg. Ideal bei offenen Wunden sind Gelverbände und hydroaktive Wundauflagen, die nicht mit dem Gewebe verkleben. Zudem gelten die allgemeinen Empfehlungen zur Wundheilung.

Reißt oder platzt eine Brandblase auf, liegt die Lederhaut frei und es besteht Infektionsgefahr. Schützen Sie daher kleine Blasen mit einem Blasenpflaster. Bei größeren Blasen bietet sich eine sterile Wundauflage an, die Sie gepolstert verbinden.

Größere oder ungünstig gelegene (z. B. an Gelenken) Blasen müssen unter Umständen abgetragen werden. Aufgrund des Infektionsrisikos sollten Sie das Anstechen medizinisch geschultem Personal respektive Ihrem Hausarzt überlassen.

Langsamer Prozess
Verbrennungen 1. Grades heilen meist binnen weniger Tage ab. Kleine Brandwunden 2. bis 3. Grades benötigen ein bis zwei Wochen. Bei schwerwiegenden Hitzeverletzungen, die einer medizinischen Behandlung bedürfen, kann sich der Heilungsprozess über Wochen bis Monate hinziehen. Die Nachbehandlung großflächiger Verbrennungsnarben kann Monate oder sogar Jahre beanspruchen.
Bild: Light Impression/Fotolia