Pflege-FAQ

Pflegezeit

Was genau ist Pflegezeit?

Beschäftigte haben bei der Pflege, Betreuung, Begleitung oder Organisation der Pflege eines nahen Angehörigen einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung mit Rückkehrmöglichkeit an den Arbeitsplatz.

Ziel ist die weitere Stärkung der häuslichen Pflege, da nun auch Beschäftigen die Möglichkeit eröffnet wird, Beruf und Pflege naher Angehöriger zu vereinbaren.

Es bestehen mehrere Möglichkeiten der Freistellung:

  • kurzzeitige Auszeit – Pflegeunterstützungsgeld
  • Freistellung zur Pflege eines nahen Angehörigen – Pflegezeit
  • Freistellung zur Betreuung eines pflegebedürftigen Minderjährigen
  • Freistellung zur Begleitung in der letzten Lebensphase

Die arbeitsrechtlichen Regelungen sind im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) verankert.

Gibt es einen Antrag auf Pflegezeit?

Einen Antrag können Sie telefonisch anfordern. Schicken Sie uns gerne das ausgefüllte Formular zu. Wir prüfen anschließend, ob ein Anspruch besteht.

Haben Sie weitere Fragen? Bitte wenden Sie sich an die Compass private Pflegeberatung.

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