Beschäftigte haben bei der Pflege, Betreuung, Begleitung oder Organisation der Pflege eines nahen Angehörigen einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung mit Rückkehrmöglichkeit an den Arbeitsplatz.
Ziel ist die weitere Stärkung der häuslichen Pflege, da nun auch Beschäftigen die Möglichkeit eröffnet wird, Beruf und Pflege naher Angehöriger zu vereinbaren.
Es bestehen mehrere Möglichkeiten der Freistellung:
- kurzzeitige Auszeit – Pflegeunterstützungsgeld
- Freistellung zur Pflege eines nahen Angehörigen – Pflegezeit
- Freistellung zur Betreuung eines pflegebedürftigen Minderjährigen
- Freistellung zur Begleitung in der letzten Lebensphase
Die arbeitsrechtlichen Regelungen sind im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) verankert.