Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung für entgangenes Arbeitsentgelt während einer Pflegezeit von bis zu zehn Tagen. Es steht all jenen Beschäftigten zu, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen.
Das Pflegeunterstützungsgeld kann auch auf mehrere Personen aufgeteilt werden. Insgesamt ist der Anspruch allerdings auf zehn Arbeitstage begrenzt.
Hier finden Sie weitere Informationen der Allianz zum Thema Pflege durch Angehörige.