Selbstbestimmt wohnen
Wohnformen
Zu Hause
Betreutes Wohnen zu Hause
Mit mehreren Dienstleistern zu jonglieren, ist sowohl für Pflegebedürftige als auch für pflegende Angehörige zeitraubend und stressig. In immer mehr Regionen bieten soziale Einrichtungen, Kommunen und Wohnungsgesellschaften daher „Betreutes Wohnen zuhause“ an.
Das Angebot umfasst professionell organisierte Betreuungs- und Vermittlungsleistungen, aber auch eine Hausnotrufsicherung und regelmäßige Hausbesuche. Der Pflegebedürftige schließt einen so genannten Betreuungsvertrag mit den gewünschten Leistungen ab und zahlt monatlich eine Betreuungspauschale. Dementsprechend können die Preise stark schwanken.
Informationen über regionale „Betreutes Wohnen zuhause“-Angebote gibt es bei Pflegediensten, Wohlfahrtsverbänden oder Wohnungsunternehmen.
Gemeinschaftliches Wohnen
Zu gemeinschaftlichen Wohnformen zählen alle Wohnprojekte, die selbstbestimmtes Wohnen bei gleichzeitiger Erfahrung von Gemeinschaftlichkeit zum Ziel haben. In der Regel hat jede Partei ihre eigene barrierefreie Wohnung und es gibt barrierefreie Gemeinschaftsräume. Ähnlich wie studentischen Wohngemeinschaften aus Studentenzeiten wird das Zusammenleben von den Bewohnern selbst organisiert.
Die gegenseitige Unterstützung der Bewohner kann deutlich über die gewöhnliche Nachbarschaftshilfe hinausgehen. Pflegeleistungen müssen die Pflegebedürftigen jedoch individuell organisieren.
Vorteil: Die Bewohner unterstützen sich im Alltag gegenseitig, und niemand ist allein auf sich gestellt.
Nachteil: Wer schwerstpflegebedürftig oder dement wird, muss unter Umständen ausziehen.
Betreute Wohn- und Hausgemeinschaften
Betreute Wohn- und Hausgemeinschaften können auch bei schwerer Pflegebedürftigkeit ein hohes Maß an Selbstbestimmung und Alltagsnormalität ermöglichen. Sechs bis zwölf Pflegebedürftige wohnen unter einem Dach und teilen sich eine geräumige Küche, Sanitäranlagen und in der Regel einen Gemeinschaftsraum. Jeder hat sein eigenes Zimmer oder Apartment, das er mit eigenen Möbeln einrichten kann. Betreuer führen den Haushalt und sind bei Bedarf rund um die Uhr anwesend. Die individuelle Pflege leisten Pflegekräfte.
Vorteil: Im Gegensatz zu Pflegeheimen wird der Tagesrhythmus nicht durch die Pflegeroutine bestimmt. Die Bewohner bestimmen selbst über ihre Mahlzeiten, ihre Zimmereinrichtung und wer sie unterstützt. Die Betreuer können haben dank der kleinen Gruppen auch mehr Zeit, auf die individuellen Bedürfnisse der Mitbewohner einzugehen.
Nachteil: Die Pflegebedürftigen leben eng zusammen und müssen gegenüber ihren Mitbewohnern bei der Gestaltung ihres Alltags auch kompromissbereit sein. Zudem gibt es kein Beschäftigungsangebot wie in großen stationären Einrichtungen.
Aufgrund rechtlicher Unwägbarkeiten empfiehlt das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), sich bei der zuständigen Heimaufsichtbehörde zu informieren, bevor man sich für eine betreuten Wohn- oder Hausgemeinschaft entscheidet.
Mehrgenerationenwohnen
Betreutes Wohnen/Service-Wohnen
Hier handelt es sich um barrierefreie Wohnanlagen, die speziell auf die Bedürfnisse älterer und pflegebedürftiger Menschen zugeschnitten sind. Die Betroffenen wohnen in gekauften oder gemieteten Apartments und können bei Bedarf Pflege- und Haushaltsdienstleistungen direkt im Haus anfordern.
Derartige Wohnanlagen können sehr unterschiedlich organisiert sein.
- Ein Büro in der Anlage beauftragt externe Dienstleistungen bis hin zur ambulanten Pflege.
- Hauseigenes Personal besorgt die ambulante Pflege und andere Dienstleistungen.
- Es existiert eigener Pflegebereich.
- Die Wohnanlage arbeitet mit einer stationären Pflegeeinrichtung zusammen.
Vorteil: Im Gegensatz zu Wohnstiften bzw. Seniorenresidenzen müssen nur in Anspruch genommene Dienstleistungen bezahlt werden. In der Regel ist nur eine geringe Grundpauschale für das Vorhalten der Dienstleistungen fällig.
Nachteil: Am lukrativen Markt für betreutes Wohnen tummeln sich auch viele schwarze Schafe. Deshalb sollten Betroffene und Angehörige vorhandene Angebote genau prüfen und vergleichen.
Mit der Checkliste des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können Sie prüfen, ob eine betreute Wohnanlage in Betracht kommt. Unverzichtbar sind 24-Stunden-Präsenz und Barrierefreiheit in der gesamten Anlage.
Wohnstift bzw. Seniorenresidenz
Stationäre Pflegeeinrichtung
Bei Schwerstpflegebedürftigen kann unter Umständen nur eine stationäre Pflegeeinrichtung die notwendige medizinische und pflegerische Unterstützung leisten. Oder es fehlt den Betroffenen und ihren Angehörigen die Kraft, den Haushalt mit ambulanter 24-Stunden-Pflege weiter zu führen.
Das Pflegeheim entlastet zwar den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen, jedoch verliert ersterer in der Pflegeroutine einen Teil seiner persönlichen Freiheit.