Ist Ihre Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus sonstigen Gründen an der Pflege gehindert, besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 ein Leistungsanspruch. Es werden die Kosten einer notwendigen Verhinderungspflege für längstens sechs Wochen (= 42 Tage) bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr erstattet.
Hier finden Sie weitere Informationen der Allianz zum Thema Verhinderungspflege.