Pflege-FAQ

Verhinderungspflege

Was ist Verhinderungspflege?

Ist Ihre Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus sonstigen Gründen an der Pflege gehindert, besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 ein Leistungsanspruch. Es werden die Kosten einer notwendigen Verhinderungspflege für längstens sechs Wochen (= 42 Tage) je Kalenderjahr erstattet. Details und Beträge finden Sie hier in unserer Tabelle.

Hier finden Sie weitere Informationen der Allianz zum Thema Verhinderungspflege.

Gibt es einen Antrag auf Verhinderungspflege?

Ein Antrag ist nicht notwendig. Senden Sie uns einfach die Rechnung des Pflegedienstes und den Umfang der Verhinderung der Pflegeperson (Stunden/Tage) zu.

Wird die Verhinderungspflege von einer Privatperson durchgeführt, benötigen wir folgende Angaben:

  • Versicherungsnummer
  • Name Ihrer Pflegeperson und der Ersatzpflegeperson
  • Besteht eine Verwandtschaft zwischen der Ersatzpflegeperson und der pflegebedürftigen Person?
  • Wie viele Stunden pro Tag war Ihre Pflegeperson verhindert?
  • Entgelt für die Verhinderungspflege
  • Unterschrift der Pflegeperson

Wie viel Budget steht mir aktuell noch zu?

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