Pflege-FAQ

Verhinderungspflege

  • Was ist Verhinderungspflege?

    Ist Ihre Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus sonstigen Gründen an der Pflege gehindert, besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 ein Leistungsanspruch. Es werden die Kosten einer notwendigen Verhinderungspflege für längstens sechs Wochen (= 42 Tage) bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr erstattet.

    Hier finden Sie weitere Informationen der Allianz zum Thema Verhinderungspflege.

  • Gibt es einen Antrag auf Verhinderungspflege?

    Ein Antrag ist nicht notwendig. Senden Sie uns einfach die Rechnung des Pflegedienstes und den Umfang der Verhinderung der Pflegeperson (Stunden/Tage) zu.

    Wird die Verhinderungspflege von einer Privatperson durchgeführt, benötigen wir folgende Angaben:

    • Versicherungsnummer
    • Name Ihrer Pflegeperson und der Ersatzpflegeperson
    • Besteht eine Verwandtschaft zwischen der Ersatzpflegeperson und der pflegebedürftigen Person?
    • Wie viele Stunden pro Tag war Ihre Pflegeperson verhindert?
    • Entgelt für die Verhinderungspflege
    • Unterschrift der Pflegeperson
  • Wie viel Budget steht mir aktuell noch zu?

    Sie haben Fragen zu Ihrem offenen Budget? Nutzen Sie einfach unseren Live-Chat.
Bild: Allianz Bilddatenbank