Ist Ihre Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus sonstigen Gründen an der Pflege gehindert, besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 ein Leistungsanspruch. Es werden die Kosten einer notwendigen Verhinderungspflege für längstens sechs Wochen (= 42 Tage) je Kalenderjahr erstattet. Details und Beträge finden Sie hier in unserer Tabelle.
Hier finden Sie weitere Informationen der Allianz zum Thema Verhinderungspflege.