Pflege-FAQ

Pflegegeld und Beratungseinsatz 

Was ist Pflegegeld?

Unter Pflegegeld versteht man eine monatliche Geldleistung der Pflegepflichtversicherung. Voraussetzung dafür ist mindestens Pflegegrad 2.

Die Höhe ist abhängig vom aktuellen Pflegegrad. Sie erhalten das Pflegegeld am Ende eines Monats rückwirkend.

Hier finden Sie weitere Informationen der Allianz zum Thema Pflegegeld: Leistungen für die Pflege zu Hause.

Wofür kann ich das Pflegegeld nutzen?

Das Pflegegeld ist grundsätzlich nicht zweckgebunden. Sie dürfen selbst bestimmen, wofür es genutzt wird. Wichtig ist aber, dass mit dem Pflegegeld die Pflege zu Hause sichergestellt wird.

Wann wird das Pflegegeld gekürzt?

In bestimmten Fällen kann das Pflegegeld gekürzt werden. Beispielsweise bei Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Krankenhausaufenthalten über vier Wochen oder bei Versäumnis des Beratungseinsatzes.

Gerne können Sie die Compass private Pflegeberatung nutzen.

Ich werde zukünftig vom Pflegedienst gepflegt. Was muss ich beachten?

Sie haben bereits einen Pflegedienst gefunden? Dann teilen Sie uns schnellstmöglich das Datum mit, ab wann Sie der Pflegedienst unterstützt. Gerne können Sie uns über unseren Live-Chat kontaktieren. 

Was ist ein Beratungseinsatz?

Im Vertrag zu Ihrer Pflegepflichtversicherung ist vereinbart, dass bei Pflegegeldempfängern in regelmäßigen Abständen ein Beratungseinsatz durchzuführen ist.

Der Berater/die Beraterin stellt fest, ob die Pflege sichergestellt ist und gibt individuelle Pflege- und Entlastungstipps. Die Beratung wird auf einem Berichtsbogen bescheinigt.

Sofern die Pflege zukünftig von einem ambulanten Pflegedienst ausgeführt wird ist kein Beratungseinsatz mehr erforderlich. Bitte informieren Sie uns bei einer Änderung der Pflegesituation.

Kontaktieren Sie uns telefonisch. Gerne können Sie sich bei Fragen auch bei der Compass privaten Pflegeberatung melden. 

Bild: Allianz Bilddatenbank
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