Pflege-FAQ

Vollstationäre Einrichtung für behinderte Menschen

Was ist eine vollstationäre Einrichtung für behinderte Menschen?

In diesen Einrichtungen steht die Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung behinderter Menschen im Vordergrund, z. B. : 

  • Wohnheime und Werkstätten für Behinderte
  • Sonderschulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen mit Internaten
  • vollstationäre Sonderkindergärten
  • vollstationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich Leistungen erhalte?

Die pflegebedürftige Person muss vollstationär (also Tag und Nacht) in der Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen untergebracht sein und verpflegt werden. 

Gibt es einen Antrag für die vollstationäre Einrichtung für behinderte Menschen?

Sie bekommen die jeweiligen Anträge bei Ihrer Behinderteneinrichtung.

Welche Kosten übernimmt die Pflegepflichtversicherung?

Zur Abgeltung des pflegerischen Aufwands in der Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen wird ein Pauschalbetrag bezahlt. Dieser beläuft sich auf 10 % des Heimentgelts, welches der Sozialhilfeträger mit der Einrichtung vereinbart hat. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können bis zu 266 Euro monatlich beanspruchen.
Bild: Allianz Bilddatenbank
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