Zur Betreuung von Pflegebedürftigen in konkreten pflegerischen Situationen kann eine digitale Unterstützung abgerufen werden.
Die digitalen Pflegeanwendungen sind entweder Apps für mobile Geräte oder browserbasierte Anwendungen und sollen der organisatorischen Entlastung durch digitale Unterstützung und Bewältigung pflegespezifischer Situationen dienen.
Darüber hinaus haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 – 5 bei der Nutzung digitaler Pflegeanwendungen gem. § 40a SGB XI Anspruch auf ergänzende Unterstützungsleistungen.
Die ergänzenden Unterstützungsleistungen müssen durch zugelassene ambulante Pflegeeinrichtungen erbracht werden.
Wenden Sie sich bei Fragen zu erstattungsfähigen Anwendungen gerne an unseren Kundenservice, wir helfen Ihnen gern.