Alle Pflichtangaben müssen gut sichtbar und gut lesbar auf der Verpackung angebracht werden. Sie dürfen nicht durch andere Gestaltungselemente verdeckt oder unterbrochen werden.
Dabei ist die Mindestschriftgröße durch die LMIV auf 1,2 mm – bezogen auf das kleine „x“ – festgelegt. Nur bei Verpackungen, deren größte Oberfläche kleiner als die Hälfte einer Postkarte ist, ist eine Schriftgröße von mindestens 0,9 mm erlaubt.