Die Light-Falle
Beliebte Alternative
Light-Lebensmittel sind nicht per se gesünder oder erleichtern automatisch das Abnehmen. Es lohnt sich, bei Light-Produkten einen genauen Blick auf die Bestandteile zu werfen.
In Kürze
- Süßstoffe: Süßstoffe sind künstlich hergestellte oder natürliche Zuckerersatzstoffe, die eine vielfach höhere Süßkraft als Haushaltszucker besitzen.
- Zugelassene Ersatzstoffe: Insgesamt sind in der EU elf Süßstoffe und neun Zuckeraustauschstoffe zugelassen. Die Listen finden Sie weiter unten.
- Brennwert: Vergleichen Sie den Brennwert von fettreduzierten Produkten und deren normalen Gegenstücken: Manche fettreduzierte Lebensmittel haben mehr Kalorien.
Beliebt: Light-Produkte
Wenig Fett, viel Zucker
Fast jeder Vierte greift im Supermarkt zu Light-Produkten. Doch „light“ bedeutet nicht unbedingt kalorienarm oder gesund. Außerdem können Zuckerersatzstoffe Verdauungsstörungen verursachen. So umschiffen Sie typische Light-Fallen.
Light & Co.
EU-Recht
Seit Juli 2007 dürfen Hersteller nicht mehr mit unbewiesenen oder irreführenden Gesundheitsversprechen werben. Die Verordnung zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben regelt EU-weit, was in welchem Fall auf den Verpackungen stehen darf. Hier die wichtigsten Beispiele bei Light-Produkten.
Light
- reduzierter [Name des Nährstoffs]-Anteil: Mindestens 30 % des angegebenen Nährstoffs sind gegenüber einem vergleichbaren Lebensmittel reduziert. Ausnahme: Bei Mikronährstoffen (Vitamine, Mineralien) genügen 10 %, bei Natrium 25 %.
- light, leicht: Derart ausgezeichnete Lebensmittel müssen dieselben Bedingungen wie bei „reduzierter …-Anteil“ erfüllen. Zudem muss ein Hinweis aufgedruckt sein, der erklärt, welche Eigenschaften das Produkt „leicht“ machen.
Energie
- energiearm (feste Lebensmittel): maximal 40 kcal je 100 Gramm
- energiearm (flüssige Lebensmittel): maximal 20 kcal je 100 Milliliter
- energiereduziert: Um mindestens 30 Prozent reduzierter Energiegehalt. Außerdem muss der Hersteller angeben, wie der Brennwert reduziert wurde, z. B. „Ballaststoffe ersetzen Zucker“.
- energiefrei (flüssige Lebensmittel): höchstens 4 kcal je 100 Milliliter
- energiefrei (Tafelsüßen): Eine Portion des Produkts hat maximal einen Brennwert von 0,4 kcal und süßt wie 6 Gramm Haushaltszucker. Das entspricht in etwa einem Teelöffel Zucker.
Zucker
- zuckerarm (feste Lebensmittel): maximal 5 Gramm Zucker pro 100 Gramm
- zuckerarm (flüssige Lebensmittel): maximal 2,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter
- zuckerfrei: Das Produkt enthält nicht mehr als 0,5 g Zucker pro 100 g bzw. 100 ml.
- ohne Zuckerzusatz: Neben von Natur aus vorhandenen Zuckern enthält das Lebensmittel keine zugesetzten Mono- oder Disaccharide (Fruktose, Glukose, Saccharose etc.) oder eine andere süßende Zutat wie natürliche Fruchtsüße oder Fruchtsirup.
Fett
- fettarm (feste Lebensmittel): höchstens 3 Gramm Fett pro 100 Gramm
- fettarm (flüssige Lebensmittel): maximal 1,5 Gramm Fett je 100 Milliliter
- fettarm (teilentrahmte Milch): maximal 1,8 Gramm Fett je 100 Milliliter
- fettfrei, ohne Fett: maximal als 0,5 Gramm Fett pro 100 Gramm oder 100 Milliliter
Salz
- natriumarm, kochsalzarm: Produkt enthält maximal 0,12 g Natrium oder den gleichwertigen Gehalt an Salz pro 100 Gramm bzw. 100 Milliliter. Ausnahme: Bei anderen Wässern als natürlichen Mineralwässern sind maximal 0,002 g Natrium pro 100 Milliliter erlaubt.
- sehr natriumarm, sehr kochsalzarm: mit maximal 0,04 g Natrium oder dem gleichwertigen Gehalt an Salz pro 100 Gramm bzw. 100 Milliliter. Ausnahme: Für natürliche Mineralwässer und andere Wässer darf diese Angabe nicht verwendet werden.
- natriumfrei, kochsalzfrei: maximal 0,05 g Natrium oder den gleichwertigen Gehalt an Salz pro 100 Gramm bzw. 100 Milliliter.
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Bilder: Light-Falle - anyaberkut/Fotolia; Diäten im Vergleich - Photographee.eu/Shutterstock