Pflegepersonen haben Ansprüche auf Leistungen zur sozialen Sicherung. Wer eine oder mehrere pflegebedürftige Personen des Pflegegrades 2 bis 5 in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig für wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, pflegt, kann Leistungen zur sozialen Sicherung von der Pflegeversicherung erhalten.
Hierzu zählen:
- Beiträge zur Rentenversicherung
- Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
- Beitragsfreie Unfallversicherung für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der häuslichen Pflege
Haben Sie weitere Fragen? Bitte wenden Sie sich an die Compass private Pflegeberatung.