Alkohol am Arbeitsplatz

Erhöhte Unfallgefahr
Alkohol am Arbeitsplatz kann ernsthafte Folgen und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Verzichten Sie daher ganz auf alkoholische Getränke, wenn Sie arbeiten.
Allianz Geundheitswelt - Alkohol am Arbeitsplatz: Ein Mann mit Lederschürze lehnt sich an eine Holzwerkbank und  trinkt Bier aus einer grünen Glasflasche.
Stress in der Arbeit lässt die psychische Belastung steigen. Den Arbeitsdruck mit dem Griff zur Flasche kompensieren zu wollen, ist gefährlich. Denn wer bei der Arbeit Alkohol trinkt oder noch mit Restalkohol im Blut die Arbeit antritt, hat ein deutlich höheres Risiko zu verunglücken. Zudem ist Alkoholkonsum ein führender Risikofaktor für vorzeitige Sterblichkeit, Verletzungen und viele Krankheiten wie Krebs oder Leberzirrhose.

Selbst wenn der Konsum von Alkohol keinen Unfall zur Folge hat, leidet die Arbeit darunter:

  • Qualität und Effizienz sinken
  • starke Leistungsschwankungen
  • abnehmende Lernbereitschaft
  • mangelnde Konzentration
  • Unzuverlässigkeit
  • Fehlzeiten nehmen zu

Eine Studie aus dem Jahr 2015 hat errechnet, dass in Deutschland Alkohol jährlich Produktivitätsverluste in Höhe von mehr als 30,15 Milliarden Euro verursacht. Quelle: Effertz „Die volkswirtschaftlichen Kosten gefährlichen Konsums.“

Alkoholkonsum am Arbeitsplatz gefährdet nicht nur trinkende Personen selbst. Unter Alkoholeinfluss stehende Personen haben ein erhöhtes Risiko, einen Unfall zu verursachen und sich und andere dabei zu verletzen. Die Kollegen müssen Ausfälle von Personen mit Alkoholproblemen kompensieren und mit zusätzlichen Überstunden die fehlende Arbeitskraft ausgleichen.

Bereits ab 0,3 Promille kann man sich schlechter konzentrieren und wird unaufmerksamer. Besonders wenn man Fahrzeuge steuert und Maschinen bedient, wird das zum Problem.

Kollegen sollten nicht einfach wegsehen, vielmehr sollte die zuständige Führungskraft informiert werden. Diese kümmert sich im Idealfall darum, dass die alkoholisierte Person aufhört zu arbeiten und sicher nach Hause kommt.

Am Arbeitsplatz ist Alkohol nicht gesetzlich verboten. Wer aber angetrunken oder gar betrunken arbeitet, riskiert eine Abmahnung oder sogar Kündigung. Ein Unternehmen kann den Alkoholkonsum während der Arbeitszeit verbieten.

Wichtig: Ist ein Mitarbeiter volltrunken und hat am Arbeitsplatz einen Unfall, dann ist das kein Arbeitsunfall. Es besteht dann auch kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz mehr. Das hat bei einem Unfall hohe Krankheitskosten zur Folge.

Bild: deagreez/AdobeStock