Sinnvoll Sonne genießen

Hautkrebs vorbeugen

So können Sie Hautkrebs erkennen und vermeiden.

Beugen Sie vor
In der Sonne baden hebt die Laune und kurbelt die körpereigene Vitamin-D-Produktion an. Doch die energiereiche UV-Strahlung des Sonnenlichts schädigt auch das Erbgut der Hautzellen. Mit zunehmendem Alter steigt damit das Hautkrebsrisiko. Beugen Sie deshalb langfristig vor.
Hauptursache: Zellschäden

Die Hauptursache für Hautkrebs sind Zellschädigungen durch natürliche UV-Strahlung der Sonne sowie durch künstliche UV-Strahlung bei Solarienbesuchen. Hierbei richtet UVB-Strahlung die meisten Schäden in der Oberhaut (Epidermis) an. Die UVA-Strahlung ist energieärmer, dringt dafür aber durch die Lederhaut (Epidermis) bis in die Unterhaut (Cutis) vor.

  • Häufige und intensive Sonnenbäder sowie Sonnenbrände beschleunigen nicht nur die Hautalterung, sondern erhöhen das Hautkrebsrisiko. Helle Hauttypen tolerieren hierbei geringere Strahlendosen als dunkle.
  • Wer viele Pigmentmale (Nävus, Muttermal, Leberfleck) hat, trägt ein erhöhtes Hautkrebsrisiko.
  • Hautkrebserkrankungen bei Eltern oder Geschwistern, also familiäre Vorbelastung, bedeuten ebenfalls ein erhöhtes Hautkrebsrisiko.
  • Des Weiteren kann ein geschwächtes Immunsystem das Hautkrebsrisiko hochschrauben, z. B. nach einer HIV-Infektion.

Achtung Strahlenschaden! Insbesondere nach dem Sonnenbaden: Gerötete Haut und Sonnenbrand sind klare Anzeichen für einen Strahlenschaden der Haut. 

Sonnenbrand vermeiden
  • Das Bundesamt für Strahlenschutz rät davon ab, sich mehr als 50 Sonnenbäder im Jahr mit intensiver UV-Belastung zuzumuten.
  • Grundsätzlich gilt: Sonnenbrand vermeiden – insbesondere in Kindheit und Jugend.
  • Am besten beugen Sie Hautkrebs vor, wenn Sie Ihre Haut entsprechend Ihres Hauttyps konsequent vor intensiver UV-Strahlung schützen.
  • Hautkrebs lässt sich frühzeitig erkennen und im Frühstadium heilen.
  • Jeder sollte seine Haut regelmäßig selbst untersuchen und bei verdächtigen Veränderungen den Hautarzt konsultieren.
Ihre Krankenversicherung unterstützt Sie
  • Als gesetzlich Krankenversicherter haben Sie ab 35 grundsätzlich alle zwei Jahre Anspruch auf ein kostenfreies Hautkrebs-Screening. Hierbei untersucht der Hautarzt jeden Quadratzentimeter Ihrer Haut mit bloßem Auge auf verdächtige Veränderungen und nimmt gegebenenfalls Gewebeproben für weitere Untersuchungen.
  • Manche gesetzliche Krankenkassen zahlen darüber hinaus zusätzlich Leistungen wie ein jährliches Hautkrebs-Screening ab 18. Ein Vergleich lohnt sich daher.
  • Aufwendigere Verfahren wie Auflicht-Dermatoskopie und Verlaufsdokumentation kosten in der Regel extra oder werden nur von privaten Krankenversicherungen bezahlt. Eine Alternative für gesetzlich Versicherte ist daher eine private Zusatzversicherung.
Bild: wavebreakmedia/Shutterstock