Wer kann die elektronische Patientenakte der Allianz nutzen?

Versicherte mit einer privaten Krankenvollversicherung (Heilkostenvollversicherung) der Allianz können die elektronische Patientenakte (ePA) der Allianz nutzen.

Ist die elektronische Patientenakte mit "ePA für Alle" verpflichtend?

Nein. Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Sofern Sie der Anlage einer elektronischen Patientenakte widersprechen wollen, nutzen Sie hierfür bitte Ihre Allianz Gesundheits-App.

Wie kann ich der Anlage der elektronischen Patientenakte (ePA) widersprechen?

Wichtig zu wissen:

Damit der Widerspruch im ePA-Aktensystem der Telematikinfrastruktur gespeichert werden kann, benötigen Sie eine Krankenversichertennummer (KVNR). Nur so kann bei einem Krankenkassenwechsel Ihr Widerspruch an die neue Krankenkasse auch weitergegeben werden.

Sie haben noch keine gültige Krankenversichertennummer (KVNR) bei uns? Diese können Sie einfach und digital über die Allianz Gesundheits-App beantragen. Bei der KVNR-Beantragung haben Sie die Möglichkeit, der ePA-Anlage direkt zu widersprechen.

Ich nutze die ePA-App bereits. Muss ich etwas beachten, damit ich die neue ePA-Version ab dem 15.01.2025 nutzen kann?

Ihre Daten werden automatisch auf die neue ePA-Version migriert. In der ePA-App selbst erhalten Sie ein Pop-Up Fenster. Den Hinweis bitte bestätigen. Im Anschluss stehen Ihnen Ihre Daten in der neuen ePA-Version vollumfänglich zur Verfügung.

Wer bietet die ePA an und betreibt sie?

Die elektronische Patientenakte der Allianz wird von der Allianz Private Krankenversicherung für Kundinnen und Kunden mit einer privaten Krankenvollversicherung (Heilkostenvollversicherung) zur Verfügung gestellt.

Dabei arbeitet die Allianz Private Krankenversicherung mit Industriepartnern zusammen, die die entsprechenden Akten nach den technischen und nicht-technischen Anforderungen, die die Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH) festlegt, entwickeln und betreiben. Alle ePA-Anbieter müssen mit ihrem Aktensystem und den dazugehörigen Versicherten-Apps ein Zulassungsverfahren gegenüber der gematik* durchlaufen, bei dem die Einhaltung aller Anforderungen an Funktionalität, Betrieb, Sicherheit und Datenschutz nachgewiesen werden muss. Die Allianz Private Krankenversicherung arbeitet mit den Unternehmen

  • BITMARCK Technik GmbH (RZ Standorte BITMARCK Technik: Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg und Elisabeth-Flügge-Str. 8a, 22337 Hamburg)
  • BITMARCK Service GmbH (RZ Standorte BITMARCK Service GmbH: Natorpstr. 36-38, 45139 Essen und Vestische Str. 89-91, 46117 Oberhausen)
  • Research Industrial Systems Engineering (RISE) Deutschland GmbH: Invalidenstraße 113 10115 Berlin Deutschland

zusammen, um die ePA bereitstellen zu können.

*Die gematik ist die in § 310 SGB V genannte Gesellschaft für Telematik. An ihr beteiligt ist die Bundesrepublik Deutschland über das Bundesministerium für Gesundheit mit 51 % der Geschäftsanteile. Die verbleibenden Geschäftsanteile entfallen auf den GKV-Spitzenverband, den PKV-Verband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Was benötigt man für den Zugriff auf die Daten?

Für den Zugriff auf die ePA wird ein Smartphone mit folgenden Betriebssystemen benötigt:

Der Zugriff auf die ePA-App erfolgt ausschließlich über die Allianz Gesundheits-App.

Wo bekomme ich Unterstützung bei der Einrichtung der elektronischen Patientenakte der Allianz?

Unser technischer Support ist Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr erreichbar:

Wer hat wie Zugriff auf meine Akte?

Auf die elektronischen Patientenakte (ePA) können in erster Linie Sie als Versicherte:r zugreifen.

Des Weiteren können Sie auch Mitarbeitenden der berechtigten Leistungserbringereinrichtungen den Zugriff erlauben, z. B. Hausärztin bzw. Hausarzt sowie deren medizinische Fachangestellte.

Die Berechtigung für den Zugriff auf Ihre ePA erteilen Sie stets den Leistungserbringereinrichtungen und nicht nur einzelnen Personen wie der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt. Bei größeren Leistungserbringereinheiten wie beispielsweise einem Medizinischen Versorgungszentrum oder einem Krankenhaus kann dies bedeuten, dass neben der behandelnden Ärztin oder Arzt eine Vielzahl weiterer Personen des medizinischen Fachpersonals der gleichen Leistungserbringereinheit rein technisch auf die Daten zugreifen können. Ein Zugriff darf jedoch nur erfolgen, soweit dies tatsächlich zu Behandlungszwecken erforderlich ist. Überdies ist jede Leistungserbringereinrichtung gesetzlich verpflichtet, zu protokollieren, wer wann, auf welche Daten der ePA zugegriffen hat.

Neben Leistungserbringereinrichtungen können Sie auch Personen, denen Sie besonders vertrauen, zum ePA-Zugriff berechtigen. Dies sind die sogenannten Vertreterinnen bzw. Vertreter. Die Vertretung hat grundsätzlich die gleichen Zugriffsmöglichkeiten wie Sie selbst, können Leistungserbringereinrichtungen Zugriffe gewähren oder entziehen und die Krankenversicherungen zur Datenbereitstellung auffordern. Die Vertretung kann die ePA jedoch weder löschen noch weitere Vertreterinnen oder Vertreter benennen bzw. Vertretungen widerrufen.

Was wird in der ePA gespeichert?

In die ePA können Nutzerinnen und Nutzer sowie die an der Behandlung beteiligten Leistungserbringer persönliche Gesundheits- und Krankheitsdaten sicher digital hochladen, speichern, dort lesen, auslesen, verwenden und selbstverständlich auch wieder löschen.

Zu den Dokumenten und Daten, die in der ePA gespeichert werden können, gehören:

Können Vertraulichkeitsstufen für Dokumente festgelegt werden?

Sie haben die Möglichkeit auf Sichtbarkeitseinstellungen. Das bedeutet, Sie können einzelne Dokumente oder ganze Dokumentenkategorien verbergen, sodass Leistungserbringer keine Einsicht auf diese haben.

Hatten Sie bereits Vertraulichkeitsstufen in Ihrer ePA vergeben? Die bisherigen Vertraulichkeitsstufen (Normal, Vertraulich, Privat) gibt es mit der neuen ePA-Version nicht mehr.

Wer muss Daten in meine elektronische Patientenakte einstellen, wenn ich dies wünsche?

Die elektronische Patientenakte (ePA) lebt davon, dass in ihr möglichst viele der Gesundheitsdaten abgelegt sind – erst dann entfaltet sie für die Nutzerinnen und Nutzer sowie die behandelnden Ärztinnen und Ärzte den vollen Mehrwert. Neben den Daten, die Sie selbst einspeisen, kommt es dabei natürlich auch ganz entscheidend auf die Daten an, die im Rahmen der Behandlungen bei Ärztinnen bzw. Ärzten oder im Krankenhaus erhoben werden.

Sie haben gegenüber Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Leistungserbringern einen Anspruch darauf, dass die im Rahmen der Behandlung anfallenden Daten an die ePA übermittelt und darin gespeichert werden. Zuvor müssen Sie allerdings eine Berechtigung zum Zugriff auf die ePA erteilt haben.

Können Dokumente in der ePA oder die ganze Akte gelöscht werden?

Das Prinzip der Freiwilligkeit bedeutet natürlich auch, dass Sie jederzeit das Recht haben, die in die Akte eingestellten Dokumente selbst zu löschen oder durch von Ihnen berechtigte Leistungserbringereinrichtungen löschen zu lassen.

Der Akte selbst können Sie jederzeit widersprechen. In der Allianz ePA-App finden Sie die entsprechende Option. Bitte beachten Sie, dass bei einem Widerspruch alle Daten unwiderruflich gelöscht werden.

 

Wie kann ich feststellen, wer etwas an meiner Akte geändert hat?

Die elektronische Patientenakte der Allianz zeichnet Vorgänge, die die berechtigten Einrichtungen durchführen, in einem Protokoll auf. Dabei unterscheidet die ePA die Protokollierung von Verwaltungsvorgängen – das sogenannte Verwaltungsprotokoll – und Vorgängen, die unmittelbar im Zusammenhang mit Ihren medizinischen Daten stehen – das sogenannte Zugriffsprotokoll.

Die Inhalte beider Protokolle werden komfortabel und einheitlich in der ePA App dargestellt.

Welche Daten tauscht die Krankenversicherung mit dem Betreiber der ePA aus?

Um die ePA einrichten zu können, tauschen die Krankenversicherung und der jeweilige Industriepartner administrative personenbezogene Informationen aus. Zudem prüft die Krankenversicherung bzw. der Anbieter der ePA anhand der Krankenversichertennummer, ob bereits eine Patientenakte existiert.

Ein Austausch von personenbezogenen Gesundheitsdaten findet an dieser Stelle nicht statt.

Welche Maßnahmen müssen bei Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten für die ePA-Anwendung getroffen werden?

Bei Verdacht auf Missbrauch des Zugangs für die ePA und die ePA-Anwendung muss diese umgehend bei der Allianz Private Krankenversicherung gesperrt werden, um die Sicherheit der ePA zu gewährleisten. Sie finden in der Allianz ePA-App eine entsprechende Option im Rahmen der Geräteverwaltung. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der App.

Ich will meine Krankenversicherung wechseln. Kann ich meine in der ePA gespeicherten Daten einfach mitnehmen?

Bei einem Krankenkassenwechsel bleiben die gespeicherten Daten in der ePA erhalten. Melden Sie sich einfach bei der ePA Ihrer neuen Krankenkasse an. Die Daten werden automatisch migriert.

Bietet Ihr neuer Krankenversicherer keine ePA an, können Sie bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der Allianz Ihre Daten sichern, falls erforderlich. Danach besteht kein Zugang mehr, die ePA selbst wird nach 3 Jahren gelöscht.

 

Wie kann die elektronische Patientenakte gelöscht werden?

Der Akte selbst können Sie jederzeit widersprechen. In der Allianz ePA-App finden Sie die entsprechende Option. Bitte beachten Sie, dass bei einem Widerspruch alle Daten unwiderruflich gelöscht werden.

Gibt es Nachteile bei der Gesundheitsversorgung, wenn die ePA nicht genutzt wird?

Es entstehen selbstverständlich hieraus keine Nachteile für die Gesundheitsversorgung.

Kann eine elektronische Patientenakte ohne die ePA App geführt werden?

Nein, das ist nicht möglich.

Welche Rechte habe ich gegenüber meiner Krankenversicherung hinsichtlich der Datenverarbeitungsvorgänge der ePA?

Die Rechte gegenüber der Allianz Private Krankenversicherung ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Im Sinne dieser Verordnung ist die Krankenversicherung „Verantwortlicher“. Sie als Versicherte bzw. Versicherter können gegenüber Ihrer Krankenversicherung die „Rechte der betroffenen Person“ nach der DS-GVO geltend machen. Hierzu zählt insbesondere, dass die Krankenversicherungen verpflichtet sind, die Versicherten über die Erhebung von personenbezogenen Daten zu informieren (Art. 13, Art. 14 DS-GVO). Ferner haben die Versicherten gemäß DS-GVO folgende Rechte:

  • das Recht auf Auskunft, ob und ggf. zu welchem Zweck bestimmte personenbezogene Daten von der Krankenversicherung bzw. ihren Auftragnehmern verarbeitet werden (Art. 15 DS-GVO)
  • das Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DS-GVO)
  • das Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DS-GVO)
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
  • das Widerspruchsrecht (Art. 21 DS-GVO)

Muss ich mich zwingend digital über die Allianz Gesundheits-App anmelden bzw. diese nutzen?

Ja, die Allianz Gesundheits-App ist zentraler Bestandteil der ePA und sorgt für eine sichere Verifizierung in der Allianz ePA-App. Sie können sich deshalb nicht ohne die Gesundheits-App direkt in der ePA-App anmelden. Sie benötigen für die Nutzung der ePA also immer beide Apps gleichzeitig auf Ihrem Smartphone.

Aus diesem Grund empfehlen wir, den gesamten Anmeldeprozess einfach und digital über die Gesundheits-App durchzuführen.

Ich möchte mein Smartphone wechseln. Was muss beachtet werden?

Bei einem Gerätewechsel können Sie die ePA-App auf Ihrem neuen Gerät herunterladen. Eine erneute Registrierung ist nicht notwendig. Sie müssen jedoch über Ihr altes Gerät die ePA für Ihr neues Gerät freischalten. Nach dem Freischalten können Sie auf Ihre elektronische Patientenakte wie gewohnt zugreifen.

Liegt Ihnen Ihr altes Gerät nicht mehr vor, müssen Sie Ihr Benutzerkonto zurücksetzen und sich erneut registrieren.

Ich habe den App-Code mehrfach falsch eingegeben. Was kann ich tun?

Schritt 1: Allianz Gesundheits-App

Bitte gehen Sie zunächst in die Allianz Gesundheits-App. Unter „Mein Profil“ können Sie Ihr Benutzerkonto für die elektronische Patientenakte (ePA) löschen (= ePA-Benutzerkonto löschen).

Schritt 2: ePA-App

Nach erfolgreicher Löschung öffnen Sie die ePA-App. Hier können Sie Ihr Benutzerkonto für die elektronische Patientenakte neu einrichten und den App-Code neu vergeben.

Jetzt können Sie wie gewohnt Ihre Patientenakte einsehen und nutzen. Die bisher gespeicherten Dokumente bleiben selbstverständlich erhalten.

Ich habe mein Gerät gesperrt. Was kann ich tun?

Bitte gehen Sie in die Allianz Gesundheits-App. Unter „Mein Profil“ können Sie Ihr Benutzerkonto für die elektronische Patientenakte (ePA) löschen (= ePA-Benutzerkonto löschen).